Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-04-24 · Heft 17 (24.4.1841) · p. Seite 237

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 17 (24.4.1841)
Date
1841-04-24
Page
Seite 237 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225173-3225191--03484-3313022
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

237 will, der Jude soll nicht handeln: er soll Handwerker werden oder Ackerbau treiben: Beamter darf er nicht werden, im Militärstand nicht avanciren. Aber gewöhnt sich denn in 7 Jahren ein Geschlecht an die Lasten und Mühen des Ackerbau's, das Jahrtausende davon mit Gewalt zurückgehalten worden, da es doch in früheren Zeiten in seinem Ursprungslande nur dem Landbau lebte? Es liegt viel näher, daß es sich nur der Kunst, einem leichten Handwerke oder dem Handel widmet. Der erster» können sich nicht viele widmen, sie müssen sich leichten Handwerken oder dem Handel zuwenden. Und das geschieht. Es giebt Städte, die von jüdischen Handwerkern, als Schneider, Glaser, Klempner, Tischler -c. überfüllt sind, so daß man dergleichen christliche Handwerker, eben so wie Händler, gar nicht vorsindet. Zwar kann der Jude sich auch ländlichen Gewerben widmen, aber wie wird ihm das oft erschwert? Wir wollen nur ein Beispiel anführen. Ein Jude hat die Brauerei erlernt, zu unvermögend eine Brauerei zu erwerben, pachtet er eine solche auf dem Lande. Oft schon nach einem Jahr ist sein Kontrakt abgelaufen, und er muß weiter ziehen, vorher aber an diejenige Korporation, der er in seinem letzten Wohnort zugethan war, ein enormes Abzugsgeld, nämlich den 12^ fachen Betrag der jährlich an dieselbe bezahlten Abgaben, die oft unglaublich hoch sind, entrichten. Er thut dies einmal, im nächsten Jahre wird derselbe Betrag von der Korporation des neuen Wohnorts gefordert. Unfähig, so oft eine Summe zu erschwingen, von der er das ganze Jahr hindurch leben' kann, zieht er in eine Stadt und — wird Handelsmann. Solcher Fälle sind uns mehrere bekannt. Jenes Abzugsgeld wird übrigens gesetzlich von jeder Korporation gefordert, gleichviel, ob dieselbe Schulden hat oder nicht (wofür also?) und ist oft so hoch, daß es — auch solche Fälle sind uns.bekannt — mehr als das ganze Vermögen des Abziehenden beträgt. Häufig sind die von den Juden an die Korporation zu entrichtenden Abgaben, durch deren Höhe das Abzugsgeld bedingt wird, so bedeutend der vielen Schulden wegen, die dieselbe ausgenommen oder die andere ausgenommen haben. Brauchte in früherer Zeit der Edelmann Geld, wollten die Jesuiten eine Kirche bauen, so mußten die Juden herhalten und, wenn sie die ihnen auferlegte Kontribution nicht erschwingen konnten, von Instituten, namentlich von Kirchen Anlehen entnehmen und den Schuldschein oft auf das doppelte der empfangenen Valuta ausstellen. So ist es gekommen, daß es Korporationen giebt, die unter einer Schuldenlast von 20, 50, ja bis 100,000 Thalern seufzen. Sind schon die zur Berichtigung der laufenden Zinsen, zur succeffiven Abbürdung der Kapitalien und rückständigen Zinsen erforderlichen Abgaben hoch, so werden sie es noch höher durch die zur Bestreitung der Korporations- Verwaltungskosten, der Rekrutensteuer, Armen-Unterstützungen rc. nöthigen Beiträge. Mit den Verhältnissen vieler Korporationen bekannt, wollen wir nur anführen, daß eine noch dazu arme, aus 2000 Seelen bestehende Gemeine außer den Abgaben, die die christlichen Bewohner entrichten, jährlich über 6000 Lhlr. aufzubringcn hat und mitunter auf ein einziges Mitglied ein jährlicher Beitrag von 150 Thlr. trifft, welches beiläufig gesagt, im Falle des Abzuges ein Abzugsgeld von 1875 Thlrn. zu entrichten hätte. Darf man sich nun noch wundern, wenn der Jude, auf wenige Erwerbszweige beschränkt, von andern zurückgeschreckt, den des Handels ergreift, wo es ihm am leichsten und ehesten gelingt, sich die Mittel zu erwerben, deren er bedarf um seinen schweren Verpflichtungen zu genügen; wenn seine Moralität, seine Ehrlichkeit sich nicht über die der gewöhnlichen Handelsleute erhebr? Uebrigens sage man nicht, daß wenn der Jude wuchere, er hier der alleinige Wucherer sei, wir haben nirgends so viel christliche Wucherer gefunden, als hier, selbst Beamte treiben einen argen Wucher, und mancher Benöthigte sucht lieber beim Juden, als anderswo Hülfe. Uebrigens wüßten wir nicht, daß, wie der Verfasser sagt, die Regulirung des Judenwesens Juden zum Ackerbau geführt hätte, es sei denn, er verstehe hierunter, daß mehrere Juden Landgüter acquirirt haben, ohne, jedoch solche selbst zu bewirthschaften. Dagegen giebt es andere Resultate, welche die Regulirung des Judenwesens hervorgebracht und die da zeigen, wie der Zustand der Juden bereits hätte sein können, wenn man ihn früher zu verbessern angefangen hätte. In einer Korporation, die übrigens keine Ausnahme 17 *

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.