Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1841)
- Date
- 1841-04-03
- Page
- Seite 197 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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197 nung als Herabwürdigung der Institute verdiente. Zu diesem Ausdrucke der Herabwürdigung rechtfertigt uns ein allerhöchstes Verbot des Ministeriums d. I-, welches dem Rabbinen vr. Löwe zu Fürth untersagt, bei Leichenbegängnissen der Bahre in seinem geistlichen Ornate zu folgen, weil die mosaische Religion nur eine geduldete im Staate ist. O, wenn doch Menschen und Staaten, die doch selbst kein Bleiben auf Erden haben, und nur so lange sind und bestehen, als der Vater aller Menschen und Herrscher aller Welt sie duldet, nicht von Duldung sprechen wollten! Liebe, nicht Duldung soll der Mensch dem Menschen, und eine Kirche der andern schenken. Man duldet nur das Böse, das man nicht anders machen kann. Wie aber von Dul-! düng gegen eine Religion zu sprechen, die von Gott! geoffenbart wurde, ohne die die Tochter, welche von' Duldung gegen die Mutter fprickt, keinen Halt und kein Bestehen hätte! Wenn gleich ein Schleicrmacher, welcher die Wichtigkeit des Mosaism in dem Christenthum für alle Zeiten eingesehen haben mag,' sobald diese unleugbare Wahrheit eingeräumt wird, diesem Satze widerspricht: so hat doch die christliche Kirche selbst dieses Bekenntniß abgelegt, und dennoch soll der Mosaismus nur geduldet werden! doch Israel hofft auf Gott! Aller Druck und alle Verachtung konnten diese Hoffnung in Israel nicht tilgen, und die Anhänglichkeit an die alte Religion vom Sinai nicht schwächen. So wurde denn auch bei uns durch diese neuen harten Maaßregeln die Anhänglichkeit an Moses und seine Lehre mehr befestigt als geschwächt. — Friedrichstadt (im Herzogthum Schleswig) im Januar. (Privatmitth. Verspätet.) So traurig und betrübend der Ausfall in der Ständeversammlung war, den die königlichen Propositionen in Betreff der Juden hatten, so erfreulich ist es, daß die Regierung sich auch des Schulwesens ihrer zurückgesetzten Unterthanen annimmt. Unsere Gemeinde, die schon lange den Wunsch hegte, ihre Schule in jeder Hinsicht zu verbessern, hielt bei dem Könige um Unterstützung an und erhielt kürzlich den Bescheid, daß ihr aus der Carstenschen Stiftung zum Bau eines neuen Schulhauses 600 Pr. Thaler bewilligt seien, und daß außerdem der König auf drei Jahre vorläufig aus seiner eigenen Kasse jähr- 1 lich zur Besoldung eines tüchtigen Lehrers 120 Thaler Pr. zuschieße, auch habe die Gemeinde hinsichtlich der Erlassung eines Regulativs für das Schulwesen der Gemeinde nächstens eine Resolution zu erwarten.— .Hildburghausen, 8. März. (Privatmitth.) Mil Bezugnahme auf No. 46 des Jahrg. 1838 und No. 25 des Jahrg. 1839 der Allg. Zeit, des Judenth.! melde ich Ihnen, daß sich die hiesige israel. Gemeinde kürzlich mit einem unterthänigcn Gesuch um rechtliche Gleichstellung mit den christlichen Unterthanen an die nächstens sich wieder versammelnden Landstände des Herzogthums Sachsen-Meiningen gewendet hat, welches Gesuch Behufs der Vertheilung! unter die Mitglieder der Ständeversammlung und i der verschiedenen Landesbchörden gedruckt worden ist.! Verfaßt ist. dasselbe, unter Benutzung der vorzüglichsten Schriften über die Emanzipation, von dem israelitischen Gemeinde - und Seminarlehrcr S. Steinhard dahier, und im Namen der Hildburgh. Gemeinde vom Vorsteher derselben, Herrn Hofagenten Louis Simon, der Ständeversammlung übergeben. Dieses kräftig, höchst offenmüthig und nachdrücklich abgcsaßte Gesuch beginnt folgendermaßen: „Keine Untcrthanenklaffe in unserm Vaterlande sieht der jedesmaligen Eröffnung eines Landtags so erwartungsvoll entgegen und verfolgt die Verhandlungen Einer hohen Ständeversammlung mit so gespannter Aufmerksamkeit, als wir, die Bekenner des mosaischen Glaubens. Natürlich. Bedarf ja keine Klasse so sehr einer Verbesserung ihrer bürgerlichen Verhältnisse. Seit dem Jahre 1826, wo Hildburghausen mit dem Herzogthume Meiningen vereinigt wurde, also seit 14 Jahren, hoffen wir sehnsuchtsvoll von einem Triennium zum andern, daß endlich ein Gesetz zu Stande komme, durch welches unsere traurige Lage verbessert und uns die Rechte verliehen werden, welche Religion, Gerechtigkeit und Staatsklugheit gleich dringend fordern. Diese unsere hoffnungsvolle Erwartung rechtfertigt sich um so mehr, als durch Art. 12 des Grundgesetzes vom 23. August 1829 eine Revision der Gesetze über die staatsbürgerlichen Verhältnisse der Bekenner der mosaischen Religion verheißen wurde, und bei der Weisheit und Gerechtigkeit unserer gesetzgebenden 'Gewalten nicht zu befürchten ist, daß 1 bei dem neuen Gesetzgebungsakte Rückschritte gesche- 14'