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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-06-12 · Heft 24 (12.6.1841) · p. Seite 351

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 24 (12.6.1841)
Date
1841-06-12
Page
Seite 351 (sequence 15)
Language
German
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351 der Rabbine zufmdet, vorgetragen werden. Doch wir verlassen jetzt dieses Feld unserer Schilderung, um uns mit unserem Leser auf den Schatzplatz des bürgerlichen Lebens zu stellen , auf welchem «ns aber viele traurige Gestalten begegnen. Das bürgerliche Leben des baierischen Israeliten seufzet unter der Bürde von Ausnahmsgesetzen und Beschränkungen. Vor dem Forum der Justiz, wie im Kreise der Staatsgesellschaft, allenthalben sieht der Jude Exceptionen für seine Konfession. Baiern besitzt bekanntlich in civilrechtlicher Hinsicht eine Menge Provinzialgesrtze, die natürlich auch rücksichtlich der Juden sehr verschiedene Anordnungen enthalten. Am glücklichsten sind in dieser Hinsicht die Juden in den vormaligen Fürstenthümern Baireuth und Ansbach daran, in welchen Kreisen neben einigen Provinzialgefetzcn das preußische Landrecht seine Anwendung hat. Wenigstens kennt man hier die Härte des in mehreren andern Theilen des Königreichs geltenden Gesetzes, daß alle Forderungen eines Juden an einen Christen gerichtlich pcotokollirt sein müssen, nicht in so drückender Ausdehnung, wie das;. B. in Bambergischen, Schwaben u. a. O. der Fall ist. Wir wollen und können nicht bei dem buntscheckigen Aggregat von Justizverordnungen, welche in unserem Baterlande ihre sortbestehende Existenz genießen, in das Spezielle der Legislatur von dieser Seite eingehen. Aber das dürfen wir im Allgemeinen bemerken, daß schon mancher Israelit unschuldig um vieles Vermögen gekommen ist, weil irgend ein Advokat oder Richter ein veraltetes Judengesetz auffpürte, das auch dann angewendet wurde, wenn kaum die alte Sammlung der Gesetze, aus. welcher die judenfeindliche Verordnung hcrausgesucht wurde, sonst eines Blickes würdig gehalten wird. Auf diese Weise bringen die aus dem Gespensterreiche wieder heraufbeschwornen, verschollenen Erceptionsgesetze gegen Juden nicht bloß große materielle Nachtheile, sondern drücken das Ehrgefühl des braven Israeliten — der Betrüger kümmert sich nicht um Ehre und ist auf die Schutzmittel gegen die Gefahren dieser excepriomllm Gesetze vorbereitet und gerüstet — nieder; indem er in den Gerichtshallen solche herabwürdigende Bestimmungen hört, von welchen sein Charakter keine Ahnung hat. lFortsetzung folgt.) Anzeiger. Zn demselben werden Annoncen aller Art gegen IjNgr. (iGgr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Berlagshandlung. Anklam, 24. Mai 1841. Nicht der Umfang, sondern der Geist, in welchem ein Akt vollzogen wird, macht dessen Bedeutung auS; und so werden Viele sich mit uns des Guten freuen, das uns begegnet ist, und wovon wir eine kleine Skizze Teilnehmenden vorlegen. Se. Majestät, der König, hat uns in Folge unseres Gesuches im Januar d. I. die Erlaubniß zum Bau einer neuen Synagoge, und zugleich das Gemeinderecht ertheilt, und der hiesige Wohllöbliche Magistrat hat uns einen Theil des zum Bau nöthigen Platzes, unentgeldlich bewilliget. Am 14. April a. c. Morgens 7 Uhr versammelten sich mehrere Damen unserer Gemeinde auf dem .Bauplatze, um denselben mit Kränzen und Blumen, soweit solche nur irgend aufzubringen gewesen, auszuschmücken. Zu gleicher Zeit wurde eine Fahne auf dem Platz gebracht, die mit dem größten Kleinod, das wir besitzen, nämlich mit den rn^mrr nT»Ö2 verziert war. Die Haltung desselben bildeten zwei Löwen; diesen gegenüber war eine kleine Anhöhe für den Redner errichtet, die auf daS bestmöglichste ausgeschmückt war. Die Vorderseite derselben war mit unserem schönsten rDViE behängen, und überhauptwurde für die Verschönerung des Bauplatzes alles aufgeboten, was nur in unseren Kräften stand. Gegen 9 Uhr versammelten sich die sämmtlichen Gemeinde- Mitglieder, sowie die dazu eingeladenen städtischen und geistlichen Behörden, unter diesen auch der Landrath, Herr Graf von Schwerin-Putzar im Genreindehause. Der Bauplatz hatte sich unterdessen mit Leuten zum Drängen angesütlt, und waren die Läden der jüdischen Kaufleute wahrend der Feier geschloffen. Mit dem Schlage 9 Uhr begaben sich sammtliche im Gemeindehause versammelte Herren paarweise gereiht nach dem Bauplatze. Ihnen voran gingen 12 weißgekleidete jüdische Mädchen, die den Weg dorthin mit Blumen bestreuten. Nachdem die Herren die für sie bestimmten Plätze eingenommen hatten, stimmte der Religionslehrer Herr Hirsch mit einem aus 10 jüdischen Schulknaben bestehenden Chor einen Choralgesang an, während dem der jüdische Predigtamts-Kandidat Dobersynski die für ihn errichtete Anhöhe bestieg. Der über alle Erwartung gut ausgeführte Choralgesang des Herrn Hirsch und seiner Schulknaben, wie die Predigt des Herrn Dobersynski, welche sowol durch schönes und kräftiges Organ, als durch fromme Gedankenfülle, die Aufmerksamkeit aller Zuhörer ergriff, und dergestalt segelte, vaß trotz der unübersehbaren Menschenmenge, die sich von allen Seiten herandrangte, kein störender Laut zu vernehmen war, erhob die Herzen Aller, ohne Unterschied des Glaubens zur tiefsten Andacht. Der Redner wählte den Text aus dem 1 Buche MoseS 28, 17, sprach sehr zeitgemäß über die Bestimmung

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