Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1841)
- Date
- 1841-04-03
- Page
- Seite 196 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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sonen versehen werden, die keine Gemeinschaft mit dieser Kirche haben; aber Aemter, die rein bürgerlicher Natur wären, da sehe er das Recht des Hauses nicht ab, nach den religiösen Meinungen einer Person zu fragen, welche wünscht 'wählbar gemacht zu werden oder welche gewählt worden zu einem solchen Amte (hört, hört), vorausgesetzt, daß die Person völlig qualisizirt ist, die mit dem Amte verbundenen Pflichten zu erfüllen, und, die Pflichten, die sie unserm Herrscher, und die, welche sie diesem Parlament schuldig ist, im Auge habend , ihre Treue jenem,, ihren Gehorsam diesem bewiesen hat!, und so ihre Schuldigkeit auf dieselbe Weise thut, wie die anderen Bürger des Staates. Und kann man ein Anderes von den Personen, die er dem Hause unter Betracht bringe, behaupten? Er habe diesen Abend eine Petition überreicht, unterzeichnet von Herrn Rothschild, Salomons, Sir Moses Montesi'ore und anderen ihres Standes, und wenn Einige derselben jüngst in dieses Land gekommen, Andere seit langer Zeit hier etablirt sind, Alle sind tief intereffirt an der Wohlfarth und dem Glücke Englands, haben einen höchst ehrenvollen Charakter, und stehen weit über die Möglichkeit jedes Vorwurfs. Das Mitglied für die Universität Oxford hat einem Gentleman von jüdischer Konfession vorgeworfen, daß derselbe mit großer Liberalität! beigetragen zur Erbauung einer Kapelle für Anhänger der Kirche. Er (Lord Ruffel) hätte nicht erwartet dies als einen Einwand wider die vorliegende Maßregel zu vernehmen. Er begreife nicht, wie hierfür ein Prinzip begründet werden könne. Wenn zwei Parteien in einer Gegend sind, und zwei Gotteshäuser sollten erbaut den, so sehe er ein, daß Einer sagen könne: „Ich kann nicht beitragen zu Eurer Kirche, denn mein Vermögen ist hinlänglich belastet, indem ich meinen Theil für meine eigene Kirche bezahle." Dies könne er verstehen, aber jetzt solle er lernen, daß es Niemandem frei stehe zu sagen: „Meine christlichen Nachbaren haben kein Gotteshaus; ich will ihnen zu den Mitteln verhelfen, sich ein Haus zur Gottesverehrung zu verschaffen, nicht allein damit ich ibnen eine Wohlthat thue, sondern damit ich auch dem gemeinen Besten förderlich bin, denn es ist besser, daß sie gute Christen seien, als daß sie gar keine Religion hätten." (Beifall.) Wäre das nicht ein Mann von weisen und klugen Ansichten? wäre das nicht ein Beweis einer humanen und wohl geleiteten Freigebigkeit? (Beifall.) Der ehrenwerthe Baronet hat behauptet, daß es ein in diesem Lande, folglich auch in den Kolonieen, angenommenes Prinzip sei, daß alle Aemter von Personen bekleidet werden, welche den christlichen Glauben bekennen. Jetzt, in Bezug auf die Kolonieen wolle er (Lord I. Ruffel) eine Ausnahme erweisen. (Schluß folgt.) Deutschland. Aus Baiern, 15. März. (Privatmktth.) Aus Bai ern hat die Allg. Zeit, des Judenth. lange Zeit geschwiegen! Vielleicht, da sie früher ein so reiches Material von dort herangebracht, wollte sie erst wieder eine Zeit verstreichen lassen, um ein bestimmtes Urtheil über die Beschaffenheit der Verhältnisse bilden zu können. Leider! können wir nichts Anderes bemelden, als daß die Reaktion 'gegen die bürgerliche und religiöse Erhebung unserer Glaubensbrüder in Baiern leider täglich wächst und sich ausdehnt. So wurden neuerdings in Folge einer strengen Interpretation des bekannten Edikts vom I. 1813 den jüdischen Einwohnern das Handeln mit Lumpen! untersagt. Nur sehr wenige arme israel. Familienväter ernährten sich kümmerlich von diesem Handel, der größtentheils in den Händen christlicher Einwohner ist, und diese Wenigen sollen den Bettelstab nehmen, um nicht verhungern zu müssen. Wir werden demnächst, wenn Ihre Zeitung ihre Kolumnen dazu öffnen will, eine ausführliche Darstellung über die Verhältnisse der Juden in Baiern geben, wobei der geschichtliche Entwickelungsgang sowol im Kultus — Synagoge und Schule — als im Leben — bürgerliche Stellung im Staate und Leistungen der Israeliten — verfolgt werden soll. So viel stellen wir heute schon als Prämisse hin, denn die Darstellung der Verhältnisse wird es bestätigen, daß die jüdischen Einwohner Baierns keine' gerechte Ursache gegeben zu den neuerdings versuchten Einschränkungen und Zurücksetzungen, daß vielmehr unter dem größer» Theile der bair. Israeliten seit 1813 ein Sinn für ordentliche Gewerbe, ein Streben nach allgemeiner und religiöser Bildung erwacht ist, welcher Sinn eine bessere Belohnung, als Beschränkung in der Gewerbsthätigkeit, und welches Streben eine schönere Anerken-