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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-04-10 · Heft 15 (10.4.1841) · p. Seite 212

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 15 (10.4.1841)
Date
1841-04-10
Page
Seite 212 (sequence 8)
Language
German
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ri2 Institut ausgesprochen, aber deshalb konnte dieseeben so wenig verketzert und verdammt werden, al- Luther's Ansichten, um eine Parallele im Großen aufzustellen, durch der Bischöfe, besonders des römischen Bischofs Urtheil es gekonnt hatten. Die jüngste Vergangenheit hatte gezeigt, daß auch die zerstreuten Juden Generalsynoden, welche über den Rabbinen stehen, zusammenzuberufen im Stande waren, und der Urheber des neuen Fortschrittes war selbst Vorsitzender einer solchen, des Konsistoriums zu Kassel, gewesen. Neuerungen aber durften in Preußen nie den Grund zur Einmischung von Seiten der Regierung in jüdische Kultusangelegenheitcn bilden, sobald die letztere nicht selbst beeinträchtigt worden war- Das Edikt von 1812 hatte am Schlüsse (§. 39) festgesetzt , „daß die nöthigen Bestimmungen wegen des kirchlichen Zustandes der Juden künftig erwogen, und Männer des jüdischen Glaubensbekenntnisses, welche das öffentliche Vertrauen genießen, mit ihrem Gutachten gehört werden sollten." Bisher war dies aber nicht geschehen, und die bestehende Ordnung, welche erst in Frage kommen sollte, dürfte nicht den Ausschlag geben. Hierzu kommt namentlich die von der Regierung mehrmals erklärte Gesinnung, daß sie den jüdsschen Kultus, in dessen Verhältnisse sie sich nicht einmische, nur als geduldete Privat- oder Religionsgesellschaft betrachte. Die bestehende Ordnung in demselben war sonach nie von ihr geschützt worden, sie hatte ja die Gebräuche und Ordnung der Synagoge sich nie vorlegen lassen, nie bestätigt. Hatte nun auch das neue Institut eine Verschiedene heit in den Gebräuchen begründet, so war eine ähnliche in den Ritualgesetzen der Juden, wenn sie vorkam, z. B. bei Schließung der Ehe (Edikt von 1812, §. 17. Rescript vom 15. Dezemb. 1820) unbeachtet geblieben." Dieser Aufsatz, der in der würdigsten Mäßigung geschrieben ist, und den Vorwurf vermeidet, den man gewöhnlich unfern Vertheidigungsschriften, den parteiischer Heftigkeit, macht, wird gewiß seine Wirkung thun — nur hätten wir ihn in seinem Schluffe, der Forderung der Emanzipation und der kirchlichen Organisation, etwas kräftiger, nachdrücklicher, d« Nothwendigkeit schlagender beweisend gewünscht. Wir heben aus ihm nur Folgendes hervor. Eine Emanzipation der Juden stst aber nur eine unvollkommene, eine halbe Maßregel, wenn.nicht auch ihr Glaube emanzipirt ist! Ja die erstere ist ohne diese Maßregel in ihrer Wirkung verfehlt. Denn abgesehen davon, daß der jüdische Bürger sich noch nicht heimisch im Vaterlande fühlen kann, wenn dieses nur seine täglichen Sorgen zu erleichtern bemüht ist, zur Ausübung seines Glaubens aber, die. es zwar nicht verbietet, doch nur ein Auge zudrückt — so wird auch besonders die Abneigung gegen die Juden, welche wol hier und da, obwol seltener als sonst, unter der christlichen Bevölkerung noch anzutreffen ist, nur dadurch aus dem Wege geräumt, daß die freien Kirchen im Staate sich versöhnen, daß sie friedlich nebeneinander bestehen und endlich sich umarmen. Die würdige Reform des jüdischen Gottesdienstes, welche dem Staate so nützlich ist wegen der moralischen Ausbildung seiner Bürger, ginge sodann schnell von statten. Oder sollte ihm in der That an dem Jndifferentismus gelegen sein, der den Stillstand in geistlichen Angelegenheiten, das Halten am starren Herkommen nothwendig erzeugt? Gewiß eben so wenig als an den Proselyten; denn der Staat findet nun gute Bürger, und hat er das Verlangen nach guten Christen, so wird dies die Mehrzahl der Neophyten keineswegs erfüllen. Nun ist zwar unleugbar der Fortschritt im Kultus und Unterricht der Jugend hier und da^ in der Monarchie bedeutend, und selbst des Großherzogthums Posen kleinere Gemeinden berufen jetzt wissenschaftlich durchgebildete Rabbinen; aber viele wunde Punkte zeigen noch die größern Gemeinden; namentlich die Residenz hat den Hauptanforderungen der Zeit nicht Genüge geleistet, und der kleinste Fortschritt im Kultus macht in unfern Tagen die größten Schwierigkeiten. Die Freunde des Guten wagen ja auch nur kaum noch das Haupt zu erheben, weil bisher ihnen weder Aufmunterung noch Stütze dazu verliehen worden ist. Der Staat verleihe ihnen beide in hohem Grad, indem er alle jüdischen Religionsangelegenheiten dem Ministerium des Kultus zur unmittelbaren Aufsicht und höchsten Leitung unterstelle. Dieses hätte dann, nach dem Gutachten eines versammelten allgemeinen Ausschusses jüdischer Deputationen, das Minimum des Fortschrittes wegen der Religionslehrer, im weitesten Sinne, sestzustellen. Die zwei Hauptbestimmungen dieser Art wären etwa: I) daß alle Rabbinen im preußischen Staate nicht nur wissenschaftlich gebildet sein/ sondern auch diese Bildung auf Hoch-

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