Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1841)
- Date
- 1841-05-29
- Page
- Seite 320 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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320 thodt, kein« Vorschrift sorgte für «ine zeitgemäß« Umformung. Erst am 28. Januar 1828 erfolgte die bekannte, weise und wohlmeinende Anordnung, welche die Anforderungen, die an dm Religionslehrer gestellt werden solle», festsetzte und den Unterricht in der mosaischen Religionslehre von geprüften Lehrern für die ganze baierische israelitische Jugend zur Vorschrift machte. Die Kreisregierung vom Obermainkreise (jetzt Oberfranken genannt) hatte schon früher den Gemeinden auferlegt, geprüfte Religionslehrer aufzunrhmen; ihr folgte die des! Rezatkceises (jetzt Mittelfranken genannt) und gewiß ging! der Impuls zur obgenannten höchsten Vorschrift, von : diesen beiden Kreisregierungen vorzüglich aus. Dagegen blieben andere Kreise auch nachher zurück, wie denn die j Residenzstadt, welche, so ängstlich sie für äußere Aus-! schmückung der Synagoge und der Aufstellung von Sängern sorgte, heute noch keine öffentliche Religionsschule besitzt!! (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen I^Ngr. fl Ggr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Ein unverheirrtheter Religionslehrer, Schächter und Vorsänger kann zu Michaelis d. I. in hiesiger Gemeinde eine Anstellung finden. Derselbe muß indessen Zeugnisse seines bisherigen religiösen, moralischen Lebenswandels beibringm, und die Approbation des Landes-Rabbinen Herrn Di*. Holdheim in Schwerin sich zu verschaffen suchen. Die hierauf reflektirenden wollen sich gefälligst bald in portofreien Briefen wenden an den Malchow in Mecklenburg- Vorsteher Schwerin. A. I. Mannheim. In Unterzeichnetem Rabbrnate können zwei gut befähigte Gemeindelehnr, Vorsänger und Schächter sofort annehmliche Anstellung finden. Portofreie, von Attesten begleitete Anmeldungen werden baldigst gewünscht. Oldenburg. Landrabbine Hirsch. Ein jüdischer, unverheiratheter Lehrer und Kantor, — mit den erforderlichen Zeugnissen versehen, — wünsch! in dieser Eigenschaft vom ersten September d. I. ab eine anderweitige Stelle und bittet deshalb die Hieraul Reflektirenden ihre fernere Nachfragen darüber unter der Adresse: H. F, H. portofrei an den Buchhändler Herrn M. Thieme in Hagen, Provinz Westphalen, einzusenden. In Banurgärtners Buchhandlung zu Leipzig ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungeti versendet worden: D i e rheumatische« Krankheiten nach ihrem Wesen, ihren verschiedenen Erscheinungsformen, Anwandlungen und verborgenen oder verlarvten Zustanden, nebst der zweckmäßigsten Behandlung derselben mit vorzüglicher Rücksicht auf die Diät, von Dr. Georg Friedr. Chr. Greiner, Herzoglich Sachsen - Altenburg. Medicinalrath und Hofmedicus. Zn 8. broch. Preis I Thtr. In dieser Schrift sind die Resultate anhaltenden ForfchenS und langjähriger Erfahrungen über die benamten Krankheiten unter Benutzung oder Vergleichung der Forschungen anderer Aerzte medergelegt. Der Verfasser sucht das Wesen derselben möglichst zu erkennen und die Mittel zu ihrer Bekämpfung nach rationellen Gründen festzustellen. Noch ist kein Werk erschien nen, welches die rheumatischen Krankheiten so gründlich und allseitig beleuchtet. — Wir dürfen Aerzten und Gicht-Kranker dieses Buch als ein ausgezeichnetes empfehlen. Druck von I. B. Hirschfeld<