Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 7 (13.2.1841)
- Date
- 1841-02-13
- Page
- Seite 90 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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€F\J nützliches Feld dar, den Lebensunterhalt mit Ehre und Anstand zu gewinnen, indem der mittellose aber moralisch gut accreditirte israelitische Geschäftsmann, Handwerker, Künstler, Landbauer, oder welches ehrliche Gewerbe er sonst treiben mag, eine ziemlich bedeutende Summe (von 1000—6000 Mark Banco) als Darlehn zu 2 pCt. jährlicher Zinsen erhält, um sich wieder empor zu helfen und seine etwa zerrütteten Umstände zu verbessern. Als Fond der Stiftung hat der menschenfreundliche Begründer an 107,000 Mark Bco. hergegeben. Gewiß ein köstliches Mausoleum!! Die dritte Klasse von wohlthätigen Stiftungen hat — den inner» Menschen vor Augen, die Bildung des Geistes und die Veredlung des Herzens durch Wissenschaft und Religiosität: Die israelitische Freischute, unter der Oberaufsicht des Hrn. Dr. E. Kley, nennen wir zuerst, es ist eine trefflich organisirte Schul-Anstalt, die den bessern christlichen Bürgerschulen in ihrer inner» Einrichtung, sei es Methode, sei es Disciplin, nichts nachgiebt. Ref. hat beim letzten öffentlichen Examen erst wieder aufs Neue die Ueberzeugung gewonnen, daß die Männer, die an der Spitze stehen, ihre Aufgabe kennen und mit dem Geiste der fortschreitenden Zeit dergestalt vertrauet sind, daß sie Alles prüfen und nur das Bessere behalten (S. 6—16). Wenn wir nun auch von der Armenschule der israelitischen Gemeinde, Talmud Tora geheißen, die wir als die zweite benennen, nicht dasselbe rühmen dürfen, da für eine Summe von 8600, sage achttausend und sechshundert Mark (Courant oder Banco?) weit mehr und weit Besseres und Zweckmäßigeres geleistet werden müßte, so hat die Anstalt doch seit 1811, seit der sogenannte Chacham und geistliche Beamte, Herr Isaak Bernays, die Schule leitet, bedeutend gewonnen, und es stehet zu erwarten, daß die allgewaltige Zeit auch hier ihre bildende Kraft nicht umsonst verschwenden wird, bis endlich von dem „höchst kläglichen Dasein," das die Anstalt dis zum Z. 1804 charakterisiere (S. 3), keine Spur mehr vorhanden sein wird. Ref. begreift nicht, warum die „derzeitige Direktion" dieser Anstalt aus dem „eigentlichen Schulplan ein Geheimniß macht und in die Talmudtora'sche Mysterien kein profanes Auge eindringen soll; noch weniger begreift Ref., wie der Unterricht im Hebräischen 8000 Mark kostet, während der gesummte Unterricht im Deutschen und in so vielen Wissenschaften, als „Geographie, Geschichte, Naturkunde und noch zwei et caewra's" (S. ö) so spottwolfeil sein kann?— Sollte der Berichterstatter sich nicht geirrt haben? Was aber am auffallendsten, man möchte sagen, am unglaublichsten erscheint, ist die zum Gesetz gestempelte Maxime: „daß die Stelle eines Lehrers des Deutschen und der Realien nur (!) mit einem von einem Ehrw. Collegium der Hauptpastoren dahier geprüften Candidati rev. Min. besetzt werden dürfe, wobei nie (!) ein Jude zur Concurrenz zuzulassen sei." Ref. hat die stark hervorgehobene Stelle öfters gelesen und glaubt sie noch immer nicht. Eine jüdische Anstalt, die so durch und durch jüdischest, daß der Unterricht im Hebräischen achttausend Mack jährlich kostet, will keinen Juden für den wissenschaftlichen Unterricht anstellen? Ja, will keinen Juden zur Concurrenz zulassen? Warum nicht? Giebt es unter den Juden keine wissenschaftliche Männer? Keine Jünglinge, die fick auf der Universität ausgebildet haben? Doch der Berichterstatter giebt den Grund dieses, auf eine originelle Weise intoleranten Gesetzes an: „weil man dadurch nicht allein für die Gegenwart die beste Ueberzeugung von der Fähigkeit und Sittlichkeit des Subjects gewinne, sondern auch für die ganze Dauer seines Dienstes die sicherste Bürgschaft für sein moralisches Leben habe." (S. 4 u. 5) Die Seichtigkeit dieses Grundes ist augenfällig. Was die Fähigkeiten des anzustellenden Lehrers betrifft, so fragen wir: Giebt's denn in einer so großen Gemeinde wie Hamburg keine jüdische Gelehrte, die den jungen Mann examiniren und sich von seiner Tüchtigkeit überzeugen können? Wir selbst zählen mehrere jüdische Gelehrte zu unfern Bekannten, die man mit einer solchen Prüfung beauftragen könnte. Was aber die „Sittlichkeit des Subjects" betrifft, so fragen wir: Auf welche Weise wird denn der Direction der Talmud-Tora dadurch, daß der Kandidat von dem rev. Min. examinirt ist, „die sicherste (sic!) Bürgschaft für sein moralisches Leben gegeben?" Kann in der That ein Kandidat rcv\ Min., und wenn er während der Prüfung die Moralität selbst gewesen, sich nicht andern, nicht ausarten? — Bedenkt man noch dazu, daß die jungen jüdischen Gelehrten auf eine Anstellung an einer christlichen Schule selten Ansprüche zu machen haben, so kann man die Existenz eines solchen Gesetzes unmöglich glauben, und der Vers, vorliegender Schrift muß es, bei aller Wahrheitsliebe, die wir ihm sonst Zutrauen, hierbei mit der Wahrheit nicht sehr genau genommen haben, und er ist es sich und seiner Schrift schuldig, die Behauptung entweder zurück zu nehmen, oder auch die eigentlichen Gründe für ein solches für die jüdischen Gelehrten gleichsam mit Blut geschriebenen Gesetzes, bekannt zu machen.