Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1841)
- Date
- 1841-05-29
- Page
- Seite 319 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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819 ßer Bedeutung sind,' und die besonders uns Baiern unverrückt vor der Seele stehe» müssen. Denn Hierlands werde» jetzt Viele, Geistliche und Laien, durch die Wendung der Dinge, durch die retrograde Bewegung, welche in allen israelitischen Angelegenheiten sichtbarlich versucht wird, entmuthiget, so daß Manche, welche früherhin vielleicht mit zu großem Ungestüm nach Aufklärung schrien, jetzt dieses Wort kaum zu nennen wagen, und aus Heuchelei oder Furcht die Segel einziehen. Doch wir wollen nicht Personen anklagcn, sondern die Sachlage schildern, nicht beklagen, sondern beschreiben, das! Sonst und das Jetzt zur Belehrung und Aufmunterung : für uns und Andere. — Es gab Tage in dem Jsraelilenthum neuerer Zeit, in welchen ein ganz gleicher Typus dem religiösen Leben gemeinschaftlich aufgedrückt war. Es war dies die Periode des Druckes und der Hemmung von Außen, des Stillstandes und der Unbeweglichkeit von Innen. Der Zustand Israels war um diese Zeit allen Orten derselbe, weshalb wir denselben nicht darzustellen brauchen. Mil dem Hervortreten Mendrlssohn's und seiner Schule endete jene Periode, und eine neue Epoche, vorbereitet durch den allgemeinen Umschwung, welchen die europäische Welt nach dem Ende des Mittelalters erhielt, nahm ihren Anfang. Allein wie jeder Anfang einen kleinen Ausgangspunkt bildet, von welchem aus die Ausdehnung und Ausbreitung nach und nach sich verbreitet, so warf jene lichte Erscheinung Mendelssohn's anfangs ihre Strahlen nur zunächst auf einzelne Städte, ja Individuen; die Gesammtheit, die Masse sing erst an, Licht aufzunehmen, als Zeitverhältnifle und Regierungsmaßrcgeln einen Theil wenigstens der alten schmählichen Zurückstoßung und Niederdrückung unserer Glaubensbrüder hinwegnahmen, um Israel aus dem finstern Kerker einer alten Zeit in die lichten Räume der Jetztzeit einzuführen. Diese Einführung geschah in Baiern mit dem bekannten Edikte vom 10. Juni 1813. Bemerkenswerth bleibt es, daß in diesem Edikte der Religionsunterricht der Jugend völlig ignorirt wurde, so daß aus den Grund dieses Ediktes am 20. Juli 1815 von dem Staalsministerium d. I. an d. K. Generalkommissarius des Jsarkreises die Weisung ging, daß die Lehrer, welche in der jüdischen Religionslehre und in der hebräischen Sprache Unterricht geben, keiner Prüfung zu unterwerfen seien, und die Aufnahme solcher Privatlehrer lediglich den jüdischen Familienvätern zu überlassen sei. Gegentheils enthält die Anordnung in dem erwähnten Edikte über den Besuch der Elementarschulen und höherer Lehranstalten nichts wesentlich Neues; vielmehr finden wir diese Bestimmungen schon im Juni 1804 gegeben, aus welchem Reskripte wir die Worte hervorheben, welche an sich dem Andenken der Nachwelt erhalten zu werden verdienen, und welche leider in unfern Tagen wiederum vom neuen hie und da eingeschärft werden müssen: „Das General-Schuldicektorium wird „aber Sorge tragen, damit dabei die Religions- und „Gewissensfreiheit der jüdischen Jugend nicht verletzt, „und Anlaß zum Mißtrauen der Eltern gegeben werde; „weshalb die jüdischen Schüler weder dem Religionsun- „terrichte, noch dem Gebete in den Schulen beizuwoh- „nen haben." — „Wir erwarten von den christlichen „Lehrern, daß sie ihren Zöglingen ohne Unterschied die „Grundsätze ächter christlicher (könnte auch h. achter mo- „saischer) Moral, nämlich der Menschenliebe und wechselseitigen Duldung einflößen werden." Dieser gerechten Erinnerung wird in gegenwärtiger Zeit mitunter keine Folge geleistet, so daß nicht nur israelitische Schüler bei Gebeten und Belehrungen zugegen sind, welche sich nur im Bereiche der christlichen Glaubenslehre bewegen, sondern auch schon Fälle vorgekommcn sind, daß ein allzu zelotischer Lehrer von der Verstockung der Juden in ihrem Unglauben gegen Christum in Anwesenheit der israelitischen Jugend sprach. Es wäre daher sehr zu wünschen, daß, wo keine besondere jüdische Elementarschulen bestehen, die Rabbinen, wie die Religionslehrer Abhülse bei den Behörden suchen, die gewiß nicht versagt wird, wofern ein christlicher Lehrer sich Eingriffe in die Gewissensfreiheit gestattet, und das zarte, unschuldige Herz der israelitischen Jugend durch den Vortrag von christlichen Religionslehren während des allgemeinen Elementarunterrichts, oder gar durch unberufene Polemik verletzt. Am besten wäre, so lange der Stand der Sache ein solcher ist, die Errichtung eigner israelitischer Elementarschulen in Vereinigung mit dem Religionsunterricht; allein bei der Vorschrift, die merkwürdigerweise nur für Israeliten besteht, daß kein Elementarlehrer weniger, als 300 fl. Gehalt beziehen darf, ist dieses Vorhaben nicht durchweg ausführbar. Auch kennen wir die Einwürfe gegen die Trennung der Konfessionen im Unterrichte nicht religiöser Gegenstände, und wollen deshalb heute und hier die Gründe für und wider nicht abwagen. — Während also der Besuch des > Elementarunterrichts befestigt und geregelt war, lag das Feld des Religionsunterrichts brach. Kein Gesetz brachte Leben in die veraltete Me-