Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-01-16 · Heft 3 (16.1.1841) · p. Seite 32

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 3 (16.1.1841)
Date
1841-01-16
Page
Seite 32 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3225173-3225177--03265-3312789
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

und religiöse Grundsätze den Klassen der Arbeiter einzupflanzen, und wenn man in einer Bestimmung dieses Gesetzes vom Sonntag und Feiertag spricht, will man diese Ausdrücke unterdrücken! Die Kammer darf das Amendement des Herrn Luneau nicht annehmen! (Sehr gut). Herr Portalis: Der Herr Minister der Justiz und der Culte sage Ihnen, man untergrabe die Religion täglich mehr. Ich glaube im Gegentheil an eine religiöse Reaktion. (Zahlreiche Stimmen: um so besser!) Wenn diese Reaktion das Wohl des Landes herbeiführen würde, um so besser, tausendmal um so besser. Aber sie würde ein großes Unglück sein, sollte sie die Intoleranz zurückführen. (Murren.) Ich will hier diese Frage im Allgemeinen nicht besprechen. Ich beschränke mich auf die Folgen, welche dieser Paragraph der Kommission haben kann. Die Existenz des Gesetzes über die Sonntag-Feier macht gegenwärtig den Gegenstand einer Controverse aus. Ein sehr verdienstvoller General-Advokat hat die Meinung ausgesprochen, daß es durch die Charte von 1830 aufgehoben fei. Herr Dupin hat sich dahin geäußert, daß das Gesetz über die Sonntag-Feier nicht mehr in Anwendung stände, und daß sich schwerlich in Frankreich ein Gerichtshof finden würde, der es anwenden würde. Ihr Berichterstatter meint, daß das Gesetz existirt. Ich achte seine Meinung, aber ich sage mit Herrn Dupin, daß das Gesetz in Wesenheit abgeschafft ist. Wenn die Bestimmung, die man ihnen vorschlägt, zum Zwecke hätte, das Gesetz über die Sonntagsfeier wieder herzustellen, und es einer Protestation bedürfte, so protestire ich. Herr Fould: (Bekanntlich Israelit.) Ich glaube, daß die Charte von 1830 alle dissentirenden Religionen in eine Stellung gebracht, mit der sie zufrieden, und für die sie dankbar sind. Es existirt in Frankreich eine Religion, welcher ich anzugehören die Ehre habe. Ihre Mitglieder, welche die Minorität der Nation ausmachen, wollen das Gewissen von 33 Millionen Mitbürgern nicht geniren. Der Sonntag ist Feiertag durch die Majorität; er muß wenigstens Ruhetag sein für meine Glaubensgenossen. Sie sind zufrieden mit der Stellung, welche das Gesetz ihnen bereitet hat, sie verlangen nichts mehr! (Sehr gut!) Man hat gesagt, daß man sie damit zwingen würde, zwei Tage in der Woche zu feiern. Das ist ein Jrrthum. Sie haben, es ist wahr, religiöse Pflichten an einem andern Tage als am Sonntage zu erfüllen. Aber es genügt ihnen eine Stunde an diesem Tage dazu, und man wird ihnen in keiner Manufaktur diese verweigern. Ich danke dem Urheber des Amendement für seinen guten Willen in Betracht der Israeliten, aber was mich betrifft, und den Glauben, den ich bekenne, so bedürfen wir das Amendement nicht. Das Amendement wurde verworfen und der Artikel angenommen. Hierzu macht das Journal des Debats folgende Bemerkung: „Man hat gefragt, ob das Gesetz den wöchentlichen Ruhetag bestimmen soll. Warum den Sonntag und die Festtage nach dem katholischen Cultus wählen? Alle Culte sind in Frankreich anerkannt und genießen dieselbe Freiheit. Warum einen Manusakturisten zwingen, seine Werkstätte am Sonntag zu schließen, wenn der Ruhetag seines Cultus am Sonnabend ist. Ist es nicht besser, sich darauf zu beschränken, zu sagen, daß ein Ruhetag auf 6 Arbeitstage folgen solle, und Jedem die Freiheit zu lassen, den Tag der Ruhe zu wählen? Dies hat Herr Luneau vorgeschlagen, die Kammer hat es verworfen und nach unserer Meinung recht daran gcthan. Obgleich alle Culte vor dem Gesetze gleich sind, obgleich es keine privilegirte Religion mehr giebt, so giebt es doch immer eine Religion der Mehrheit. Die Frage geht daher darauf hinaus, zu wissen, ob es angemessen ist, den Glauben und die Gewohnheit von 33 Millionen denen einer Minderzahl zu opfern. Dies ist die Antwort, welche der chrenwerthe Herr Fould mit viel Anstand und Edelmuth, im Namen des israelitischen Cultus, ausgesprochen, indem er erklärte, daß derselbe der Ver. günstigung nicht bedürfe , welche man ihm angedeihen lassen wolle."- Wir legen dieser Diskussion eine große Wichtigkeit bei. In einem Lande, wo die Glaubensfreiheit unter den europäischen Staaten bis jetzt am meisten geachtet ward, wird die Frage besprochen: dürfen die Juden am Sonntage arbeiten? oder sollen sie gezwungen sein an demselben zu feiern, folglich, wenn sie dem bis jetzt gültigen Gesetze ihres Glaubens folgen, zwei Tage in der Woche zu ruhen? In Nordamerika ist die Sache längst entschieden: ein Jeder kann ruhen oder arbeiten, wann er seinem Gewissen nach will. In Frankreich entscheidet man im Ge-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.