Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1841)
- Date
- 1841-03-06
- Page
- Seite 135 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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135 ter den sogenannten Kolonisten sind, welche am meisten Lärm machen. (Den Schluß dieses interessanten Aufsatzes, welcher die Verhältnisse der algier'schcn Israeliten vom europäischen Standpunkte so lichtvoll und offenmüthig bespricht, erwarten wir. Redakt.) Großbritannien. London, 10. Februar. Sitzung des Unterhauses vom 9. Februar. Herr Divett stellte den Antrag, eine Bill einbringen zu dürfen, wodurch die beschränkenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Zulassung mosaischer Glaubensgenossen zu Gemeindeämtern abgeschafft würden. Der Antragsteller erwähnte, daß seine Aufmerksamkeit auf diese Angelegenheit durch eine Petition des bekannten David Salomons gelenkt worden sei, der, nachdem er Sheriff von Kent und später von London und Middlesex gewesen, bekanntlich zum Alderman der Stadt London erwählt worden sei, aber wegen der Erklärung, welche die Mitglieder des Magistrats bei dem Eintritt in ihr Amt abzulegen haben, darauf verzichten mußte. Der Antragsteller bemerkte, es sei kein Grund vorhanden, die Bekenner des mosaischen Gesetzes in dieser Hinsicht anders zu behandeln als die übrigen Unterthanen. Die Quäker und Herrnhuter seien durch ein Gesetz der Verpflichtung, diese Erklärung bei Annahme von Gemeindeämtern abzugeben, enthoben worden, man müsse diese Begünstigung also auch auf die Juden ausdehnen. Es scheint indeß, daß die Bill bei der zweiten Lesung heftigen Widerstand von Seiten der Tories finden wird, denn schon jetzt erklärten sich Sir R. Jnglis und Herr Gladstone sehr eifrig dagegen, weil sie meinten, daß diese Maßregel auch zur Zulassung der Juden ins Parlament führen würde, was ihnen aber durchaus unstatthaft erschien, weil die Juden als eine ganz andere Nation, nicht als Engländer (hört! hört!) zu betrachten seien, abgesehen davon, daß der christliche Charakter der Englischen Staats- Institutionen nicht durch die Einmischung anderer Religions-Elemente getrübt'werden dürfe. Die erste Verlesung der Bill ward jedoch genehmigt und die zweite Verlesung auf den 3. März angesetzt. Oesterreich. . Prag, I». Februar. Ueber die in vor. No. erwähnte, neue Steuer wird noch Folgendes in der Lcipz. Allg. Zeit, berichtet. Bei uns darf, wie Sic wissen, der Jude nicht in der Christenstadt wohnen, sondern die israelitische Bevölkerung ist in den engen Straßen des Judenvicrtels zusammengedrängt. Was nun natürlicher, als daß Der, welcher es nur einigermaßen bestreiten kann, sich im Sommer eine Landwohnung sucht, was meist in Bubentsch geschieht, dem den Baumgarten umgebenden Dorfe, das unter obcrstburggräflicher Jurisdiction steht. Nun sodert man von jedem Juden, der hinausziehen will, eine Steuer von 20—40 Fl. C.-M. Das deshalb an die Hausbesitzer in Bubentsch erlassene Dekret lautet wörtlich folgendermaßen: „No. 199 pol. In Folge hochobrigkeitlichcn Auftrags vom 28. Jan. 1841 No. 470 darf kein Jude unter sonstiger gegen den Vermiether zu verhängender Geldstrafe in hie Miethe genommen werden, wenn sich der Jude vorher nicht mit dem schriftlichen Aufenthaltsscheine des gefertigten Amtes ausweiset, wovon die Verständigung zur schuldigen Nachfolge geschieht. Landständisch oberstburggräfliches Directorialamt. Prag, am 30. Jan. 1841. Dobschal, Amtsdirektor." Aber auch in den andern Umgebungen Prags, die 'unter Jurisdiction des Weinbergamtes stehen, soll diese Steuer eingeführt werden. Deutschland. Berlin, 21. Februar. Wider die in No. 7 aus der Haube- und Spenerschen Zeitung entnommene Anklage der Gothaischen Feuerversicherungs- Bank, daß sie in Städten, wo keine Agenten wohnen, keine Versicherungen von Juden annehme,, hatte sich in No. 30 der Berliner Agent dieser Bank erhoben, und leugnete es geradezu. (Diese No. liegt uns leider nicht vor.) Desgleichen leugnete es ein andrer Agent, nämlich der zu Zerbst in No. 38 jener Zeitung. Dahingegen wurde abermals in No. 41 ein ganz bestimmter Fall folgendermaßen erzählt. „Für einen Arzt in einer kleinen Stadt'werden von einem Agenten Schemata zur Mobiliar-Versicherung gewünscht und sehr gern verabreicht. Als diese Schemata aber ausgefüllt und von der Polizei gehörig contrasignirt an den Agenten zurückkommen