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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-05-08 · Heft 19 (8.5.1841) · p. Seite 259

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 19 (8.5.1841)
Date
1841-05-08
Page
Seite 259 (sequence 3)
Language
German
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259 Welcher einen so gründlichen Abscheu vor dem Erbadel an den Tag lege, einen desto gründlicheren Respekt vor dem Geldadel fühle. Er (Sir Robert) kenne für die englischen Juden, denen es nach Civilamtern und Parlamentssitzen gelüste, nur einen Weg dahin zu gelangen: den Weg durch die Taufe. Wenn man die Juden, welche in England weder in Ausübung ihrer Religion noch in ihren bürgerlichen Verhältnissen irgendwie beengt feien, darum bedauern wolle, daß ihnen gewisse politische Rechte fehlen, so möge man dieses Mitleid doch zunächst so vielen christlichen Mitbrüdern zuwenden, die wegen nicht zureichenden Vermögens sogar vom activen Wahlrecht ausgeschlossen seien, geschweige denn daß sie an Aemter und Würden denken dürften, womit er indessen radikalen Wünschen in dieser Beziehung keineswegs das Wort reden wolle. Lord Sandon, ein Tory, unterstützte die Bill — hingegen Herr Miln es das Amendement, wobei er den Ausfall Herrn Macaulay's auf die Oxsorder „Puseyiten" (von denen jetzt in den englischen Blättern so viel die Rede ik, daß sie wie Kirchenzeitungen, aussehen) nachdrücklich tadelte. Der Gegenstand, meinte Herr Milnes, sei zu ernst, als daß er mit einem Witz von der Ministerbank aus erledigt werden könne. Die dabei betheiligten Männer gehörten zu den gelehrtesten und ausgezeichnetsten Männern der Hochschule Orford, darum hätte der Herr Kriegsminister sich bedenken sollen, ehe er dieselben, wie müßige Tagsblätter, des Uebertrittes zum Papismus beschuldigte — jene Männer, welche, nach dem Urtheil so vieler, frommen und einsichtsvollen Engländer, mir die treuesten Söhne oder vielmehr die treuesten Väter der englischen Kirche seien. Zum Schluffe tadelte der Antragsteller Herr Divett den Ton, in welchem ehrenwerthe Mitglieder für die beiden Lanvesuniversitäten (Goulburn und Jnglis) an dieser Diskussion Theil genommen. Von den parlamentarischen Organen jener altberühmten Musensitze sollte man nachgerade mehr Freisinnigkeit erwarten dürfen. (Ungläubiges Lachen auf den Ministerbänken.) Es sei der alte Jammer: die Verwechselung von Kirchenthum und Christenthum, eine Art von religiöser Jobberei, wodurch an der Staatskirche nichts gebessert werde. Die Bill wurde dann mit der starken Mehrheit von 108 gegen 31 Stimmen zum drittenmal gelesen. Preußen. Bromberg, 15. April. Die neuerdings erlangte Uebersicht von der jüdischen Bevölkerung und dem Schulbesuch der jüdischen Kinder im hiesigen Regierungsbezirk für das Jahr 1840 ergiebt, daß bei einer Seelenzahl von 23,888 Juden 3688 jüdische Kinder im schulpflichtigen Alter sind. Von diesen besuchten 1147 die christlichen und 2250 die jüdischen Schulen. 3397 jüdische Kinder erhielten daher den nöthigen Elementarunterricht, wogegen ihn nur 291 nicht genossen. Gegen das Jahr 1839 ergiebt sich für 1840 ein Zuwachs der' jüdischen Bevölkerung von 384 Seelen, der schulpflichtigen Kinder von 146, und von 121 solcher, die die Schulen besucht haben. Es sind jetzt 19 öffentliche jüdische Schulen, wovon eine 1840 neu gegründet worden, im Departement vorhanden, welche mit Ausnahme deren in Jnowraclaw, Margonin und Fyin, welche das Comite zur Beförderung des Christenthums unter den Juden in der Provinz Posen unterhält, ihre besonderen von der Regierung bestätigten Schul- Etats, Lehrpläne und Schul-Vorstände haben und deren Lehrer nach ihrer vorschriftsmäßigen Prüfung von den Schulvorständen förmlich vereidet und im Amte konsirmirt sind *). Ueberhaupt geboren sind im verflossenen Jahre im hiesigen Regierungsbezirk 18,875 Kinder, worunter 930 israelitische. (Pr. Stztg.) Danzig, 25. April. Auf dem hier stattgefundenen Landtage ist, wie die preußischen Blätter meldeten, die Frage in Antrag gebracht worden, daß die Stadtverordneten mosaischen Glaubens das Wahlrecht von Landtagsabgeordneten gleich den christlichen Stadtverordneten üben sollten. Aber auch dieses, in der Wahl zum Stadtverordneten rechtlich begründete Zugeständniß wurde verneint. Die Redaktion hat die ausführlichen Verhandlungen erhalten, aber nach hohen Bundestages Beschluß dürfen die Verhandlungen von Landständeversammlungen eines deutschen Staates nicht gedruckt werden, wenn nicht nach ei- *) Möchte der Staat seinen Wohlthaten die Krone aufsetzen, und durch materielle Unterstützung den Bestand der Schulen, der ganz freiwillig in dm Händen der G>- melnden liegt, zu sichern. Redakt.

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