Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 12 (20.3.1841)
- Date
- 1841-03-20
- Page
- Seite 165 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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der Juden zu den christlichen Staaten nochmals mit Aufmerksamkeit durchlesen wollen, wohl erkennen werden. Wohl aber habe ich über die Mittel, die minder gebildeten, in ihrem Separatismus verharrenden und von der übrigen Gesellschaft sich trennenden Juden in diese Gesellschaft auch wider ihren Willen einzuführen, in früherer Zeit manche Ansichten gehabt, welche die Zeit und weitere Erfahrung berichtigt hat. Da ich meine Ehre darin suche, nicht zu denjenigen zu gehören, welche zu lernen und zu vergessen gleich unfähig sind, und einen abgelegten Jrrthum als solchen zu erkennen, und dies zu bekennen zu jeder Zeit bereit bin, so gestehe ich auch ohne alles Bedenken, daß ich gegenwärtig, wenn ich auf die Gesetzgebung einen Einfluß hätte, die Emanzipation der Juden so vollständig, als sie, ohne tief eingewurzelte Vorurtheile der Masse zu sehr zu verletzen, irgend möglich ist, für diejenige Maßregel halte, welche alle zeitherige Uebelstände am leichtesten, sichersten, und ohne alle nachtheilige Folgen für den Staat beseitigen würde. Was aber auch in dieser Beziehung beschlossen werden möchte, so mögen Sie glauben, daß ich Männern gegenüber, wie die Gesellschaft der Freunde sie in sich vereinigt, an die Verschiedenheit der Abkunft und der Konfession so wenig früher gedacht habe, als jetzt denke oder künftig denken werde, daß vielmehr der wahre innere Werth allein den Maaßstab meiner Hochachtung abgegeben hat und ferner abgeben wird. Streckfuß. Meine Freunde! In den offenen und biederen Zugeständnissen dieses Schreibens liegt eine Genugthuung für uns, die uns mit Stolz erfüllen darf. Es kommen diese Zugeständnisse von einem Manne, dem im Nathe des Königs und seiner Minister ein einflußreiches Wort zusteht, wenn es sich um die Gesetzgebung über Juden handelt. Gebe der Himmel, daß auch die übrigen Rathgeber unseres vorurtheilsfreien, jede Religion auf gleiche Weise schützenden Monarchen von solchen Gesinnungen durchdrungen und eben so von dem Wunsche beseelt sein mögen, das-, was sie theoretisch als human und recht erkannt, auch praktisch in die Gesetzgebung und in das Leben einzuführen!" Brilon, 17. Februar. (Privatmitth. Schluß.) Ich habe indeß diese wenigen Data nur in der Absicht herausgehoben, um auch faktisch zu beweisen, daß das Gutachten des Herrn Sutro ohne allen Gehalt ist und die Berücksichtigung Königl. Hochlöblicher Regierung gewiß nicht erhalten kann, und somit wären also die Beschuldigungen in ihr Nichts zurückgebracht und die Gehaltlosigkeit der Belege für die Rechtlichkeit derselben dargethan. Worauf solche Verkleinerungen Hinzielen, welchem Boden sie entsprossen, läßt sich leicht einsehen. Verschmitzter, selbstsüchtiger Antagonismus in der gefährlichsten Ausdehnung des Wortes ist die einzige Bezeichnung dafür! — Wolweiß ich es, daß mir zum innigen Wirken die Hände gebunden sind, wol fühle ich es, wie hart es ist, dem Ziele sich nahe denkend, wieder fortgeschleudert zu werden: aber am Morgen streute ich meinen Saamen aus und auch am späten Abend lasse ich meine Hand nicht ruhen! Mein und meines Sohnes Bestreben ist es — ich rufe die ganze hiesige Einwohnerschaft zu Zeugen auf — das Judenthum vom Schwall der Borurtheile objektiv und subjektiv, nach Innen und nach Außen zu läutern und es in ein friedliches Verhältniß zu den christlichen Mitbrüdern zu stellen; cs ist unser heiligster Lebensberuf, die Interessen des Staats materiell und intellektuell zu fördern, dem Staate gute Bürger zu erziehen. Doch vereinzelt, alles höheren Schutzes baar müssen wir so manche schöne Hoffnung, worunter auch die Verbesserung des Gottesdienstes gehört, zu Grabe tragen sehen. Nur die Zuversicht zu dem milden Schutze und der väterlichen Fürsorge Königl. Hochlöblicher Regierung kann uns hierfür trösten. — Daher darf ich denn auch Denunciationen, wie diese, nur als leidenschaftliche Ergießungen mehr gegen meine Person, denn gegen das System, was ich vertheidige, betrachten. Und Gottlob, daß es so ist! Ich werde solchen Jnoektivcn Trotz zu bieten wissen. Justum ac tenaceni propositi virum, non civium ardor prava jiibentium mente quatit solid»! Und indem ich vertrauungsvoll hoffe, Eine Königl. Hochlöbliche Regierung wolle die Ueberzeugung meines gesetzmäßigen Handelns hochgeneigtest gewonnen haben, bitte ich noch unterthänigst gehorsamst: derartige Beschwerden gnädig an ihre Quelle zu-