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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-06-12 · Heft 24 (12.6.1841) · p. Seite 342

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 24 (12.6.1841)
Date
1841-06-12
Page
Seite 342 (sequence 6)
Language
German
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342 sehr unvollkommen ausgefallen. Erstens, da. die Ausle- - gung vieler Rechtslehrstellen in der heil. Schrift Zweifel- : Haft ist, so hätten diese gründlich untersucht werden müs-! sen. Denn je heiliger dem Vers, das Wort Gottes ist, : desto weniger Willkür in der Interpretation und Voll- > gültigkeit in der Bestimmung darf er sich selbst gestatj ten. Der Vers, hüpft aber sehr leicht darüber hinweg,! z. B. das höchst schwierige jus talionis. Zweitens, hatte! nicht willkürlich getrennt und ausgelassen werden müssen,! z. B. das Armenrecht, das eben von der heil. Schrift als ein Recht mit bestimmten Attributen aufgestellt wird.; Drittens ist es ein großes Uebel, wenn man die heil.; Schrift über den Leisten der jetzigen Gesetzbücher schlagt.! Das heil. Wort trennt das Recht durchaus nicht von der Sittlichkeit, und die Sittlichkeit durchaus nicht! von der Heiligung. Alle drei Elemente sind ihm eins, ' unausauslöschlich, ineinander verschränkt. Indem das : heil. Wort das leibliche und seelische Sein des Menschen! als ein einiges anerkennt, stellt es daher Speisegefttz, > Reinigung und Lustration dicht neben das Gesetz der! Nächstenliebe, das Verbot des Haffes ff., die Ehe - und z Keuschheitsgesetze, das Eigenthumsrecht ff. Alle diese j werden von der Schrift zu einem Ganzen verarbeitet, j aus einem Prinzips entwickelt, und sind organisch ei-! nig. Hier mit dem Messer der gegenwärtigen Rechts- > und Gesetzesbegriffe dazwischen fahren, zu trennen, her-! auszuschneiden und auf die'Gegenwart aufzukleben, heißt! nicht, das Menschliche zum Göttlichen zu erheben, son-! dern das Göttliche in's Menschliche hinabziehen. Will! aber einmal der Verf. die Menschheit zu dem Inhalt der heil. Schrift führen, will er die Institutionen des A. Test, auf die gesammte Menschheit ausdehnen: so muß er die ganze Konsequenz, das ganze System des j A. T. über sich nehmen. Indem wir daher um so mehr j überhoben sind, das Einzelne zu verfolgen, legen wir dem edeln, uns in früherer Korrespondenz bekannten Verf. diese Betrachtung zu weiterer Aussprache an's Herz. — Astraa, Taschenbuch für Freimaurer auf die Jahre 1838 und 1839. Von Friedr. v. Sydow, Sondershausen 1839. Die vorliegende Schrift kam uns erst vor Kurzem zu, und liegt der Erwähnung um so näher, da sie einen, in diesen Blättern (Jahrg. 1838. No. 119 und No. 147) angeregten Gegenstand, das Verhältnis der Juden zu der Freimaurerei, auf Grund unsrer Klagen, auch in ihrem Kreise bespricht. S. 121 nämlich bringt dieses Taschenbuch „Etwas über die Verhältnisse der Juden zur Freimaurerei" heran. Es Han- - delt sich um die Frage, enthält die Freimaurerei so viel christlich-kirchliches Besonderelement, daß Juden nicht zu derselben Zeit zulässig seien, oder nicht? Im erstem Falle höre die Freimaurerei auf, sich ein rein menschliches Institut zu nennen, sie ist dann ein kirchlich-christliches. Im letztem Falle ist sie durch ihr Prinzip gehalten, jedem Juden, der sonst die nöthigen Eigenschaften besitzt, Freimaurer zu werden, also gewiß die schon Freimaurer sind, den Zutritt zu gestatten. Das waren damals die antithetischen Falle, welche der Redakt. d. Zeit., auf Thatsachen gestützt, aufstellte, und deren Entscheidung verlangte, jedenfalls aber darauf verwies, daß die Freimaurerei in ihren Prinzipien sehr zweifelhaft sein muß, da jene Frage faktisch von den verschiedenen Logen verschieden beantwortet wird. Der Verf. unterstützt die Assertionen des Red. auf sehr kräftige, und seines edeln Charakters würdige Weise. Er erkennt die vorliegende Frage in ihrer ganzen Wichtigkeit, fordert die maurerischen Behörden selbst zur öffentlichen Aussprache hierüber auf, und beleuchtet die Schatten, welche aus diesem Zwiespalte schon auf die Freimaurerei fallen, offenmüthig. Wir danken ihm, wenn auch seine Aufforderung bis jetzt ebenso erfolglos verblieben. Zum Glück aber kann nach gerade die Menschheit alles Dunkle und altes Halbdunkle entbehren, sondern wohl ihr, wenn sie sich erst ganz mit dem Lichte befreundet und begnügt! — jsüit y*in "pn , eine Sammlung der reinsten und» kernhastesten Sitten - und Anstandslehren der ältesten Rabbinen ff., herausgegeben mit einer getreuen Uebersetzung und erläuternden Anmerkung, von I. Harburg er, Rabb. Kand. Bayreuth, 1839. Wir empfehlen diese Ausgabe des bekannten kleinen Traktats recht dringend den jüdischen Schullehrern zur Lektüre mit ihren Zöglingen als Fortsetzung der Pirke Abot. Der Text ist korrekt und punktirt, und die Anmerk, geben Winke, die Erläuterung von Seiten des Lehrers noch ferner fortzusetzen. Solche Sammlungen moralischer Sentenzen geben dem Lehrer Gelegenheit, sich über vieles, besonders Praktische gegen seine Schüler auszusprechen, wohin er im Religionsunterrichte nicht gelangt. — Perlen des Orients und Kernsprüche der Vater. Eine metrisch-gereimte Uebersetzung des talmud. Traktats, betitelt: Pirke Abot, von M. E. Stern. Wien, 1840. Klänge aus der Vorzeit. Enthaltend: Stufengesange, Lieder und Volkshymnen der Liturgie, dem Originale treue, metrisch-gereimte Uebecfetzungen althebräischer Snnagogal-Poesien, nebst einigen Ori-

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