Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1841)
- Date
- 1841-06-12
- Page
- Seite 338 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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338 erfährt nämlich die Todtenbrüderschaft, daß ein erkrankter Israelit der Auflösung nahe sei, so sucht ein großer Lheil der Brüderschaft unberufen und nicht gebeten sich in das Krankenhaus einzudrängen. Da wird nun im Krankenzimmer im Beisein der Familie und des Kranken laut und unverblümt deliberirt, wie lange der Todeskampf noch andauern könne, ob die Agonie schon den Grad erreicht habe, daß es Zeit sei, die üblichen Gebete anzustellen u. dgl. Während sie nicht selten in dem Wahne sind, der Kranke sei seiner irdischen Auflösung ganz nahe, die Todtengebete mit lauter Stimme beginnen, solche wol auch dem Kranken in die Ohren hineinschreien, um ihn zum Mitbeten zu bringen, erwacht dieser aus seiner bisherigen Betäubung, die von den Unkundigen mit dem Tvdesschlummer verwechselt wird, erlangt seine Besinnung wieder, verliert sie aber — aus seiner gefühllosen Umgebung die Gefährlichkeit seiner Krankheit erkennend und von den Gefühlen der Angst bestürmt — alsbald wieder, um dem Tode wirklich in die Arme zu fallen. Es ließen sich Beispiele in Menge anführen, daß Kranke diese Seelenmartern 24 Stunden aushalten mußten. Vorzüglich aber ist der grobe Unfug, welchen die Todtenbrüderschaft wie früher, so auch, allen sanitätspolizeilichen Vorschriften zum Trotz, jetzt noch mit dem frühzeitigen Bee» digen ihrer geschiedenen Glaubensgenossen treibt, das traurigste Bild des gefährlichsten Misbrauchs ihres Wirkens. Mancher Familienvater, der am Morgen noch in voller Gesundheit unter denSeinigen wirkte, lag am Mittage des nämlichen Tages schon im Grabe. Führt der Versuch der Corruption des Leichenbeschauers nicht zum Ziele, so wird die Zeit des Verstcrbens falsch angegeben, um den Moment der Beerdigung gesetzwidrig zu beschleunigen." In diesem Sinne fährt die Beschwerdeschrift fort und hebt noch besonders hervor, daß diese Zunft eine Art Todtengericht ausübe und gegen Verstorbene, welche der Heller denkenden Partei angehörten, auf jede mögliche Weise ihre Verachtung an den Tag lege, daß sie den ekelhaften Gebrauch nicht aufgeben wolle, in demselben Sarg alle Tobten nach dem Leichenhause zu bringen, daß die Art und Weise, wie sie das Leichenbegängniß ausführe, für alle fühlenden Menschen empörend sei. In wilder Hast werde auf einer roh gezimmerten, schmutzigen Bahre die Leiche nach dem Friedhofe fortgezerrt, ein wirrer Hause mit bunter Kleidung umkreise den Sarg, dränge sich ungestüm zu ihm hin, um durch Berührung der Todtenbahre symbolisch Trägersteller zu versehen, Andere liefen zum Brunnen, um die Reinigungswäsche an ihren Händen zu verrichten, Andere führten profane Gespräche, keine Ordnung, keine Aufsicht sei in dem Zuge, der sich an jeder Straßenecke neu gestalte. Wie bemerkt, hatte die Regierung von Mittclfranken dem Rabbine vr. Löwi eine Verbesserung der Statuten des Todtenbrüderinstituts übertragen, diese Verbesserungen genehmigt und dem Magistrate von Fürth zur unverzüglichen Einführung zugestellt. Darauf wandten sich die Todtenbrüder und die sogenannte schwarze Partei an das Ministerium. Dieses verwarf durch Rescript vom 19. Jan. d. I. die durch Regierungsbeschluß bereits zur Einführung vorliegenden revidirten Statuten, und die Todtenbrüderschaft darf ihre alten Statuten behalten. Magdeburg, 30. Mai. (Privatmitth.) Ein sehr eigenes Schauspiel bieten die beiden großen Deutschen Zeitungen, die Leipziger und Augsburger Allgemeinen, jetzt dar. Jede wirft der andern die höchste Unredlichkeit, die schlimmsten Praktiken in Fabrikation ihrer Korrespondenzen, so wie die Verfolgung geheimer, das allgemeine Beste gefährdenden Zwecke vor. Bitterkeiten und üble Nachreden werden auf keiner Seite geschont. In der französischen und englischen Presse würde dies darum keine Wichtigkeit haben, weil dort ein jedes Journal seine scharfabgegränzte Parteifarbe hat, zu deren Gunsten auf jede Weise agirt wird. Das Publikum weiß dies, das Journal leugnet dies nicht, und: trägt seine Farbe offen. Jene beiden deutschen Zeitungen thun dies aber nicht, sie tragen die Unparteilichkeit an der Stirn, sie wollen der unverholne Ab - und Ausdruck aller Meinungen sein — eine solche Unparteilichkeit kann aber nur von der vollkommensten Wahrheitsliebe und unbedingtesten Redlichkeit getragen werden, weil sie sonst nur listige Betrügerin sein^ und unter den Deckmantel der Allgemeinheit ganz spezielle Triebfedern verbergen würde. Mit dem moralischen Werthe fällt alles Gewicht, alles Vertrauen. Innerhalb dieses Streites wird nun das lesende Publikum, dessen größerer Theil mit solchen literari-