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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-02-27 · Heft 9 (27.2.1841) · p. Seite 116

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 9 (27.2.1841)
Date
1841-02-27
Page
Seite 116 (sequence 4)
Language
German
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HO scription für den bezeichneten Zweck Statt finden, und kein höherer Beittag als 10 Lhaler angenommen werden. Magdeburg, 15. Februar. (Privatmitth.) Schon vor einigen Wochen wurde uns von Emden aus berichtet, daß Herr Dr. Herzfeld nach seiner Wahl als Nachfolger im Nabbinate zu Braunschwelg sofort von der Wahl zu Emden zurückgetreten. Da wir über den glücklichen Erfolg der Wahl zu Braunschweig berichten ließen, hielten wir Obiges zu erwähnen für überflüssig. Auf geschehenes Ansuchen erklären wir aber Dies hiermit. Redakt. Preußen. Posen vom 1. Juni 183L selbst die in den Militärdienste eintretenden Posenschen Juden dadurch sowol für ihre Person, als ihre Väter, von Erlegung des Judenrekrutengeldes befreit werden. Die Verfügung des Ministerii des Innern vom 25. Juni 1824, wonach die jüdischen Einwohner eines und desselben Landestheils sich nicht in verschiedenartigem Rechtszustande befinden dürfen kann, wie die König!. Regierung auch richtig bemerkt hat, hier nicht in Betracht kommen. Berlin, den 12. Oktober 1840. Der Minister des Innern und der Polizei, v. R o ch o w. Der Finanzminister. Graf v. Alvensleben." Magdeburg, 14. Febr. (Privatmitth.) In der, am 9. Febr. ausgegebenen letzten Nummer des Ministerialblattes Jahrg. 1., finden sich drei Reskripte, die unsere Angelegenheiten betreffen. Das eine (No. 777) vom 8. Nov. v. I. betrifft die Führung des Personenstands-Registers der Juden, welches wir bereits No. 1. mitgetheilt haben, und überschrieben ist: die Führung der Juden-Register. Ein zweites (No. 778) betrifft die Rekrutensteuer, und lautet: „Die in dem Berichte der König!. Regierung vom 21. August c. angeregte Frage: ob die Juden, welche in anderen Landestheilen bereits das Staatsbürgerrecht erlangt und dort ihrer Militärpflicht genügt haben, bei ihrem Ueberzuge in das Culmer Land Judenrekrutengelder zu zahlen haben, kann nur verneint werden. Die Judenrekrutengelder in den zum vormaligen Herzogthum Warschau gehörigen Landestheilen werden von den darin ansässigen Juden für die Befreiung vom Militärdienste gezahlt. — Juden, welche in Folge des Gesetzes vom 11. März 1812, über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden im Preußischen Staate, das Staatsbürgerrecht erlangt haben, und den allgemeinen Gesetzen des Staats wegen des Militärdienstes unterliegen, können deshalb zu den Steuern, welche in einem Theile des Staats nach der für denselben geltenden besonderen Verfassung von den darin ansässigen Juden für die Befreiung vom Militärdienste entrichtet werden, nicht herangezogen werden, wie denn auch nach dem K. 14 der vorläufigen Verordnung wegen des Judenwesens in der Provinz Zuletzt wird noch (No. 790) die Allerhöchste Kabinetsordre mitgetheilt, durch welche die Subhastation von Synagogen und Begräbnißplätzen für unstatthaft erklärt wird, und deren Text lautet: „Ich finde, im Einverständniß mit den in Ihrem Berichte vom 9. d. Mts. entwickelten Gründen, ,die Beschwerde der Judenschaft zu N. durchaus gerechtfertigt und ermächtige Sie deshalb, die Aufhebung der vom dortigen Stadtgericht verfügten unstatthaften Subhastation der Synagoge und des Begräbnißplatzes der Supplikanten zu verfügen. Berlin, den 26. Oktober 1840. An den Staats-u. Justizminister Mühler. Friedrich Wilhelm." -. Wir sahen vor Kurzem ein Reskript eines hohen Ministeriums an einen Israeliten, der sich darüber beschwert hatte, daß man auf die Adresse eines die Verleihung des Bürgerrechts betreffenden Erlasses geschrieben hatte: „An l^n Juden N. N." Es wird dem Beschwerdeführer kund gethan, daß solche Adressen, nach dem Willen Sr. Majestät, durchaus unstatthaft seien. Wollstein, 15. Januar. (Privatmitth.) In meinem jüngsten Berichte hatte ich den Wunsch ausgesprochen, daß unsre Gemeinde recht bald durch die Anstellung eines Lehrers des göttlichen Wortes die hiesige Rabbinatsstelle besetzt sehen möchte. Ich kann Ihnen nun mit wahrer Freude mittheilen, daß uns ein solcher in der Person des Herrn Dr. H. S. Hirschfeld aus Berlin zugeführt worden. Wir

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