Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-02-06 · Heft 6 (6.2.1841) · p. Seite 73

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 6 (6.2.1841)
Date
1841-02-06
Page
Seite 73 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225173-3225180--03309-3312836
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

73 man auch ihm Straflosigkeit versprochen, bekannte er, daß er mit mehreren der geachtetsten israelitischen Kaufleute selbst bei dieser Ermordung Hand angelegt habe. Einer der geachtetsten Hebräer, Aslan Farhi, wurde zuerst acht Tage lang im Hause des französischen Konsuls festgehalten, womit die Prozedur meistens begann, und sodann der Tortur und Bastonnade in den Staatsgefängniffen überlassen, worauf er, um den unerträglichen Schmerzen zu entrinnen, sich schuldig bekannte, jedoch später Mittel fand, seine Unschuld schriftlich dem Pascha von Aegypten zu betheuern. Die meisten angesehenern Israeliten hatten nach diesen Prozeduren sich durch Flucht oder Versteck der Brutalität ihrer Verfolger zu entziehen gesucht, waren aber durch ein allgemein angestelltes Lreibjagen größtentheils wieder aufgefangen, oder durch Tortur an ihren Familiengliedcrn gefunden worden. . Die Gefängnisse widerhallten von dem Geschrei dieser Unglücklichen, und die Feder versagt den Dienst in Schilderung der Qualen, welche man ihnen auferlegte, um Geständnisse zu erpressen. Der junge Picciotto benahm sich in den Verhören vor dem Sheriff Pascha am standhaftesten, und wies die persönliche Einmengung des französischen Konsuls mit einer Würde zurück, die allein schon Bürgschaft für seine Unschuld bieten konnte. Allein der Fanatismus der Christen war auf den höchsten Grad gestiegen, und Graf Rattimenton unterließ nichts, um die Flammen anzublasen. Wer sich ähnlicher Judenverfolgungen in unserem aufgeklärten Welktheile erinnert, kann sich vorstellen, welchen Charakter sie in einem Lande annehmen mußten, wo alle Stände in gleich großer Ignoranz sich befinden, und wo Glaube und Aberglaube sich dunkel vermengen. Der österreichische Konsul sah sich durch seine Festigkeit, mit der er die Unterthanen seines Kaisers beschützte , in eine Stellung versetzt, welche ihn beständig mit Lebensgefahr bedrohte, und es bedurfte der ganzen Standhaftigkeit und des Muthes eines alten Soldaten — Merlato diente früher mit Auszeichnung als Marineoffizier — um den unausgesetzten Angriffen seines Kollegen und der Wuth einer blindurtheilenden empörten Bevölkerung die Stirne zu bieten. Vergebens forderte Herr Merlato eine unparteiische Untersuchung, ein gerichtliches Wiederaufnehmen des ganzen Prozesses; Herr Cochelet verweigerte beharrlich, Licht über diese traurige Verhandlung zu verbreiten. Es handelte sich hier nicht mehr um ein einzelnes Faktum, es handelte sich um ein Prinzip,, um ein jüdisches Gesetz, das Christenblut verlangt. Es handelte sich nicht um Bestrafung und Hinrichtung von dreizehn ehrenwerthen geachteten Familienhäuptern, auf denen speziell die Anklage beider Ermordungen lastete, sondern um eine Infamie, welcher man fünf Millionen Hebräer bezichtigen, und damit ihren Namen nicht allein auf ewig brandmarken, sondern sie auch dem Hasse aller christlichen Länder preisgeben wollt«. Denn wenn der Talmud wirklich eine Vorschrift enthielte, daß die Oster-Mazes mit Christenblut vermengt sein sollen, so träfe dieß'eben so gut die Juden des Abendlandes, wie die des Orients. Nun haben aber die Uebersetzungen der jüdischen Gesetzbücher zu keinem Resultate geführt, das als Beweis für diese gräßliche Anklage dienen könnte, wenn gleich der Talmud, wie der Koran, Haß gegen Andersglaubende predigt. So lange aber das Vorhandensein eines Gesetzes zum Genuß von Christenblut mangelt, wird es schwer sein, eine daraus entspringende Thatsache nachzuweisen. Ein Vorwurf, welchen man dem französischen Konsul besonders machen muß, ist die auffallende Abweichung von der in türkischen Ländern gewöhnlichen Gerichtsprozedur, welche er durch seine Uebereilung und das Drängen zur Hinrichtung von Gefangenen hervorrief, deren Schuld noch gar nicht bewiesen war. So aufgebracht selbst die türkische Bevölkerung gegen die Israeliten in Damaskus war, so hörte ich doch viele geachtete Türken höchlichst mißbilligen, daß dieser wichtige, in seinen Folgen in die Existenz des irrenden, schutzlosen Hebräervolkes so tief eingreifende Rechtsfall bloß durch einen willkürlich gebildeten administrativen Divan entschieden werden solle. Mit Recht aber beklagte man sich, daß die ganze Prozedur so einseitig leidenschaftlich betrieben werde, daß man die That der Hebräer von vorne herein als gewiß annahm, und daß die Anzeige von einem grellen Raufhandel, in welchen Pater Thomas wenige Tage vor seiner Ermordung mit gemeinen Türken auf öffentlicher Straße verwickelt war, keine Beachtung finden konnte. Ich übergehe die Aussagen der Frau des Muss« Abulafi'n, der in Folge unmenschlicher Behandlung zum Jslamismus überging, ferner der Wittwe Esther, des im Kerker

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.