Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-06-12 · Heft 24 (12.6.1841) · p. Seite 341

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 24 (12.6.1841)
Date
1841-06-12
Page
Seite 341 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3225173-3225198--03595-3313140
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

341 triftiges Beweis, wie sehr in dieser Beziehung Alles noch im Argen liegt. Es ist in der That auffallend, wie von Seiten des Oberrabbinen zur Vollziehung dieses Aktes Leute zugelassen werden, die nicht nur alles Wissens baar, sondern auch an keinem andern Orte, als unter freiem Himmel die Trauung nach jüdischem Ritus vornehmen. Bei einer solchen Sachlage ist es ganz natürlich, daß die besser Gesinnten ihre Hoffnung auf die Schulen setzen, worüber ich Ihnen allerdings Erfreulicheres melden kann. K. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 1. Juni *). Angekommen: Einladung zu der in der höheren jüdischen Knabenschule des Dr. Stern rc. rc. abzuhaltenden öffentlichen Prüfung. Nebst einer Abhandlung: „Die jüdische Schule was sie ist, und was sie sein könnte." Berlin, 1841., Die kleine, mir Einsicht und Energie geschriebene Abhandlung betrifft insonders die Schulangelegenheiten der Gemeinde Berlin, findet aber ihre Wahrheit in vielen größeren und kleineren Gemeinden. Es findet in der Erziehung der jüdischen Jugend eine Zersetzung, ein Auseinanderfallen, eine Divergenz statt, die dem Judenthume im aufwachsenden Geschlechte alle Eentralisationskrast nimmt. Es ist dies allerdings ein geschichtliches Ergebniß. Das jüdische Schulwesen war so tief gesunken, daß das Publikum es eher zu fliehen, als ihm anhängig zu bleiben gerechte Ursache hatte. Von Niemandem unterstützt, seine Werkzeuge aus den ärmeren, tiefer stehenden Klassen noch immerfort ziehend, folgte es dem jüdischen Publikum in seiner Entwickelung nur sehr spärlich nach. Daher das große Mißtrauen in jüdische Schulen, was, da jetzt schon eine beträchtliche, hoch stehende Lehrerklasse sich gebildet hat, zu überwinden, dessen Aushebung mit einem Schlage aber zu fordern, nicht füglich ist. Die vorliegende Schrift ist daher sehr zweckgemäß und anregend, wenn sie auch den Gegenstand nicht zu erschöpfen vermochte. Die Hauptthätigkeit, Hauptwirksamkeit siele hier wieder auf die Gemeindevorstände, die sich hierin aber am seltensten einflchtlich-kräftig bewahren. Als °) Der Schluß mehrer literarischen Artikel, wie über Talmud, Tudela, Pleßner rc. folgen in den nächsten No. Red a kt. Hauptmomente für die Nothwendigkeit, höhere jüdische Schulanstalten zu gründen stellt der Verf. auf: von der einen Seite die Vereinzelung des jüdischen Schülers und seine Zurücksetzung in den christlichen Schulen von Seiten der, Schüler, aber leider! auch meist der Lehrer, ferner das christliche Religionselement, welches alle Disciplinen, namentlich in den Preuß. Schulen durchdringt, und den jüdischen Zögling früh in einen Konflikt bringt, der alle religiöse Ueberzeugung untergraben muß. Von der andern Seite die Weckung des Gefühls und Bewußtseins der Zusammengehörigkeit und die tiefere Begründung einer jüdisch-religiösen Bildung. Wie wenig, wenn eine solche Anstatt auf dem wirklich angemessnen Stmdpunkt steht, sie gegen die Tendenzen.der Zeit, gegen das Bürgerliche und soziale Verhaltniß streitet, setzt der Verf. mit Umsicht auseinander. Er stellt auch das Bild einer höhern jüdischen Schule auf, aber nur noch aus dem Groben; wir hoffen, daß er diese Abhandlung nur als Einleitung betrachten, und spätere Programme zu weiteren Erörterungen benutzen wird. — Die Staatsverfassung nach der heiligen Schrift. Von F. May von Rued. Aarau 1841. Die eigenthümliche Ansicht dieser Abhandlung ist: die heilige Schrift enthält die einzig angemessne Staatsverfassung für alle Völker und Zeiten. Je mehr aber die heurige Gesellschaft in Verwirrung gekommen, daß Keiner mehr weiß, was' eigentlich Rechtens ist, ist die Rückkehr zu derselben desto nothwendiger. Zu diesem Zwecke versucht er eine Darstellung des Rechts und der Verfassung, wie sie von der heil. Schrift gegeben werden. Die jüdische Interpretation schließt der Verf. aus — kennt sie auch wol gar nicht. Von vorn herein giebt ec aber auch gar nicht zu erkennen, ob er die «heil. Schrift der Ehristen dazu rechnet, und löst dann die Differenzen, die die letztere gegen die israelitische heil. Schrift aufstellt, nicht im geringsten. Diese sind aber nicht unbedeutend, da sie schon die ganze Grundlage betreffen, und die bürgerlichen Verhältnisse dem Kaiser übergeben. Den Standpunkt des Verf. wollen wir hier nicht naher besprechen, denn er liegt, in dem großen Gebiete der geschichtlichen Entfaltung der Menschheit, die zu überschauen keinem Sterblichen vergönnt ist. Der Gott, der sich offenbart hat, muß auch die Menschheit zu der Offenbarung bringen, und kann darin erst den Abschluß seiner Wirksamkeit finden. Wollte nun aber der Verf. im vorliegenden Merkchen einen Abriß der von der heil. Schrift gegebenen Rechts - und Staatsverfassung geben: so ist derselbe

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.