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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-01-16 · Heft 3 (16.1.1841) · p. Seite 31

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 3 (16.1.1841)
Date
1841-01-16
Page
Seite 31 (sequence 3)
Language
German
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Welt) Zerstreuten, mit besonderer Vorliebe schmückten. Wir fanden sie voll silberner Lampen aller Größen und von den wunderlichsten Formen. Die alten Testamente, welche fromme Juden hierher geschenkt, waren schön geschrieben und mit prächtigen Hüllen versehen. — Das Thal Josaphat der Karaiten ist eine kleine Seitenvertiefung des größeren Thalcs, auf dessen Rändern eben Djuffut-Kalo wurzelt. Die Karaiten haben ihre Tobten schon seit den ersten Zeiten ihrer Ansiedelung hier begraben, und das kleine Thalbecken ist bereits bis zu seinem Rande und bis in seine äußerste Spitze so voll von Todtengcbeinen und Grabmonumcnten, wie das Füllhorn des Ueberflusses von Blumen und Früchten. Die neuesten Gräber sind daher schon über den großen Weg, der im Hauptthale hinführt, hinübergeschritten, und es sängt nun auch schon dieses an, mit Tobten und Grabsteinen sich zu beleben. Es sind diese Grabsteine durchweg von weißem Marmor und stehen so dicht im Thale bei einander, wie die Aehren im Felde. Durchweg war das ganze Becken mit Eichen und anderen hübschen Laubbäumen besetzt, in deren Schatten die Todten ruhten, da die Lebenden oben auf ihren nackten Felsen nie dieses Glücks theilhastig wurden. Hübsche kleine Fußsteige führten überall durch die verschiedenen Gruppen der Gräber hin. Frankreich. Paris, 27. Dezember. (Privatmitth.) Wir haben heute einen überaus wichtigen Gegenstand zu berichten, der von wesentlichster Bedeutung, nicht in politischer Beziehung, aber in der gesellschaftlichen Stellung ist. — Seit einer Reihe von Tagen beschäftigt« sich die D«putirtcnkammer mit einem Gesetze über das Arbeiten der Kinder in den Fabriken. In der Sitzung vom 26. Dezember kam der Art. 4 zur Berathung, der so lautet: „Die Kinder unter 16 Jahren können nicht an den Sonntagen und Festtagen zur Arbeit angehalten werden." Es war damit ausgesprochen, daß auch die Israeliten, welche Besitzer von Fabriken sind, die Sonn- und christ- .lichen Festtage die Fabriken ruhen, und am Sabbat arbeiten lassen müßten. Hierüber entspann sich folgende Debatte. Herr Luneau verlangt folgende Redaktion des Artikels: „Die Kinder unter 16 Jahren können nicht mehr als sechs Tage in der Woche zur Arbeit angehalten werden. (So daß es also unbestimmt bleibt, welcher Tag Ruhetag sei.) Dieses Amendement, sagte H. Luneau, ändert nichts im Gesetze. Offenbar ist die große Majorität der Franzosen katholisch: aber es kann kommen, daß in einer Gemeinde in Elsaß sich ein Verein von Israeliten bildet, um eine Fabrik zu errichten: wollen Sie diese zwingen, am Sonntage nicht zu arbeiten, und am Sonnabend zu arbeiten? Der Minister der Justiz, Martin (du Nord) erwiedert: Ich entferne zuerst Alles, was der ehrenwerthe Redner von der Charte von 1814 und der von 1830 gesagt, aus dieser Diskussion. Die Veränderung, die in der Charte von 1830 vorgeuommen ist, müssen wir Allesammt billigen. Wenn wir in diesem Gesetze der Charte von 1830 entgegentreten, so müßten wir ohne Zögern das Amendement des Herrn Luneau annehmen. Aber Solches ist in dem Art. der Kommission durchaus nicht vorhanden. Wie kann man behaupten, daß er eine der religiösen Freiheit der Bürger entgegengesetzte Verordnung enthalte? Man giebt vor, daß, wenn man das Wort Sonntag in das Gesetz bringt, man eine große Zahl von Personen zwingen würde, an einem Tage zu arbeiten, wo ihre Religion ihnen verbietet, sich der Arbeit zu überlassen. Die Zahl der Franzosen, welche den Sonntag nicht anerkennen, ist ungemein wenig beträchtlich. Die Kammer weiß, daß die Franzosen, welche die jüdische Religion bekennen, kaum mehr als 3 Millionen (öer Courrir lram,\ giebt 300,000 an — beides ein Zeichen französischer Leichtfertigkeit, da bekanntlich höchstens 80 bis 90,000 Juden in Frankreich leben,) zahlen. Das Gesetz verhindert keinen jüdischen Arbeiter, an einem gewissen Tage der Woche zu ruhen, wenn seine Religion es ihm gebietet. Was würde die Folge des Amendement sein? Es wäre ein Angriff auf die Religion der Majorität der Franzosen. Die Franzosen bekennen sich fast einstimmig zum christlichen Cultus.' Fürchten wir uns daher nicht, vom Sonntag und den vom Gesetze anerkannten Festtagen zu sprechen. Wenn die Kammer sich verleiten ließe, jene Worte aus dem Gesetze zu streichen, so würde dies ein Triumph für die Männer sein, welche die Grundsätze der Religion täglich mehr zu untergraben wünschen- Wie, der Hauptzweck des Gesetzes ist, moralische

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