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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-12-19 · Heft 51 (19.12.1840) · p. Seite 746

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 51 (19.12.1840)
Date
1840-12-19
Page
Seite 746 (sequence 18)
Language
German
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wo er sein Domicil für immer aufzuschlagen hat. Altona, Glückstadt, Elmshorn, Rendsburg, Friederichstadt und die Landflecken Fackenburg und Ahrensburg sind die Oerter, woran die Juden — nicht bloß die Neueingewanderten, sondern selbst die Eingebornen, die, deren Väter durch viele Generationen hindurch die guten und schlechten Zeiten mit ihren christlichen Mitbürgern endlich getheilt, — geknechtet sind. Außerhalb der Circumrallationslinien jener Städte darf kein Jude sich niederlassen, cs sei denn, er habe sich eine besondere Königliche Koncession zu verschaffen gewußt. Außer den gewöhnlichen Schatzungen und Abgaben müssen sie in der Regel noch ein jährliches sogenanntes Schutzgeld zahlen, das allein im Bezirke von Altona sich auf 5000 Rthlr. beläuft — und welche sind etwa die Vortheile, die den Juden, für die ihnen aufgelegten schweren Verpflichtungen cingeräumt werden? Diese nachzuweisen ist nicht so leicht, als man etwa glauben möchte, denn sür's erste sind sie vom Ackerbau, für's andere von jedem zünftigen Gewerbe ausgeschlossen. Ja so schwierig ist die Ordnung der Dinge, daß cs ihnen wol gestattet wird, als Lehrlinge in die Zünfte aufgenommen zu werden, keineswegs aber als Meister. In Bezug auf den Handel hat man sich aber so wenig liberal gegen sie gezeigt, wie bei den Handwerken; denn auch zu jedem Handelszweige ist ihnen der Weg gesperrt, wo dessen Führung vom Eintreten in die Krämerkorporationcn abhängig ist. Wohl ist ihnen von Seiten der Praxis — aber nicht durch die Gesetzgebung — der Zutritt zu den gelehrten Schulen und der Universität in Kiel (doch nur zur medizinischen und philosophischen Fakultät) gestattet. Avec kein mosaischer Glaubensbekenner darf zu einem Amte zugelassen werden. Alles in Allem, wozu der wissenschaftliche Jude es mit der größten Anstrengung bringen kann, ist, daß er Advokat werden kann, ohne jedoch mit dieser Bestallung — was sonst gewöhnlich ist — die Erlaubniß zu vereinigen, Notariatsverrichtungen betreiben zu dürfen. Ist aber schon die private Stellung der Juden von solcher Beschaffenheit, da wo die Juristerei nahe daran ist der Abgott zu werden, der die größten Opfer fordert, so wäre es wol fast lächerlich, nach ihrem öffentlichen Rechtsverhältnisse sich erkundigen zu wollen. Zum Ueberfluß jedoch sollen wir nur noch bemerken, daß die Juden, durch die Ständeanordnung, sowol von der Wählbarkeit, als vom Wahlrecht, eben so wie von allem Antheile an der Kommunalverwaltung ausgeschlossen sind. Also sind dem Juden jede Berechtigung zu Aemtern, Ackerbau, zunftmäßigem Handel und Gewerben abgesprochen. Einige Nahrungszweige sind indessen ihnen eingeräumt, aber sie sind auch die in der öffentlichen Meinung entehrendsten, die.verwerflichsten und demoralisirendsten, die der Staat für sie übrig hat, ja zum Eheil auch von der Natur, daß sie kaum in einem wohlgeordneten Staate geduldet werden dürften, am allerwenigsten in der Form, unter welcher sie den Juden erlaubt werden. Der Staat befiehlt den Juden in den Herzogthümern: sich vom Schacher, Hausirhandel und Blutrenten, indem ihnen das Recht gegeben ist, 12% zu nehmen, wahrend der gewöhnliche Rentefuß 5% ist, zu ernähren — wiewol die Haupterwerbsquelle, nämlich der Hausirhandel, da wo die Verordnung vom 24. Oktober 1837, die so bedeutend diesen Handel einschrankt, gewissenhaft gehandhabt wird, meist aufgehört hat. In den oben angeführten Städten haben die Juden auf eigene Kosten freie Religionsausübung, stehen in allen bürgerlichen Beziehungen unter ihren eigenen Gesetzen und Richtern, namentlich unter dem jüdischen Gerichte in Altona — ein Privilegium, daö aufgehoben zu wissen, jeder verständige Jude guten Grund hat. Gefesselt an einige Landstriche, beschränkt auf einen engen Kreis von Nahrungszweigen, verachtet von den Christen und beraubt aller politischen Rechte, haben die Juden bis jetzt fast übermenschliche Kraft und Muth gegen den Druck, unter welchem sie geseufzt haben, gezeigt, ohne dadurch in einem bemerklichen Grade demoralisirt worden zu sein. Wer vermag wol den verstoßenen und unterjochten Juden sein Mitgefühl und seine Theilnahme zu versagen? Steine, aber nicht Holsteiner könnte diese ihre unglückliche Verfassung bewegen. Und wirklich hat sich die Regierung der Juden erbarmt, ist sich dessen bewußt geworden, was sie dem Menschen schuldig ist, und hat endlich den Ständeversammlungen der Herzogthümer einen Entwurf zur Verbesserung ihrer Stellung vorgelegt. Wir sagen endlich, denn die Juden in Holstein hatten schon seit dem 8. Juni 181,5 die juridische Forderung auf eine so weit als thunliche Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern, da der löte Artikel der deutschen Bundesakte

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