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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-04-24 · Heft 17 (24.4.1841) · p. Seite 235

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 17 (24.4.1841)
Date
1841-04-24
Page
Seite 235 (sequence 7)
Language
German
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235 sicht, berichten über deren Inhalt im Mgemeinen, tragen auf deren Abweisung oder Berücksichtigung an, und haben im letztem Falle für die eigentliche Beurtheilung sechs Männer inner- oder außerhalb des Vereins vorzuschlagen, aus denen der Vorstand drei erwählt. Diese, welchen ebenfalls der Verfasser nicht genannt wird, werden veranlaßt, über den Werth der Schrift, so wie über die wahrscheinliche Größe ihres Publikums, einen motivirten Bericht einzuschicken, über welchen die drei zuerst gewählten Mitglieder, dem Vorstande in einer Gesammtsitzung, ein Resumv geben, worauf von demselben über die Unterstützungswürdigkeit überhaupt, so wie über die besondere Weise der Unterstützung entschieden wird.— §. 5. Als der Unterstützung bedürftig ist jede Schrift zu erachten, welche ihrem Inhalte nach nur auf ein kleines Publikum zählen dürfte. — §. 7. Jeden Antrag auf Unterstützung größerer wissenschaftlicher Zwecke ist der Vorstand zu berathen verpflichtet, kann ihn jedoch, falls er darauf einzugehen beschließt, nur genehmigen, nachdem er das Gutachten einer aus mindestens fünf seiner Mitglieder bestehenden Kommission vernommen, welche zu diesem Zwecke die Ansicht kompetenter Männer inner- oder außerhalb des Vereins eingeholt. — §. 8. Behufs der Preisaufgaben beauftragt der Vorstand jährlich eine aus fünf Mitgliedern bestehende Kommission, sechs geeignete Aufgaben vorzulegen, aus welcher eine ausgewählt und durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht wird. Der Einsendungstermin der Arbeit betragt 9 bis 18 Monate. Sobald die concurrirenden Arbeiten eingegangen sind, veranlaßt der Vorstand drei kompetente Männer, inner- oder außerhalb des Vereins, mit begründetem Urtheil die beste, sowie die nächst beste zu bezeichnen, und deren Preiswürdigkeit anzugeben. — §. 15. Der Preis für die Lösung einer Aufgabe, beträgt einhundert bis zweihundert Thaler Preußisch Courant. Scheint indessen selbst die Verwendung des hier gestellten Minimums die anderweitige Wirksamkeit des Vereins zu beeinträchtigen, so kann der Vorstand die Stellung von Preisaufgaben auf ein Jahr aussetzen. — §. 19. Mitglied ist jeder, der den statutenmäßigen Beitrag zahlt. — §. 25. Jedes Mitglied ist verpflichtet: 1) zu dem statutenmäßigen Beitrage, bestehend a) in l j Thlr. Eintrittsgeld, und b) in einem jährlichen Beitrage von fünf Thalern, in halbjährlichen Pränumerationszahlungen; 2) zur Uebernahme eines jeden, vom gesammten Vereine, oder vom Vorstande ihm übertragenen, Amtes oder Kommissoriums, falls nicht erhebliche Gründe für die Ablehnung gegeben werden. — §. 26. Folgendes sind die Rechte der Mitglieder: Ein jedes Mitglied a) ist wahlfähig und wählbar; b) hat Antheil an der durch das Loos zu bestimmenden jährlichen Bertheilung von Büchern, oder Kunstwerken; c) kann Bücher, welche der Verein in mehr als einem Exemplar besitzt, zum Kostenpreise von demselben erwerben; d) kann die Bibliothek des Vereins, nach den eingeführten Vorschriften benutzen; c) kann fordern, daß seine etwanigen Vorjchläge zu Preisaufgaben der Kommission überwiesen werden." Zur rechten Würdigung finde noch folgender Satz aus dem Vorworte eine Stelle: „Es geht aus dem Allen hervor, daß unser Verein keinesweges eine Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Kunst an und für sich ist; — ein Gelehrten-Verein, eine Akademie will er weder sein noch scheinen. Aber auch nicht als eine bloße Unterstützungs-Gesellschaft für eine bestimmte Klasse von Individuen im Sinne anderer wohlthätiger Vereine will der unsrige wirken; er hat vielmehr die Förderung des gesammten Judenthums durch Pflege von Wissenschaft und Kunst innerhalb desselben im Auge. Er will die Kräfte wecken, wo sie schlummern, will das Talent aufmuntern, wo es ohne Unterstützung verkümmern würde, und will im Namen der Gesammtheit, so weit er deren Stimmen und Mittel in sich vereinigt, die Leistungen des Einzelnen ehren und belohnen. Wir denken hierdurch unter unfern Glaubensgenossen nicht bloS Wissenschaft und Kunst, sondern auch, indem dem Verdienste Anerkennung zu Theil wird, den Gemeinsinn und das sittliche Bewußtsein, die ja am meisten durch die von ihrer Zeit anerkannten Geister gehoben werden, zum Wohle des Judenthums, wie des gemeinsamen Deutschen Vaterlandes, zu beleben und zu fördern." Königsberg, im Marz. Die Preuß. Stztg. No. 96. enthalt eine Statistik der Geburten im hiesigen Regierungsbezirk vom Jahre 1840, wo sich die Sittlichkeit der Juden in geschlechtlicher Beziehung wieder recht glänzend herausstellt. Unter 25,827 Kindern evangelischer Vä-

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