Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 14 (3.4.1841)
- Date
- 1841-04-03
- Page
- Seite 195 (sequence 7)
- Language
- German
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Bentink, Keppel, Vansittart, die mit Wilhelm III. herüberkamen, wären jetzt eben so enAische Familien, wie die, welche mit Wilhelm dem Eroberer herüberkamen. (Hört, hört.) Diese Bill aber betrachte er als den Versuch, Männer in unsre Korporationen, in unsre Legislatur einzuführen, die nach allem menschlichen Recht einer Gegend angehören, mit der wir keine Verbindung haben. Er erinnere daran, daß wir die Juden gar nicht nach England eingeladen haben. Zwei Jahrhunderte war nicht ein einziger Jude in England. Sie kamen nach und nach, das Gesetz wol kennend, unter welchem sie leben sollten. Sie kamen in ein christliches Land unter der Bedingung, christliche Gastfreundschaft und christlichen Schutz zu genießen, aber nicht unter dem Versprechen, zu ihrem Vortheil den Charakter der sozialen Bedingung, unter welcher wir leben, zu ändern. Sie wurden zu allen Rechten des Eigenthums zugelassen, aber nicht zu denen der Macht, und was will man anders jetzt, als daß ihnen das Haus bewillige, was sie bis jetzt nicht besaßen — die Macht! (Hört, hört.) Eine von beiden Religionen muß falsch sein. Will das Haus durch die Gesetzgebung dieser Nacht seine eigene Religion für falsch erklären? Die Juden erklären den, welchen wir anbeten, für einen Jmpostor. Nun ist zwar nicht gesagt, daß diese Maßregel den Juden die Thüre zur Legislatur öffnet, aber sie ist nicht weit davon, und die Juden werden nicht lange draußen bleiben, wenn diese Bill passirt. Er habe das alte Sprüchwort zum Grundsätze genommen: principiis obsta. Deshalb trage er darauf an, daß die Bill erst nach sechs Monaten zum zweiten Male gelesen werde, (das heißt so viel, als verworfen werde.) Der Oberst Bruce unterstützte dieses Amendement. Lord I. Rüssel bemerkte, daß er erfreut sei zu sehen, wie sein ehrenwerther Freund der Abgeordnete von Oxford (Sir R. H. Jnglis) die Frage zu einer Frage der religiösen Freiheit auf der einen Hand, und der religiösen Intoleranz auf der andern Hand reduzirt habe. (Beifall.) Sein Freund habe an verschiedenen Stellen seiner Rede, und noch spezieller durch seine eigenen Schlüsse das Haus zur Erwägung der Frage berufen, ob unsere Religion wahrhaft sei und die der Juden falsch? und hat dann geschlossen, wenn die Religion der Juden falsch wäre, so wären sie unfähig, Munizipalämter zu bekleiden. (Hört, hört.) Er erinnere aber das Haus, daß, was auch gegen die Zulassung, zuerst der Dissenters, dann der Römisch-Katholischen in dieses Haus vorgebracht worden wäre, die Argumente ruheten stets auf demselben Grunde. Man sagte, daß die Dissenters nicht dieselbe Anhänglichkeit am Staate haben könnten, als die, welche der Hochkirche angehörten; daß Kirche und Staat als mit einander Eins angesehen werden müßten; und daß folglich die der Kirche Angehörigen anhänglicher sein müßten an dem Staate, durch welchen die Kirche getragen werde. Dies war das ganze an den Staat gerichtete Argument, um den Staat zu überreden, daß die Pflichten der Civil-Aemter nicht wohl, oder nicht gleich gut von Dissenters erfüllt werden könnten. Dieses Argument wurde von der Legislatur übergangen, und die Folge war, daß die Dissenter in das Parlament zugelaffen wurden. (Beifall.) Dann wurde dasselbe Argument wider die Katholiken angewandt. Die Gegner der Katholiken nahmen sich zwar in Acht zu sagen, daß die Religion der Katholiken falsch sei, und daß folglich deren Bekenner vom Parliamente ausgeschlossen bleiben müßten. Im Gegentheil, sie behaupteten daß die Römisch-Katholischen noch einem Andern neben dem Herrscher dieses Landes Gehorsam schuldig seien, daß sie Rom gehorchen müßten, und daß folglich der Staat auf ihre Anhänglichkeit an seinen Institutionen nicht rechnen könne. Dieser Einwand wurde ebenfalls von der Legislatur übergangen, und kann nicht ferner als ein vom brittischen Hause der Gemeinen fest gehaltenes Prinzip angesehen werden. (Hört, hört.) Wenn man also, mit diesen Entscheidungen des Hauses vor sich, zur Diskussion über die Zulassung der Juden zu Civilämtern komme, so sähe er keinen Grund, aus welchen ein Einwand basirt werden könne, als den nackten Grund der Intoleranz, nämlich — daß sie von uns jn Bezug auf die Religion verschieden sind. (Hört, hört.) Immer sei er der Meinung, die Zulassung zu Civil- und Munizipalämtern betreffend, gewesen, daß, wenn nur die Parteien, von deren Zulassung die Rede sei, politisch und bürgerlich glaubwürdig, und als befähigt bekannt seien, die mit den Aemtern verbundenen, Pflichten zu erfüllen, die Verschiedenheit der Religion kein Grund der Abweisung sei. Allerdings Aemter, die eine Verbindung mit der Kirche hätten, können nicht von Per-