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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-02-27 · Heft 9 (27.2.1841) · p. Seite 114

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 9 (27.2.1841)
Date
1841-02-27
Page
Seite 114 (sequence 2)
Language
German
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114 Worin ms auszüglich mit, dessen Hauptinhalt der t folgende ist. Sie danken der Vorsehung, daß sie! unter die gerechte und freisinnige Negierung Frankreichs gekommen, die die Fesseln der Sklaverei zerbrochen, und sie zur Freiheit berufen, (Tra 'si *7111 msin nVaaa nnn iwnsi minb rvmsa irerain P1L ■’BTin naia •'am« nsrwrm nain ÜT-Lian.) Sie freuen sich auch, Gunst beim Könige gefunden zu haben, der sich für sie interessire, ihnen ihre Reglements und Statuten abgefordert habe, um sie zu verbessern. Dies habe sie vermocht, sich an ihre Mitbrüder in der Hauptstadt zu wenden, um ihre wohlthätige Förderung zu ersuchen. Sie erinnern, daß Algier (bm» schreiben sie) drei berühmte Talmudisten besessen, Isaak den Sesach (,, Duran Simon (y"rai), und Duran Salomon (dhoi). Der Talmud sei stets eifrig betrieben worden, die rabbinischen Schulen hätten nie aufgehört, und seien stets von vielen Schülern besucht worden, (ipas sVi nabnii tm Trna D-bim nvanai rrniü'' rraii msi ni'nns). Die Lehrer wie die Schüler wurden von der Gemeinde unterhalten, und hatten kein Gewerbe als das Studium. Sie citiren Stellen des awwa siain, die den Juden befehlen, den Bedürfnissen der Rabbinen und Schüler abzuhelfen; so hätten ihre Väter auch Anstalten errichtet, in denen diesem nachgekommen, und auch für die Kranken, Armen ff. gesorgt ward. Ihre Einnahmen waren die Auflagen auf Fleisch, Wein und ein- und ausgeführte Waaren. Alle diese Einkünfte wären jetzt, ausgenommen die Fleischsteuer, versiegt, so daß die Rabbinen, Lehrer wie Schüler, in größter Noth wären. Viele müßten selbst ihre Bücher verkaufen, um sich zu erhalten, trotz der größten Enthaltsamkeit. Der Kriegszustand habe die Importe zu Lande vernichtet, der Handel liege völlig darnieder, und die Reichen können ihnen nicht zur Hülfe kommen; kurz, sie geben eine herzzerreißende Schilderung des allgemeinen Elends; es wäre so weit gekommen, daß Mehrere sogar die Sabbatruhe verletzen, um zu leben. (inüi roiatt bibn Tb enm vier ma mim rrrnsib “la nrasn rann rniiann miayn.) Die Kranken sterben vor Hunger (trbn mim aaia trna.) So erheben sie denn ihre Augen zu ihren Glaubensgenossen in Paris, und beschwören sie, Mitleid mit ihnen zu haben, bei dem Ministerium für sie xinzukommen, damit er durch neue Anordnungen (T3pn) so vielem Nebel abhelfe. Sie bitten um eine Organisation, die an die Stelle der verschwundenen trete. Dieses Schreiben ist vom Kislev 5601, ohne Angabe des Tages. Welches traurige Licht wirft es auf den Zustand einer starken Einwohnerschaft des französischen Afrika. 440 Arme stehen auf der Liste der Gemeinde. Familienväter haben sich schon in der Verzweiflung vergifte). —. (So eben ist ein Bericht des Staatsraths Baude über Algerien in zwei Bänden erschienen, aus welchem wir das löte Kapitel, das über die Israeliten von Algier sehr lichtvoll handelt, auszüglich mittheilen werden. Indem wir diesen Bericht mit unserer Originalcorrespondenz aus Konstantinopel verbinden, glauben wir unfern Glaubensgenossen ein recht anschauliches Bild unserer orientalischen Brüder an den zwei Punkten, die mit Europa in der direktesten Verbindung stehen, zu schaffen. Redakt. d. Allg. Zeit. d. Jud.) Frankreich. Paris, 10. Februar. (Ärch. Israel, de France.) Man kennt noch immer die Gründe nicht, weshalb das israelitische Konsistorium von Metz seine Entlassung gefordert. Der Courr. de la Moselle berichtet über einen Vorfall, der wol zu diesem Entschlüsse beigetragen haben mag. In Metz lassen sich die orthodoxen Juden noch zweimal des Tages durch Schulklopfer zum Gebete rufen. Das Konsistorium glaubte, daß es Zeit sei, diesen lächerlichen, unnützen und den Nachbaren lästigen Gebrauch abzuschaffen. Im Gegensatz gestatteten sich die Anhänger des Alterthums ihr Klopfen verdoppeln zu lassen, so daß sich die Polizei einmischen mußte. Nach offiziellen Warnungen, die mit fast fanatischer Verachtung zurückgewiesen wurden, hat die Polizei die Schulklopfer zu einer Strafe von 11 Franken verurtheilt. Jndeß wurde die Vertheidigung, sich stützend auf das große Prinzip der Religionsfreiheit, lebhaft von den orthodoxen Juden geführt, sie behaupteten, daß die Hammerschläge ein nothwendiger Theil der religiösen Praxis seien (!), daß der Maire kein Recht habe, sie zu verbieten, und daß das Konsistorium, dessen Ideen die Mehrheit der Israeliten zurückweise, seine Befugniß überschritten habe und die Religion durch

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