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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-02-27 · Heft 9 (27.2.1841) · p. Seite 115

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 9 (27.2.1841)
Date
1841-02-27
Page
Seite 115 (sequence 3)
Language
German
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na einen unmäßigen Reformeifer (!) untergrabe. Alles dies half jedoch nichts gegen das polizeiliche Landesgesetz, die Schulklopfer mußten die Strafe zahlen, und wurde ihnen bei Wiederholungsfällen mit Arrest gedroht. —. .Abermals ist ein Israelit zum Maire gewählt und ernannt worden, Herr Aron Mayer zu Dur me nach (Uavt-Ubin.) —. In Avignon ist ein arger Gemeindezwist ausgebrochen, den der Großrabbine von Marseille bis jetzt vergebens zu schlichten sich bemühte. Rußland und Polen. Mi tau, 1. Februar. (Privatmitth.) Ich kann Ihnen für sicher melden, daß, falls erst der durch die auch in Ihrem Blatte besprochene Auswanderung bewirkte Ausfall regulirt sein wird, die Gemeinde einen deutschen Prediger neben unserm verehrten Rabbinen anstellen wird. Unsere hohe Regierung, insonders Se. Majestät der Kaiser befördern und begünstigen diese Richtung sehr. Herr Dr. Lilienthal aus Riga hat im vorigen Jahre zweimal unter großem Zudrange, besonders aller christlichen Gebildeten der Umgegend, und mit vielem Beifall gepredigt. Warschau, 10. Februar. (Privatmitth.) Die hiesige deutsche Gemeinde hat in der letzten Zeit manchen herben Verlust erlitten, namentlich durch den leider frühzeitigen Tod von zwei sehr geachteten und strebsamen Mitgliedern, Herrn Jakob Rampner's und Dr. Siegmund Saulsohn. Der ersterewar wegen'seines redlichen Charakters, feurigen Unternehmungsgeistes und seines unbegränzten Wohlthätigkeitsfinnes, allgemein geachtet. Die letztgenannte Lugend übte «"geräuschlos mit eigenen schwer erworbenen Mitteln, niemals mit fremden aus. Besonders war die studirende unbemittelte Jugend Gegenstand seiner Wohlthätigkeit. Seinen frühzeitigen Tod bedauert eine große Anzahl Freunde; er starb in seinem 37sten Lebensjahre. Er war zuletzt Gcneralpächter der Lotterie im Königreich Polen und deswegen erst kürzlich aus der Provinzialstadt Tomaschow hieher übergesiedelt. — Ueber den Tod des letzter» schreibt unser Courrier vom 1. Fehr. d. I.: Vorgestern schied zu einem bessern Dasein der Dr. meckic. und chirurg. Siegmund Saulsohn, erster Arzt am hiesigen jüdischen Krankenhause. Als ehrenwerther, nützlicher und thätiger Mann war er hier allgemein geachtet und geliebt. Die zahlreiche Schaar von Freunden, die seine irdische Hülle zur ewigen Ruhe auf den Friedhof begleitete, bewies, wie der Verlust dieses Mannes tief betrübt sie zurückgelassen. Er starb im 32sten Lebensjahre und hatte erst kurz vor dem Tode (am 22. Dezemb. v. I.) von dem - Hauptvorstand der Wohlthätigkeitsanstalten im Königreiche Polen die Stelle als erster dirigirender Arzt am hiesigen jüdischen Krankenhause, wo er seit einer Reihe von Jahren als ordinirender Arzt fungirte, erhalten. Deutschland. München, 7. Februar. Durch einen Plenarbeschluß des Oberappellationsgerichts ist hinsichtlich der in Rechtsstreiten jüdischer Glaubensgenossen gegen Christen oft verschieden beantworteten Anwendung der Bestimmung der Gerichtsordnung, welche lautet: „Begibt sich, daß Derjenige, welcher sich zum Eide schon gerichtlich erboten hat, vor der wirklichen Eidesleistung christlich stirbt, ohne daß er seines Orts je mit dem Schwure säumig gewesen, oder seines geführten Lebenswandels und sonst ein erhebliches Bedenken auf sich gehabt hat, so wird der Tod statt des Juramcnts, mithin der Eid pro praestito gehalten," dahin entschieden worden, daß diese Bestimmung in den Rechtsstreiten jüdischer Glaubensgenossen gegen Christen keine Anwendung finde. In der Motivirung wird das besondere Gewicht auf das Wort des Gesetzes „christlich sterben" gelegt, und ist dieselbe unerquicklich für uns gehalten. Anstatt das Gesetz zu modisiciren, wird der Wortlaut eisern festgehalten, um zu unserm Nachtheil zu entscheiden. Hamburg, 12. Februar. (Privatmitth.) Die in No. 7 erwähnten Beschlüsse der großen Londoner Versammlung vom II. Jan. beziehen sich auf Danksagungen an Herrn Montefiore und seine Gemahlin und eine Subscription zu einem silbernen Tafelservice als Ehrengeschenk für dieselben, welche aus möglichst vielen Personen mit kleinen Beiträgen (mehr als 5 Guineen wird von Niemandem angenommen), bestehen soll. Durch das dortige Comitöe sind diese Beschlüsse hierher mitgetheilt worden, und es wird demnach hier eine ähnliche Sub-

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