Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 15 (10.4.1841)
- Date
- 1841-04-10
- Page
- Seite 210 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3225173-3225189--03455-3312991- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Und für alle diese Leiden wird ihnen kein ander j Entgelt geboten, als die Zuflucht zu sich selbst. Aber wie sollte man sich wundern können, daß hier zu Lande die Reaktion gegen jede billige und humane Behandlung der Juden überhand nimmt: wird die Flamme doch immer wieder aus Ländern her angefacht, die mit dem Scheine der Menschlichkeit prunken, welche die Humanität in Systeme, aber nicht in's Leben bringen. So hat die Leipz. Allg. Zeit., wie überhaupt in der Damasker Angelegenheit, so durch ihre jüngsten Artikel aus Alexandrien einen neuen Ruf der Empörung, der Gehässigkeit wider die Juden ergehen lassen, der nun allzu günstigen Wiederhall findet. In Deutschland kann man sich schwerlich vorstellen, welche Wirkung solche Dinge hier zu Lande haben, und wie wehmüthig es den Theilnehmenden stimmt, gerade von da her den Gegnern Hülfe zufließen zu sehen, von wannen er Unterstützung erwartete. Ja, Sie haben Recht, wenn Sie sagen (No. 11) „das Schicksal des Judenthums ist nicht von einem Zeitungsartikel abhängig" — aber nichts desto weniger wird der Judenhaß von solchen Bosheiten immer wieder belebt, verjüngt, erfrischt. Es ist eine Saat des Sturmes, und sie geht so üppig auf! Aber, dennoch guten Muth, die Sache der Gerechtigkeit wird siegen — so wahr der Allgerechte lebt! Deutschland. Hildburghausen, 8. März. (Privatmitth. Schluß.) Alsdann sucht der Vers, die gegen die Emanzipation der Juden erhobenen Einwände zurückzuweisen, und behandelt dies einfach, aber lichtvoll unter den Rubriken: I. die Nationaletät der Juden. Hier heißt es unter Anderm: „Das unsinnigste Argument für die angebliche Nationalität und gegen die Emanzipation der Juden, das kaum eine Widerlegung verdient, ist das von ihrer nichtgermanischen, asiatischen Abstammung hergenommene. Nach den Gesetzen aller civilisirten Staaten hat sogar das von einem Vagabunden abstammende Kind da sein Vaterland , wo es zuerst das Licht der — Zuchowski — die Frechheit gehabt, 86 christliche Kinder anfzuzählen, die von den Juden in einer Zeit von 306 Jahren ermordet worden sein sollen. Corresp. Welt erblickt, und dem Juden, der in Deutschland geboren ist, dessen Vorfahren seit zwei Jahrtausen, den in Deutschland gewohnt haben, der nach deutschen Gesetzen lebt, der deutschen Regierungen gehorcht, der mit den übrigen Deutschen die gleichen Lasten trägt, dessen Schicksal ganz an Deutschlands Schicksal geknüpft ist — ist man so barbarisch zu sagen: Du bist kein Deutscher, kein Europäer, du bist ein Fremder, ein Asiat«. Dann wären auch die übrigen Deutschen wahrscheinlich keine Deutschen, sondern Asiaten, da, nach der Meinung Vieler, die Germanen ihre frühem Wohnsitze in Asien gehabt haben."— 2. Die Religion der Israeliten hindere, die Bürgerpflichten zu erfüllen; 3. ihre bürgerlichen Beschäftigungen. Hier wird folgende Notiz eingetragen: „Die Zahl sämmtlicher, seit dem Jahre 1825 aus unserer Schule ins Leben getretenen Jünglinge beträgt dreiunddreißig. Hiervon haben sich den Handwerken vierzehn, dem Lehrfache und den Wissenschaften sieben, der (regelmäßig erlernten) Kaufmannschaft neun, dem (nicht streng regelmäßig erlernten) Handel einer gewidmet, und'zwei (die jüngsten) sind noch unentschieden." — 4. Die Juden sind noch nicht reif. Nach mehreren, kräftigen Sätzen spricht sich der Vers, hier folgendermaßen aus: „Gewiß dürfen auch wir, ohne unbescheiden zu sein und als eingebildet zu erscheinen, zu behaupten wagen, daß wir hinter der Bildung der Zeit nicht zurückgeblieben sind, daß wir mit unfern christlichen Mitbrüdern auf gleicher Bildungsstufe stehen, und daß wir mit gleicher Anstrengung unsere Kräfte zu vervollkommnen streben. Auch wir haben vor nunmehr 27 Jahren in dem Edikt vom 11. Mai 1814 ein sogenanntes Erziehungsgesetz erhalten; aber es sind gewiß nicht die darin uns auferlegten Beschränkungen, die uns vorwärts gebracht haben, sondern vielmehr die uns darin gewährte — wenn auch noch so beschränkte und selbst hinsichtlich des uns gesetzlich Gewährten noch vielfach verkümmerte — größere Freiheit. Oder liegt etwa für uns ein Antrieb zur Bildung in der Versagung des Ortsbürgerrechts, auf das wir, nachdem wir uns zum Staatsbürgerrecht geschickt gemacht und es erworben, gesetzlichen Anspruch haben? Oder in der, einen barbarischen Eingriff in die Rechte der Natur u I» Pharao involvirenden Erschwerung der Verehelichung auch Derjenigen, die die gesetzlichen Anforderungen erfül-