Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 17 (24.4.1841)
- Date
- 1841-04-24
- Page
- Seite 236 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225173-3225191--03483-3313021- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
23V ter waren 2506 uneheliche (also ungefähr unter 10 Kindern schon ein uneheliches.) Unter 6730 Kindern katholischer Väter 545 uneheliche, (also unter 12 Kindern ein uneheliches.) Unter 193 Kindern resormirter Väter waren 20 uneheliche (also ungefähr schon unter 9 Kindern ein uneheliches.) Aber unter 140 jüdischen Kindern war — nur „ein uneheliches. Magdeburg, 8. April. (Privatmitth.) Eine eigene Bemerkung, die man im Preußischen öfter machen muß, ist, daß, wenn ein Christ ein Geschenk, und es sei von einem Lhaler an Werth, an eine Kirche, Schule oder wohlthätige Anstalt macht, dies von Obrigkeitswegen in den öffentlichen Blättern bekannt gemacht wird, hingegen eine Schenkung eines Juden, und sei sie noch so bedeutend, nicht, obgleich auch diese zur Kcnntniß der hohen Behörden kömmt, da sie erst der Bestätigung bedarf. Jndeß hat die jüdische Wohlthätigkeit, wie wir jüngst erst am Berliner Mendelssohns - Waisenhaus ersahen, dadurch nicht im Geringsten gelitten. Wohl dem, der gieber, ohne an das Bekanntwerdcn seiner Gabe zu denken! Aus dem Großherzogthum Posen, 39, März. (Privatmitth,) (Der folgende Artikel ist von einem Königl. Kreisbeamten, also einem Christen, und die darin enthaltenem Angaben aktenmäßig. Redakt.) Weit entfernt ein Freund der Juden zu sein, glauben wir doch den Wahlspruch: „sum cuique“ nicht vergessen zu dürfen. Der Verfasser des in der Breslauer Zeitung No. 238 v. I. unter der Rubrik „das Großherzogthum Posen in den letzten 25 Jahren" enthaltenen Aufsatzes sagt, die preußische Gesetzgebung habe nicht vermocht, alle historischen und charakteristischen Uebelstände bei den Juden zu beseitigen. Wir fragen aber: kann ein seit 7 Jahren gegebenes und seit kaum 6 Jahren in Ausführung gebrachtes Gesetz historische und charakteristische Uebelstände, Gewohnheiten und Sitten, erzeugt durch einen Druck von Jahrhunderten, mit einem Mal verändern? Denn erst mit dem Gesetz vom 1. Juni 1833, erst unter der jetzigen Provinzialverwaltung, nach 18jährigem Besitz der Provinz, sing man an, den Zustand der Juden zu verbessern. Kann man nicht billig fragen, warum man damit nicht eben so zeitig begann, als mit Verbesserung des Zustandes der Bauern? Und hat man Alles gethan, was hat geschehen können, ohne zum leidigen Kosmopolitismus und Philantropismus, zur völligen Emanzipation seine Zuflucht, nehmen zu dürfen? Quod non. Noch jetzt geschieht für Ausbildung von jüdischen Schullehrern wenig, zur Ausbildung von Religionslehrern gar nichts. Dennoch verlangt man von jüdischen Schullehrern diese Qualisication, wie von den christlichen. Der jüdische Lehrer hat dieselben Lasten und Pflichten, die christlichen Lehrer sind befreit von allen Abgaben, der jüdische aber nicht, als ob die Religion besteuert würde. Damit wollen wir aber nicht gesagt haben, daß der Staat sich um das Schulwesen der Juden selbst nicht kümmere, es ist viel geschehen, dasselbe befindet sich sogar in einer bessern Verfassung als in andern Provinzen. Das geeigneteste Mittel zur Bildung der Juden aber wird ganz ignorirt: die Verbesserung des Kultus derselben. Ob und welch ein Religionslehrer angestellt ist, läßt der Staat sich ganz gleich sein', und doch wäre unendlich viel geschehen, wenn der Staat nur verlangte, daß wenigstens nach und nach nur wissenschaftlich gebildete Männer als Rabbinen angestellt würden. Glaubt man durch dieses Sichgehenlassen die Juden zum Christenthum zu bekehren, so irrt man sich sehr. — Man hält es mit Recht für einen Uebelstand, daß die Provinz mit Juden übervölkert ist, und dennoch pfercht man sie in derselben ein, erschwert ihnen zum angeblichen Heile anderer Provinzen den Umzug in dieselben; denn dazu gehört in der Regel, daß der Umziehende zuvörderst an die Korporation, zu welcher er gehört, ein enormes Abzugsgeld entrichtet und dann ein Vermögen von mindestens 2000 Thlr. nachweist. Leicht könnten diese Bestimmungen dazu führen, daß zuletzt nur die ärmsten Juden in der Provinz zurückblieben; könnte man da nicht fragen, mit welchem Rechte der Provinz dies zugemuthet werden kann? Man lasse die Juden sich unter die 14 Millionen des Staates vertheilen und man wird sie gewiß weniger fühlen. Druck erzeugt Demoralisation, ganze Nationen liefern Belege dazu. Und ein großer Druck lastet auch auf den hiesigen Juden, gefährdet seinen rechtlichen Stand,' seine moralische Freiheit und die Möglichkeit einer humanistischen Ausbildung. Man