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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-06-05 · Heft 23 (5.6.1841) · p. Seite 323

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 23 (5.6.1841)
Date
1841-06-05
Page
Seite 323 (sequence 3)
Language
German
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323 ralbersammlung der Buchhändler eine wirksame Prv- . Position zur Hebung der Presse in Deutschland vorbrachte, die auch angenommen worden. — Der Maler Jakobs in Berlin, welcher den Abdruck von Oelgemäld'en mit unsäglichen Mühseligkeiten erfunden, hat, nachdem eine allerhöchsten Ortes ernannte Kommission seine Arbeiten einer Prüfung unterworfen, von Sr. Majestät eine lebenslängliche Pension von 500 Thlrn. zugesichert erhalten. — Wie gesagt, wir erwähnen dieser Umstände nur, weil sie von Neuem die glücklichen Bestrebungen von Israeliten, für das Allgemeine und in demselben wirksam zu sein, erweisen. Deutschland. Fürstenthum Lippe, 14. Mai. (Privatmitlh.) Ungeachtet der humanen Gesinnung, welche sowol die Behörden unsers kleinen Staates als dessen Bewohner im Allgemeinen gegen die Juden hegen, drücken uns doch, vorzüglich aber den noch eines Schutzbriefes bedürftigen Handelsstand, noch gar manche rostige Fesseln der rohen mittelalterlichen Gewalt, die um so bitterer empfunden werden, da-die lippischen Israeliten, Gott sei Dank, in geistiger Beziehung mit der Zeit fortgeschritten sind. Die Erkenntniß ist bekanntlich die ewige unversöhnlichste Feindin aller Knechtschaft. Seit der glorreichen Regierung der einem jeden Lipper unvergeßlichen, edlen Fürstin Paulina, die sogar in den bedrängtesten Zeiten menschenfreundlich auch die geringe Anzahl ihrer jüdischen Unterthanen nicht übersah, ihren Druck mehrfach linderte und ihnen im Jahre 1809 die Wissenschaften, die Gewerbe und den Ackerbau öffnete, ist leider wenig für uns gethan worden. Was uns entgegensteyet, ist nicht etwa Religionshaß oder Fanatismus, sondern der Eigennutz der privilegirten Korporationen und die Interessen der Rentkammer, die den größten Theil der von uns zu prästirenden besondern Abgaben beziehet. Auch das Vorurtheil hat noch nicht in jeder Beziehung den Kampfplatz verlassen. Hieiyu kömmt noch, daß man die Verbesserung unserer Lage nicht für nöthig hielt, um welche bisher Niemand sich beklagt hatte. Vor einigen Monaten wurde indeß unserer humanen Regierung und den Ständen ein Emanzipationsgesuch überreicht, das im Abdruck auch unter die Mitglieder der verschiedenen Behörden vertheilt wurde. Nicht nur die öffentliche Stimme spricht für uns, sondern auch die Gesetzgebung scheint das Gerechte unserer Forderung einzusehen. Schon sind mehrere herabwürdigende Vorschriften in Betreff der Darlehne und Ceffionen zwischen Juden und Christen durch die Verordnung vom 16. Marz d. I. aufgehoben worden, und wir haben gegründete Hoffnung, das Ziel unserer gerechten Wünsche bald zu erreichen. Die Nächstenliebe, die Gerechtigkeit und die Vernunft werden endlich siegen und den alten Plunder völlig von sich werfen. Es sprechen hierfür die in der neuesten Zeit Statt gefundenen, ständischen Verhandlungen auf die unzweideutigste Weise. Auf das schon auf dem vorletzten Landtage ausgesprochene Desiderium, daß der in der That schädliche Hausirhandel, ein gehässiges Vorrecht der Israeliten, noch mehr beschrankt werden möge, erwiederte jüngst die Regierung ipsis verbis: „Was sodann noch den „Hausirhandel der Juden betrifft, so ist bekannt, daß „dieselben neben allen bürgerlichen Lasten noch be- „sondere sehr drückende Abgaben zu tragen haben, „indem sie ihre Geleitsbriefe theuer erkaufen und „außerdem, sowol insgefammt als jeder Einzelne, „alljährlich ein beträchtliches Schutzgeld entrichten „müssen. Für diese Prägravation gewährt ihnen die „Erlaubniß zum Hausirhandel den einzigen, aber „nur einen sehr geringen Ersatz, zumal da derselbe „schon äußerst beschränkt worden ist. Wollte man „ihn ganz untersagen, so würde man, um nicht „neues' Unrecht auf die Juden zu häufen, „sie auch in ihren Abgaben erleichtern müssen, welkes aber nicht geschehen kann, ohne Fürstliche „Rentkammer für den entstehenden Ausfall in ihren „Revenüen zu entschädigen. Es fragt sich daher, ob „überall und auf welche Landeskasse eine solche Ent- „schädigung übernommen werden soll?" Auch in unfern Landständen herrscht ein guter Geist, sie beantragten nicht nur im Allgemeinen eine Revision der in Hinsicht der Juden zur Zeit noch bestehenden Ausnahmegesetze, sondern antworteten auch auf obigen Regierungs-Erlaß: „Die Gerech- „tigkeit erfordert es allerdings, daß die Juden in „Beziehung auf die zu tragenden Lasten den übrigen „Unterthanen gleich gestellt werden, daß sie also von „ihrem Handel keine größere Abgaben zu zahlen ver- „pflichtet sind, als die christlichen Kaufleute. Ist

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