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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-04-10 · Heft 15 (10.4.1841) · p. Seite 211

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 15 (10.4.1841)
Date
1841-04-10
Page
Seite 211 (sequence 7)
Language
German
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211 len (welche unnatürliche Politik so erfolgreich gehandhabt worden ist, daß es in '20 Jahren nur zwei Mitgliedern unserer Gemeinde gelang, einen eigenen Heerd zu gründen, während innerhalb dieses Zeitraums elf Familienhäupter gestorben sind und eine Familie ausgewandert ist, — wozu wol schwerlich in Deutschland ein Seitenstück gefunden wird)? Oder in der theils gesetzlichen, theils nur faktischen Ausschließung von allen Ehrenämtern? Oder in der Herabwürdigung, die der Jude vor Gericht erfährt, in der verletzenden, alles Ehrgefühl ertödtenden, unzeitgemäßen Form des Judeneides, in der, alle Juden zu Betrügern und Wucherern stempelnden Vorschrift, unsere Verträge mit Christen gerichtlich verhandeln zu lassen, wenn sie gültig sein sollen? u. s. w. Nein, fürwahr, durch dieses Alles hat unser Ehrgeiz nicht geweckt werden, darin haben wir keinen Antrieb zur Bildung, zum Fort, schreiten finden können! — Aber dennoch sind wir, nachdem das mehrerwähnte Edikt einige Schranken niedergerissen hatte, fortgeschritten. Unsere Söhne widmen sich, wie wir oben «nb 3 dargethan, nicht mehr dem Schacherhandel, sondern den Handwerken, den Wissenschaften und, wenn dem Handel, dann dem kaufmännisch erlernten und betriebenen, der gewiß eher als nützlich, denn als schädlich, betrachtet werden kann. Unsere Kinder erhalten ihre allgemeine Bildung in den verschiedensten öffentlichen Anstalten des Staates und der hiesigen Stadt, unsere Lehrer erhallen ihre allgemein pädagogische, wie ihre religiöse Bildung in der Lehrerpflanzschule des Herzogthums, dem hiesigen Seminar , und unsere eigenen Schulen stehen keineswegs den christlichen nach. Die mächtigen Laute unserer deutschen Muttersprache ertönen in religiösen Vorträgen in unfern Gotteshäusern, und mahnen uns an unsere heiligen Pflichten gegen Gott, Fürst und Vaterland, und die Gerichte des Landes haben gewiß verhältnißmäßig weit weniger jüdische, als christliche Verbrecher abzuurtheilen. Leider herrscht aber im Volke noch immer die Unsitte, daß man, wenn ein einzelner Jude sich ein Vergehen zu Schulden kommen läßt, dasselbe der Gesammtheit der Juden zur Last legt und sie dafür solidarisch verantwortlich macht." Nach Beseitigung mehrer anderen, weniger bedeutenden Einwände spricht der Vers, das.Gesuch selbst folgendermaßen aus: Unsere unterthänige Bitte ergeht daher an Eine hohe Ständeversammlung: Hochderselben möge es gefällig sein, bei der hohen Staatsregierung auf die Vorlage eines Gesetzentwurfs anzutragen, in welchem unsere volle Gleichstellung ausgesprochen wird; oder, falls die Slaatsregierung bereits einen unsere Verhältnisse betreffenden Gesetzentwurf vorgelegt haben sollte, - bei der Berathung desselben von dem Prinzip der vollen Gleichstellung auszugehen und in diesem Sinn Hochderen Beschlüsse zu fassen. Preußen. Leipzig, 21. März. (Schluß.) Hierauf folgt eine lichtvolle Kritik des Edikts vom 11. März 1812, die leider bald in eine Darstellung der retrograden Richtung, die man nach Hardenberg's Tode in Bezug auf die Juden einschlug, übergehen muß, und die das buntscheckige Rechtsgewand, das dem preußischen Juden umgcthan worden, in's hellste Licht stellt. Sehr gut wird auch die Schließung des neuen Tempels in Berlin, und zwar folgendermaßen besprochen: „Der Schritt war bedeutend, und die Veranlassung dazu vermöge des bisher und nachher von der Regierung ausgesprochenen Grundsatzes scheint sich noch nicht ganz deutlich herausgestellt zu haben. Die Eigenschaft einer noch nicht consirmirten Privatsynagoge und ihr Bestehen neben der großen allgemeinen reicht dazu sicher nicht hin, da ja noch heutzutage manche dergleichen zu Berlin ohne weiteres geduldet werden. Auch sprach die Kabinetsordre von Sektengeist und Neuerungen, welche die bestehende Ordnung nicht zulaffen könne. Der Sektengeist kann allerdings dem Staate nachtheilig werden, aber war es ein solcher, welcher die neue Synagoge und ihre Besucher durchdrang? Juden waren die Letztem wie alle übrigen ihrer Glaubensgenossen, es gab keine einzige Formel, auf welche sie schwören mußten, kein einziges mosaisches oder späteres Hauptgesetz brauchten sie zu verletzen. Ob der Gottesdienst dem Geiste des Judenthums entsprach, das war eine innere kirchliche Frage, über welche ja die Rabbinen selbst noch einen Federkrieg führten. Das Gutachten des berliner Rabbinats hatte sich freilich gegen das neue

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