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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-04-03 · Heft 14 (3.4.1841) · p. Seite 198

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 14 (3.4.1841)
Date
1841-04-03
Page
Seite 198 (sequence 10)
Language
German
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198 hen könnten (gegen die uns ohnehin §. 16. der deutschen Bundesakte schützt), vielmehr zuversichtlich gehofft werden kann, daß unsere Menschenrechte werden anerkannt, unsere bürgerlichen Verhältnisse wahrhaft verbessert und die Schranken weggeräumt werden, die zwischen uns und den übrigen Staatsunterthanen in Beziehung auf den Umfang der bürgerlichen Rechte jetzt noch bestehen. Auch sind wir seit einem Jahrzehent von der höchsten Staatsbehörde zu verschiedenen Malen auf die zu erwartende neue Legislation über unsere staatsbürgerlichen Verhältnisse verwiesen und vertröstet worden, ja selbst die Ausführung uns günstiger Bestimmungen der bestehenden Gesetzgebung ist inErwartung der neuen schon vor geraumer Zeit suspendirt worden. Aber diese unsere so gerechte und wohlbegründete Hoffnung ist leider bis jetzt nicht in Erfüllung gegangen. Mit tiefem Schmerzgefühl sahen wir einen Landtag um den andern vorübergehen, ohne uns Erlösung zu bringen aus der traurigen Lage, in der wir schmachten. Zwar ließ Seine Herzogliche Durchlaucht, unser gnädigster Herzog und Herr, unterm 16. März 1838 der damaligen hohen Ständeversammlung einen Gesetzentwurf über die Verhältnisse der jüdischen Unterthanen vorlegen, der, obwol er einige harte Punkte enthielt, doch im Ganzen in einem Geiste der Freisinnigkeit und Humanität abgefaßt war, und den wir darum mit innigem Dank und freudiger Hoffnung begrüßten; aber er kam — wir wissen nicht aus welchem Grunde — gar nicht zur Diskussion, ja nicht einmal zur Berichterstattung im Schooße jener hohen Versammlung, obgleich manche andere, später vorgelegte Gesetzentwürfe von minderer Wichtigkeit, als dieser, der das Wohl und Wehe von circa 1500 Menschen betraf, noch ihre Erledigung fanden. Mit neuer Hoffnung beseelt uns jetzt her Zusammentritt eines neuen Landtags, und wir wenden uns mit innigem Vertrauen an Eine hohe Ständeversammlung, um die hochwichtige Angelegenheit unserer Glaubensgenossen zur Sprache zu bringen. Wir hegen die feste Zuversicht, daß Hochdieselbe unsere Sache — die der schwachen Minderzahl, die, abwesend, sich nicht selbst vertreten kann, deren Vertheidigungsmittel nur das Recht, deren Fürsprecherin nur die Wahrheit ist — nicht für zu unwichtig halten, vielmehr ihr die gleiche Aufmerksamkeit und Gerechtigkeit angedeihen lassen wird, wie der jeder andern Unterthanenklasse. Warum sollten auch die erhabenen Grundsätze der Gerechtigkeit und Glaubensfreiheit, die das Eigenthum und die Zierde unserer Tage sind, nicht auch auf uns angewendet werden, deren ganzes Verbrechen nur darin besteht, anderthalb Jahrtausende hindurch unterdrückt und unglücklich gewesen zu sein? Ueberall, wo Recht und Wahrheit, diese ewigen Grundgesetze alles geistigen, sittlichen und Staatslebenö, herrschen, wird auch unsere Stimme gehört, und nur da, wo Unrecht und Lüge ihren Thron aufgeschlagen haben, findet unsere Forderung der unveräußerlichen Menschenrechte taube Ohren. Die göttliche Vorsehung scheint in der That das Schicksal unserer Glaubensgenossen zum untrüglichen Maßstab der Kultur und Humanität aller Nationen und Zeiten, zum Probirstein der wahren .Gerechtigkeitsliebe und ächten Freisinnigkeit aller Völker und Individuen bestimmt zu haben. Dieses beweist die Geschichte aller Zeiten, die Geschichte des Mittelalters, die der letzten Halste des vorigen und die des gegenwärtigen Jahrhunderts." Hierauf erweist der Vers., daß die Rechtsgleichheit der Israeliten gefordert werde, 1) von der Religion, 2) von der Gerechtigkeit, 3) von der Staatsklugheit. 8ub. 2. heißt es „Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz der Gerechtigkeit, daß gleiche Pflichten gleiche Rechte bedingen. Nun gibt es aber keine einzige Staatsbürgerpflicht, die wir nicht in Folge des Gesetzes vom II. Mai 1814, die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten betreffend, wie jeder christliche Unterthan gern..und willig erfüllen. Wir tragen gleiche Steuern, gleiche Abgaben zur Erhaltung des Staates bei; das Vaterland ruft unsere Söhne, wie die der christlichen Unterthanen, zum Dienst der Waffen, und es sind sogar einige hiesige Israeliten als Freiwillige mit in den Freiheitskampf gezogen und haben das Zeugniß eines vollkommenen Wohlverhaltens mit zurückgebracht. Mögen immerhin manche uns feindlich gesinnte Schriftsteller sich bemühen, aus unfern Religionsgrundsätzen, aus dem unter uns selbst fast verschollenen Talmud — der übrigens selbst bei den orthodoxesten Juden nur eine sehr be-

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