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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-05-22 · Heft 21 (22.5.1841) · p. Seite 292

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 21 (22.5.1841)
Date
1841-05-22
Page
Seite 292 (sequence 4)
Language
German
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292T kenden Manne, welcher durch seine eindringliche Ermahnung das Gewissen der Magd mächtig erregte, worauf sie eingestand, daß lediglich eine nicht zu 'überwindende Furcht und Scham, lächerlich zu erscheinen, anderntheils aber das Verlangen, die Neugierde des Pöbels zu erregen, sie hingerissen Habe, eine solche Aussage zu machen." „Auch Ratibor, eine der bedeutendsten Städte Oberschlesiens, wurde gestern als den 25. April gewaltig alarmirt. Der stellvertretende Bürgermeister und Stadtsyndikus, Herr Schwarz, 'begab sich auf die bloße Anzeige einiger Bürger, daß die Magd eines sehr gebildeten und angesehenen jüdischen Kaufmanns seit mehren Tagen verschwunden und wahrscheinlich von den Juden zu Ostern geschlachtet worden sei, mit dem Polizeidiener und Gendarmen in das Haus desselben und durchsuchte sämmtliche Räume, Schränke und Behältnisse der drei in demselben wohnenden, als sehr rechtlich bekannten jüdischen Familien." „Es ist unglaublich, welche Frechheit und Verleugnung alles Rechtsgefühls sich bei dieser Gelegenheit kundgab. Schon erbot sich der Eine als Zeuge aufzutreten, da er die Leiche der Magd kopflos gesehen haben wollte; ein Anderer behauptete, er hätte sie geschlachtet und fürchterlich zerstochen gesehen; ein Dritter betheuerte: „Soeben war ich im Krankenhause, wo man die Aermste geöffnet;" ja der vornehme Pöbel sagte öffentlich: „Es ist doch eine abscheuliche Nation, sie müssen nun einmal Christenblut haben." Die Aufregung schien den höchsten Grad erreicht zu haben und hätte sicherlich die bedenklichsten Folgen für die Juden gehabt, wenn nicht glücklicherweise und zum Verdrusse des Pöbels die Vermißte, welche darüber, daß ihr der Tanz am zweiten Dsterfeiertag untersagt wurde, sich entfernt hatte, wie ein äeu8 ex maciiina plötzlich erschien und dem Herrn Syndikus auch ohne Anwendung der Folter über die Unschuld der Juden die Augen öffnete. Ein Magistratsmitglied." Berlin, 7. Mai. (Privatmitth.) Der in diesen Bl. öfter rühmlich erwähnte Redakteur der hiesigen Medizin. Centralzeit., Dr. I. I. Sachs, ist während der letztvergangnen zwei Jahren sowol von der K. K. Gesellschaft der Aerzte in Wien und den drei Medizin. Gesellschaften Belgien's zu Brügge, Brüssel und Gent, als auch von der Locivte weäieale d’Emolation in Paris, der Kais, mediz. chirurg. Akademie in Wilna, und der Gesellschaft der Aerzte in St. Petersburg und Warschau theils zum korrespondirenden, theils zum Ehrenmitgliede ernannt worden. Auch hat Se. Majestät der König der Belgier von ihm die Widmung des achten Jahrgangs des mediz. Repertoriums angenommen. Pleß in Oberschlesien, 15. Avril. (Verspätet. Privatmitth.) Sie haben bereits die neuere Verfügung unsres Königs über die Aufhebung der Beschränkung hinsichtlich der Vornamen mitgetheilt. Damit auch dankbar anerkannt werde, durch wen Se. Majestät auf diesen Gegenstand wieder aufmerksam gemacht worden sei, gestatten wir uns, Folgendes hier zu berichten. Ein sehr geehrtes Mitglied unserer Gemeinde Herr A. Muhr Hierselbst, der bei mancher feierlichen Gelegenheit mit deutschen Vorträgen uns erfreute, hat am zweiten Osterfeiertage, in der hiesigen Synagoge, in einer zwar kurzen aber gehaltreichen Rede, mitgetheilt, daß er wegen der bekannten Namensbeschränkung der Juden sich unmittelbar an Se. Majestät den König gewendet habe, worauf durch ein hohes Resolut ihm eröffnet - worden sei, daß diese Beschränkung nur auf Namen Bezug habe, die mit der christlichen Religion in dogmatischer oder nomineller Beziehung stehen. — Nachdem Herr Muhr dieses mitgetheilt, und noch mehrere rührende Worte des Dankes hinzugefügt, schloß er seine Rede mit dem Ausruf „Gott erhalte den König! welchen die ganze Gemeinde durch ein einstimmiges „Amen" als ihre innigste Gesinnung kund gab. — 8.— Oesterreich. Prag, 29. April. Der hiesige Bürgermeister, Herr Appellationsrath Joseph Müller, begründet hier ein großes Waisenhaus, das ausdrücklich zur Aufnahme von Waisen aller Einwohner.Klaffen ohne Unterschied der Religion bestimmt ist. Bei dem Comite zur Errichtung des neuen Waisenhauses befindet sich auch der erste Religionsvorsteher von Prag, Herr Rapopert. —

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