Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 11 (13.3.1841)
- Date
- 1841-03-13
- Page
- Seite 150 (sequence 6)
- Language
- German
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150 (Hier folgt nun die dogmatische Entwickelung.) Daß es Herr Sutro aber nicht um die Wahrheit als Kämpfer für das talmudische Judenthum zu thun ist-, wofür er sich ausgiebt, die Redlichkeit und Reinheit der Gesinnung, die sich dagegen den meisten seiner Gegner nicht absprechen läßt, durchaus verkennt und leugnet getraue ich mir urkundlich nachzuweisen, nachzuweisen, daß er alles dasjenige, was er hier in dem vorliegenden Gutachten verwirft und scharf als widergesetzlich und widergebräuchlich bezeichnet, anderswo mit Lobeserhebung nicht allein gutgeheißen, sondern auch in seinem Sprengel eingeführt und bestätigt hat. 1) Die Synagogenordnung zu Söst (Anl. 1) welcher noch einige Vorzüge vor der hiesigen gebühren, liegt in beglaubigter Form hier an. Sutro hat diese, wie gesagt, mit einigen in der S.'schen Beschwerde für die hiesige Synagoge nicht gerügten, auch nicht existirten Ausnahmen bestätigt; auch öffentlich die desfallsigen Bemühungen des Herrn Obervorstehers Hellwitz gewürdigt. — Das abschriftliche Begleitschreiben zu dieser ertheilten Bestätigung (Anl.2) charakterisirt den Rabbinen Sutro vollends. Ich enthalte mich jeder ferneren Aeußerung hierüber. 2) In Iserlohn, Oelde und Lengerich ist derselbe Gottesdienst. — Die Einweihung der Synagogen hat Herr Rabb. Sutro selbst gehalten. In dem letzten Orte wird des am verwichenen Wochenfeste gehaltenen Gottesdienstes und der Konfirmation der Kinder, eines Knaben und dreier Mädchen in der Mg. Zeit, des Jud. III. Jahrg. No. 77 S. 309 rühmlichst erwähnt. Alles dieses geschieht mit Vorwiffen und Genehmigung des Rabb. Sutro. Die Einweihung der Synagoge zu Oelde im Jahre 1829 hat noch zur Folge gehabt, daß 3) Herr Sutro in Gegenwart der ganzen Gemeinde die Betheuerung mittels Handschlags an Eides statt abgelegt hat, die mit Herrn Obervorsteher Hellwitz besprochene, gedruckte Ceremonie der Einweihung, namentlich das all 12 vorgeschriebene Gebet knieend zu verrichten, aber dennoch nicht gethan hat, wie Herr D. V. H. und die Gemeindeglieder zu Oelde bezeugen müssen; also eine Wortbrüchigkeit ohne Gleichen. Nur die triftigsten Bitten und Vorstellungen von Fürsprechern vermochten es zu verhüten, daß dieser Hall nicht zur gerichtlichen Untersuchung gekommen ist. — Seine Handlung unterstellen indeß überall nur Eigennutz, wie 4) Acta Rosenberg Va Sutro de 1836 ergeben, dem er als geringen Manne zu viele Gebühren abgenommen hat. Derselbe Fall trug sich 5) in Oelde zu, wie Herr Vorsteher Joseph Jakvbsohn bekunden wird. Einem Schächter ertheilte er nämlich Kabala; dieser wurde jedoch durch die Dazwischenkunft eines Kundigen in demselben Augenblicke als unfähig befunden, hatte aber dem Rabbinen die Gebühr mit 1 Thlr. oder wie viel berichtigt. Herr Sutro nahm ihm daraus die ertheilte Kabala (Patent) wieder ab, allein der arme Mann erhielt deßungeachtet sein Geld nicht wieder zurück, obgleich er sehr darum bat. 6) Als im Jahre 1829 oder 1830 in der Haindorf'schen Schule zu Münster noch keine Synagoge angebracht war und die Zöglinge in der Gemeinde- Synagoge dem Gottesdienste beiwohnten, wurde ihnen die Vorlesung aus Propheten (Haftora, all 12 der Beschwerde) wol 6 Sabbate nach der Reihe übertragen, welche deklamirend im Beisein Sutro's geschah. Ein der Vereinschule damals abholdes Mitglied soll aus Passion, weil dessen Kinder wegen -Ungezogenheit daraus verwiesen wurden, den Herrn Sutro veranlaßt haben, dieses zu untersagen, was der Vorbeter auch publiziren mußte. Herr Oberlehrer Cohen stellte ihn desfalls zur Rede, worauf er sich entschuldigend antwortete, es würde von der Gemeinde nicht gewünscht, zu deklamiren; beides sei indeß recht, die Lehrer könnten künftig nach Willkür in den betreffenden Gemeinden hiermit verfahren. Herr Dr. Haindorf erhielt hiervon Kenntniß und wurde darüber sehr indignirt. Zur selben Zeit war am Purimfeste namentlich beim Vorlesen des Buchs Esther in der Münsterschen Synagoge, unangesehen der Person des Rabbinen grenzenloser Unfug eingerissen. Herr Sutro verließ deshalb dieselbe und begab sich in die des Vereins; dort las er das Buch Esther mit der Regina, nicht deklamatorisch vor. Herr Or. Haindorf, der zufällig eintrat und Sutro auf dem Katheder in dem gedachten Vortrage begriffen fand, wurde noch mehr empört, verwies demselben in Mitte des Vortrags seine Jnconsequenz, sein tadelhaftes Benehmen mit den derbsten Ausdrücken, worauf dieser nur ein Pst, Pst!" zu erwiedern wagte und außer Fassung gerieth, so daß sein ver-