Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-01-16 · Heft 3 (16.1.1841) · p. Seite 33

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 3 (16.1.1841)
Date
1841-01-16
Page
Seite 33 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3225173-3225177--03266-3312790
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

gentheil, Alle müssen am Sonntag ruhen — warum? weil die Mehrzahl ruht. Man stellt den Grundsatz auf: es giebt eine Religion der Mehrheit! Frägt es sich: was kann man vom Juden in Bezug auf den Sonntag fordern? so wird jeder Vernünftige antworten: die Vermeidung alles dessen, was die öffentliche Ruhe stört! Würden seine Arbeiten die öffentliche Ruhe stören, so kann man sie ihm untersagen. Thun sie das nicht, so ist kein Grund vorhanden, ihm die Arbeit zu verbieten. Daß demnächst in ein Gesetz ausgenommen werde, daß christliche Kinder am Sonntage in einer Fabrik nicht arbeiten dürfen, ist gewiß rechts- und vernunftsmäßig. Dem Juden aber z. B. verbieten, jüdische Kinder am Sonntage zu beschäftigen, wenn deren Beschäftigung die öffentliche Ruhe nicht stört, dafür ist gar kein Grund vorhanden. Es war daher von Herrn Luneau gar nicht geschickt, zu verlangen, um der Israeliten willen den Sonntag im Gesetz zu streichen. Er hätte nur fordern sollen, einzuschieben: „christliche Kinder" — und allen Forderungen wäre Genüge geleistet. Was aber thut Herr Fould, der Israelit? Er sagt, die israelitische Religion verlange gar nicht, daß ihre Bekenner am Sabbat ruhen, sondern nur, daß sie den Gottesdienst abhalten, dann können sie arbeiten. Er erklärt dies „im Namen des jüdischen Kultus" — deshalb sei die Berücksichtigung der Israeliten hierbei ganz überflüssig. Man muß gestehen, das ist eine Schwäche, das ist eine Frechheit sonder Gleichen! Denn wir geben zu, daß J der französischen Juden am Sabbat arbeiten — t arbeiten nicht, und hiese Thatsache leugnet er. Gesetzt, Herr Fould hätte die Rabbinen Frankreichs darum gefragt, und schwerlich hätte ein Einziger gesagt, die Juden brauchen am Sabbat nicht zu ruhen. Wir nehmen hier die volle Zwanglosigkeit in Anspruch. Die am Sabbat ruhenden Juden sollen die anderen nicht zwingen dürfen, zu ruhen am Sabbat, aber eben so wenig dürfen die am Sabbat arbeitenden Juden die anderen zwingen, am Sabbat zu arbeiten. Weiß der Himmel, wir wünschen, ein solcher Konflikt bestände nicht. Aber da er besteht, wie kann ein Einzelner im Gewissen von Hunderttausenden ihn zu leugnen wagen! Wir protestiren hiegegen mit aller Kraft! Frankreich zählt jetzt eine bedeutende Zahl Muselmänner unter seinen Unterthanen, und macht auf noch mehre Anspruch. Diese ruhen nach ihrem Religionsgesetz am Freitag. Wo nun die Muselmänner die Mehrheit sind, müßte Alles am Freitage ruhen. Würde ein Christ sagen: die Christen brauchen nicht den Sonntag zu halten? Gewiß nicht. Mögen etliche Christen immerhin sagen, wir folgen der Mehrheit, und wollen am Freitage ruhen — niemals aber würde es Einer wagen, dies im Namen seiner Kirche zu gestatten. Fould, der Jude, aber wagt dies. Immerhin hätte er seine Meinung sprechen können, aber da er sagt „au nom du culte juif" — so hat er eine Frechheit begangen, in der wir ihm nicht nachgeben. Wir glauben, daß dies das erste Mal ist, wo diese Frage, inwiefern das Sabbatgesetz den bürgerlichen Beziehungen nachzusetzen sei? in politisch-legislativer Oeffentlichkeit hervorgetreten ist — und dieses erste Mal ist das Judenthum mit einer unverzeihlichen Schwäche vertreten worden. Um allen Mißdeutungen zu entgehen, fügen wir noch einmal hinzu: es darf den Juden nicht gestattet sein, die öffentliche Ruhe am Sonntage zu stören — aber, wo dies nicht der Fall ist, kann ihnen das Arbeiten nicht versagt sein. Preußen. Brilon, 24. Dezember. (Privatmitth.) Heute hat unser allgemein verehrter Land-Rabbine, Herr Joseph Friedländer hier folgendes Belobungsschreiben erhalten, was abermals einen deutlichen Beweis liefern mag, wie segensreich dieser würdige, 84jährige Greis stets mit unermüdetem Eifer wirkt, was er namentlich bei der Feier des 4». Okt. wiederum herrlich gezeigt hat, indem er nämlich alle Gemeinden seines Sprengels mittels Rundschreibens zu einer ähnlichen Begehung dieses für uns alle hochwichtigen Tages, wie sie hier unter seiner Leitung stattgefunden, aufforderte; wie aber auch andererseits unsere hohen Regierungen gern ein solch rein religiöses Bestreben anerkennen: „Aus Ihrem Berichte vom 10. v. Mts. und den mit demselben eingereichten, hierbei zurückkommenden Verhandlungen haben wir sehr gerne ersehen, daß die Geburts - und Huldigungsfeier Sr. Majestät des

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.