Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 15 (10.4.1841)
- Date
- 1841-04-10
- Page
- Seite 213 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225173-3225189--03458-3312994- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
213 schulen erlangt und auf denselben ihr Examen abgelegt haben müßten; 2) eine durchgreifende Ordnung und theilweise Verbesserung jüdischer Unterrichtsanstalten und ihrer Organisation. Die Leitung derselben, unter dem Ministerium, müßte den betreffenden, neu aus der Mitte gebildeter Israeliten zu erwählenden Schuldeputationen, an deren Spitze wol die neuen Rabbinen oder, wo solche noch nicht vorhanden, andere Mitglieder der Schuldeputationen selbst stehen dürften, zu überweisen sein. . Die Geistlichen christlicher Konfession, denen ohnehin zuweilen diese bis jetzt ihnen auferlegte Verpflichtung zur Last wird, können unmöglich weder in den Geist des Judenthums eingedrungen sein noch die Fähigkeiten der Zöglinge und ihrer Lehrer so aufmerksam prüfen, als es nöthig ist*). *) Zwei Verhältnisse verdienen hier eine Erwähnung, welche in Folge der Emanzipation des jüdischen Kultus eine Umgestaltung erfahren würden: das Patronat und die Ehe. Die bisherigen Bestimmungen über das crstere (Allgemeines Landrecht H- 501—83, königl. Verordnung vom 30. Aug. 1816) zollen der Billigkeit wol keinen Tribut. Die.dem eigentlichen jüdischen Patron — er sei dies allein oder als Mitglied einer Kommun — vorenthaltenen Rechte und doch nebenbei auscrlegten Verpflichtungen eines solchen zielen offenbar darauf hin, das ganze derartige Verhältniß aufzuheben. Aber was leidet die christliche Kirche darunter, wenn Pfarrer und Schullehrer von Juden erwählt werden? Befürchtet man Mißbräuche, so können diese auch von Seiten eines Katholiken Vorkommen, dem das Patronat über eine evangelische Kirche zusteht, und dem Staate geziemt nur, auf beide ein wachsames Auge zu haben. Die Entziehung der unschuldigen Ehrenrechte aber, wie des Kicchengeläutes, der Erwähnung im Gebet, ist nun vollends nichts als eine Art von Geringschätzung gegen den jüdischen Glauben. Denn daß das Kirchenrecht diese Ehrenbezeigungen verbietet, ist schlechterdings nicht erwiesen. Und auch dann würden die christlichen Bekenner den mosaischen an Toleranz nachstehen, da Christen gar oft im jüdischen Gebet erwähnt werben, namentlich größere Gutsherren. — Auch die Ehe zwischen Christen und Juden forutte unbedenklich gestattet werden, wie dies , was Deutschland betrifft, in Weimar, nun auch in der freien Stadt Frankfurt, der Fall ist. Diese Maßregel soll, offen gestanden, keineswegs als ein Hebel der Verschmelzung der Konfessionen betrachtet werden; die Statistik der auf diese Art geschlossenen Ehen stellt auch dieses Resultat nicht als erheblich dar. Wol aber wird dadurch manchem Familienzwiespalt und namentlich den wilden Ehen vorgebeugt, während dem ehelichen Familienglüek oft dadurch in die Trier, 17. März. (Prioatmitth.) Es ist höchst erfreulich, wahrzunehmen, mit welcher Theilnahme die meisten Israeliten unseres Regierungsbezirks auf die Rabbincnwahl — die endlich einmal gleich nach Ostern stattsinden soll — Hinblicken. Dieses bis zum höchsten Grade gesteigerte Interesse an dieser Wahl, aber noch mehr der Umstand, daß alle innigst überzeugt sind, daß dieses so wichtige Amt, nun einem wissenschaftlich gebildeten Mann, der zugleich auch mit dem Unterri'chtsfache in den Verhältnissen der Israeliten in hiesiger Gegend bekannt sein muß, anvertraut werden darf — beweisen hinreichend, daß auch bei uns die finstern Wolken bald durch das Sonnenlicht der wahren religiösen Aufklärung gescheucht werden. — Wie haben sich doch im Verlauf von 13—14 Jahre auch bei uns die Gesinnungen vortheilhaft geändert! Bei der Rabbinenwahl im Jahre 1827 nämlich, wo der jüngst verstorbene sel. Moses Lazarus gewählt ward, kümmerten sich nssr sehr Wenige um dieselbe, weshalb diese auch auf dre unvorsichtigste und ungerechteste Weise vorgenommen ward. Diese Wahlgeschichte grenzt fast an das Fabelhafte, und hätte sie sich vor einigen Jahrhunderten ereignet, so würde man gewiß in dem unsrigen, in welchem man so gern manche ehrwürdige alte Geschichten in Mythen umwandelt, auch diese in dieses Bereich verweisen. Es wurde damals ein Mann zum Rabbinen gewählt, der weder den wählendenNotabeln,noch den übrigen Israeliten unserer Gegend durch irgend eine That und in seiner Person bekannt war. — Nur einige gebildete und gewissenhafte Männer unter den Notabeln — besonders aus denen des aufgeklärteren Oberlandes — leisteten standhaften aber vergeblichen Widerspruch. — Die schlimmen Folgen dieser Wahl sind allgemein bekannt, und die Reue kam leider! zu spät. Der Grund dieser Hände gearbeitet wird. Die Gerechtigkeit verlangt übrigens, daß in Hinsicht der aus solchen Ehen erzeugten Kinder dieselben Gesetze zu Grunde gelegt werden, welche bei gemischten Ehebündniffen zwischen Protestanten und Katholiken zur Anwendung kommen. — Daß endlich die Form des jüdischen Eides, die Anrufung Gottes ausgenommen, ganz der christlichen gleichgestellt werde, ist eine unerläßliche Folge der Maßregel, welche hier in Frage steht, und eine aufgeklärte Regierung sträubt sich gewiß nicht im mindesten dagegen. 15