Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1841)
- Date
- 1841-05-22
- Page
- Seite 299 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Pas Preußische Heer ein, wozu mir di« edle Unterstützung jenes Mannes, den ich vor Diebstahl geschützt, die Mittel gab. (Fortsetzung folgt.) Geschichte. Manuskript von Napoleon. (Fortsetzung.) II. Noten. Seit der Einnahme Jerusalem's durch Titus konnte sich keine genug große Anzahl aufgeklärter Mosaisten vereinigen. Man hatte von den zerstreuten und verfolgten Israeliten entweder drückende Steuern, oder Abschwörung, oder endlich Verpflichtungen und Zugeständnisse verlangt, die gleichzeitig ihren Interessen und ihrem Glauben zuwiderliefen. Die gegenwärtigen Umstände gleichen denen keiner früher» Epoche. Man verlange von den Juden weder ihre Religion zu verlassen, noch irgend eine Veränderung, die deren Buchstaben oder Geiste widerspricht. Als sie verfolgt waren, oder sich verbergen mußten, um sich der Verfolgung zu entziehen, führten sich verschiedene -Doktrinen und Gebrauche «in: die Rabbinen maßten sich das Recht an, die Grundsätze des Glaubens zu erklären, so oft eine Erklärung nothwendig war. Aber das Recht der religiösen Gesetzgebung kann keinem Individuum angehören, cs muß durch eine allgemeine Versammlung gesetzlich und frei vereinigter Juden, die in. ihrem Schooße spanische, portugiesische, italiänische, deutsche und französische Juden, reprasentirend die Juden von mehr als drei Vierteln Europa's, verbindet, geübt werden. Man denkt in Folge dessen, daß die erste Sache ist, die zU thun, die gegenwärtig in Paris vereinigte Versammlung zu konstituiren als ein großes Sanhedrin, dessen Akten neben den Talmud gestellt werden, um zu Glaubensartikeln und Prinzipien der religiösen Gesetzgebung zu dienen. Sobald dies ausgeführt worden, so sollen alle Juden, von welcher Nation sie seien, eingeladen werden, Abgeordnete nach Paris zu senden, und durch ihre Einsichten an den Operationen des großen Sanhedrin's Lheil zu nehmen. Deshalb soll durch eine Art Proklamation allen Synagogen Europa's eine 'Notifikation gemacht werden. Diese soll offiziell an alle Synagogen Frankreichs gerichtet werde». Die Antworten, welche auf die vorgelegten Fragen erfolgen, sollen in theologische Entscheidungen, Reglements oder Vorschriften verwandelt werden, um die Kraft eines kirchlichen und religiösen. Gesetzes zu haben, und eine zweite Gesetzgebung der Juden zu bilden, die, den wesentlichen Charakter der mosaischen bewahrend, der gegenwärtigen Stellung der Juden, unfern Sitten und Gebräuchen angemessen sei. Die vorzulegenden Fragen sollen sein: Erste Frage: Ist es den Juden erlaubt, mehrere Frauen zu heirathen? (Die verneinende Antwort muß positiv ausgesprochen werden, und die gegenwärtige Versammlung oder das große Sanhedrin die Polygamie in Europa verbieten.) Zweite Frage: Ist die Ehescheidung durch die jüdische Religion erlaubt? Ist hie Ehescheidung gültig, ohne daß sie von den Gerichtshöfen ausgesprochen worden, und vermöge Gesetze, die denen des französischen Codex widersprechen? (Die als großes Sanhedrin konstituirte Versammlung muß die Ehescheidung verbieten, außer den durch das bürgerliche Gesetz im Code Napoleon Fällen, und daß sie nur statt finden könne, nachdem sie von der Civilbehörde ausgesprochen worden.) Dritte Frage: Kann eine Jüdin einen Christen heirathen, und eine Christin einen Juden? oder will das Gesetz, daß die Juden sich nur untereinander verheirathen? (Das große Sanhedrin muß erklären, daß die religiöse Trauung nur stattsinden könne, nachdem die Civilbehörde sie vollzogen, und daß Juden oder Jüdinnen Franzosen oder Französinnen heirathen dürfen; die Groß-Rabbinen müssen selbst diese Verbindungen empfehlen, als Mittel des Schutzes und des Nutzens für das jüdische Volk.) Vierte Frage: Sind in den Augen der Juden die Franzosen ihre Bruder oder Fremde? (Das Sanhedrin, anerkennend, wie es die Versammlung gethan, daß Franzosen und Juden Brüder seien, wird als Grundsatz aufstellen: die Ju-; den sind die Brüder der Bewohner aller der Länder,