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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-03-20 · Heft 12 (20.3.1841) · p. Seite 166

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 12 (20.3.1841)
Date
1841-03-20
Page
Seite 166 (sequence 6)
Language
German
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rückzuweisen. So verbreiten sich auf den verschiedensten Wegen die Keime der Humanität, und ich darf getrost fortfahren, mit Liebe um mich, mit Hoffnung und Vertrauen über mich zu blicken." Brilon den 23. März 1840. War somit das Gehaltlose der Sutro'schen Aussprüche. hinlänglich motivirt, ja wurde diesen noch obendrein alle Glaubwürdigkeit durch die angegebenen 7 Fakta benommen, so durfte ich um so sicherer einem günstigen Erfolge ruhig entgegensetzen. Und in der That, es wurde mir fast mehr, als ich erwartete, wie die nachfolgenden Rescripte genugsam zeigen: I. „Das Unterzeichnete Ministerium eröffnet der Königl. Regierung auf den Bericht vom 3. v. M. (Ia 7469) bei Rücksendung der Anlagen, daß diejenigen 18 Punkte, welche von dem A. 8. zu Brilon als Neuerungen in dem jüdischen Gottesdienste angefochten sind und wobei eine Abweichung vom wahren jüdischen Ritus behauptet wird, sich gar nicht dazu eignen, dem entscheidenden oder gutachtlichen Ausspruche der Staatsbehörde unterworfen zu werden, da es nicht deren Ressorts ist, aufgestellte Contraverspünkte über jüdische Dogmen zu schlichten und zu bestimmen: „ob diese oder jene Einrichtung den jüdischen Ritualgesetzen entspreche oder nicht?" Die Königl. Regierung hat nur .im Allgemeinen den jüdischen Gottesdienst polizeilich zu überwachen und dahin zu sehen, daß dabei nicht Störungen, nichts den Gesetzen und Staatseinrichtungen Widerstrebendes vorkomme, von den Religionsprinzipien aber nur eben so weit Notiz zu nehmen, als nöthig ist, um die Ordnung gehörig zu erhalten und Sektenspaltungen unter den Juden verhüten und hindern zu können. Weiter darf die Königl. Regierung nicht gehen und Sie muß sich namentlich, wenn die äußere Ruhe nicht gefährdet ist, aller detaillirten Vorschriften über die innere Synagogenordnung enthalten. Da die Königl. Regierung die Beschwerde des A. 8. und Eons, dem Ministerium nicht eingereicht hat, so kann auch weiter nicht beurtheilt werden, ob der Inhalt derselben irgend ein polizeiliches Einschreiten nöthig machen möchte. Berlin, den 19. Mai 1840. Ministerium der gristl. Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten. (gez.) v. Ladend erg. ..An kro Copia: Walther, im Aomflt. fhcgtcrung RegicrungS-Sckretör. 10,011. Arnsberg. It. „Das Königl. Ministerium der geistl. Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat auf unfern Bericht in Betreff der von Ihnen geführten Beschwerden wegen mehrer von dem dortigen Landrabbiner Friedländer bei dem jüdischen Gottesdienst angeblich seingeführten Neuerungen mittels Rescripts vom 19. v. M. erwiedert, daß diejenigen 18 Punkte, welche von Ihnen als Neuerungen angefochten sein und wobei eine Abweichung vom wahren jüdischen Ritus behauptet worden, sich gar nicht dazu eigneten, dem entscheidenden oder gutachtlichen Ausspruche der. Staatsbehörde unterworfen zu werden, da es nicht deren Refforts sei, aufgestellte Contraverspunkte über jüdische Dogmen zu schlichten und zu bestimmen, ob diese oder jene Einrichtung den Religionsgrundsätzen entspreche oder nicht? Indem Sie daher mit Ihren Beschwerden hiermit zurückgewiesen werden, können wir Ihnen nur anempfehlen, sich von jetzt an ruhig zu verhalten, da wir in dem gedachten Rescripte zugleich beauftragt worden sind, im Allgemeinen den jüdischen Gottesdienst polizeilich zu überwachen und dahin zu sehen, daß dabei nicht Störungen, nichts den Gesetzen und Staatseinrichtungen Widerstrebendes Vorkommen. Es ist dieserhalb von uns das Erforderliche verfügt worden und wird jeder Ruhestörer beim Gottesdienste auf das nachdrücklichste bestraft werden." Arnsberg, den 23. Juni 1840. Königl. Negierung; Abtheilung des Innern. An (gej.) Dach, den Handelsmann A. 8. u. Cons. zu ia 12,554, Brilon. III. „Der Magistrat erhält vorstehende Abschrift der Regierungs-Verfügung vom 25. Juni c. sub No. 12,554. nebst der Original-Anlage zur Aushändigung

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