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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-12-19 · Heft 51 (19.12.1840) · p. Seite 743

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 51 (19.12.1840)
Date
1840-12-19
Page
Seite 743 (sequence 15)
Language
German
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743 Tagebuch Kaiser Friedrich des IV. (in der k. k. Hofbibliothek hist. prof. 427) zu ersehen; es zeigt sich zugleich daraus eine sonderbare Steuerzahlung in manchen Ländern, stets für 4 Jahre vorausberechnet. Zu den außergewöhnlichen Steuern der Juden gehört der Beitrag zu dem Solde und Schaden der Krieger. Aus dem Appendix der gleichzeirigen Hagen'schen Chronik (in Pitz. Tom. 1. Seite 1167) ist zu ersehen, daß bei dem Greinen im Jahre 1402 (Feldzug der Wiener gegen die Räuber im Marchfeld und Mähren) die Wiener Juden durch 10 Monat an den Sold der Krieger 25000 Pf. beitragen mußten. Aus anderen Urkunden ist ersichtlich, daß die Wiener Juden schon früher, und zwar im Jahre 1395 einmal dem österreichischen Feldhauptmann in Böhmen, Ulrich von Walsse, 126 t für den Schaden, den seine Gesellen in Böhmen an dem Sold genommen haben, und 219 Pf. an den Hauptmann Friedrich Glcmtzer für den Schaden überhaupt, den seine Gesellen in Böhmen erlitten hatten, dann im Jahre 1396 derlei 8 Pf. Wiener Pfenning an Friedrich Muschrat zahlen mußten. Diese Schadenvergütung an die Krieger, welche sich zu dieser Zeit noch aus Eigenem ausrüsten mußten, war, wie sich aus andern Vorgefundenen Feldzugsrechnungen der Wiener zeigt, übrigens nichts Seltenes; nur ist es auffallend, daß auch die Juden nebst dem Beitrag zum Solde der Krieger, zu dieser Schadcnsvergütung verhalten wurden. Zu den übrigen im 15tcn Jahrhundert von den Wienern mit eigens angeworbenen Söldnern unternommenen Feldzügen, zeigt sich nicht die geringste Beitragsleistung der Juden, so wie^ überhaupt nirgends eine Spur von einem Beitrage zu den übrigen Auslagen der Stadt Wien vorhanden ist, wahrscheinlich weil sie von dem Wiener Bürgerrechte von jeher ausgeschlossen waren. Selbst bei Repartition der außerordentlichen Reisekosten Herzog Albrecht des 111. nach Rom im Jahre 1368, von 2869 Pfunden auf 346 beitragsfähige Wiener Bürger, welche sich in den Rathsprotokollen dieses Jahres vorsindet, kommen keine Beiträge von Israeliten vor. Daß sie von dem gewöhnlichen Herleihen des Bettgewandes, wenn ungewöhnlicher Besuch nach Hose kam, was alle Bürger traf, nicht ausgenommen waren, zeigt sich aus einer bei Senkenberg abgedruckten Urkunde. Endlich findet sich rücksichtlich der außergewöhnlichen Judensteuer in Chmels Materialien zur österreichischen Geschichte, Linz 1832, daß die Juden in Steyermark, Kärnten, Kain und Vordernberg zu Kaiser Friedrich des IV. Zeiten, bei Vermählung der Erzherzogin Katharina, 6000 Pfund zu der damals auf die Stände, Geistlichkeit und Städte repartirten Heiräthssteuer beitragen mußten. — Die unaufhörliche Bestrebung der Juden selbst nach ihrer Vertreibung im Jahre 1421, sich wieder in Wien anzusiedeln, zeigt sich aus der wiederholten Abschaffung Königs Ladislaus im Jahre 1453, aus den Artikeln des Landfriedens von Tulln vom Jahre 1462, aus den Beschwerden der Stadt Wien vom Jahre 1494, „daß die Juden Handel und Wohnung in Wien haben," aus den Juden- Abschaffungs- Verordnungen vom Jahre 1544, 1554, 1567, 1572, 1614, 1625 und 1708, welche in Quarients Eoelox Austriiicus und Walther Vorkommen. Sonderbar ist es, daß sich bei dieser Anhänglichkeit für Wien so wenig Judcntaufen vorsinden, kaum drei Beispiele kommen hierin dem Sladt-Hypothekarwesen, in dessen großem Rade sich so viele Notizen aller Art zeigen, vor. Auffallend und im Widerspruche mit den oben angeführten Abschaffungs-Verordnungen ist eine bisher unbekannte Vorschreibung in der Stabt Wiener Rententenrechnung vom Jahre 1571, wo es heißt: „Als die römisch kayserliche Majestät den Juden ain „Behausung allhie in der Stadt zu khausen bevolchen, „hat die Statt ihnen des Postlers Sebastian Haus „in der Trabantenstraße (Himmelpfortgasse) zwischen „Weykhert und Kloster Himmelpforten gelegen um „1350 fl. erkauft." In den andern Provinzen der alten österreichischen Fürstenlinien hielten sie sich auch nach dem Jahre 1421 auf; erst in dem Landfrieden von Tulln im Jahre 1462 wurden sie auch aus dem flachen Lande Oesterreichs abgeschafft. Erst im Jahre 1495 —1497 gelang es den Landständen von Steyermark, für die Hinterlegung von 38000 fl. rheinisch an Kaiser Maximilian den 1, die Juden aus Steyermark abschaffen zu machen, so daß sich um das Fest der heiligen drei Könige kein Jude mehr in Neustadt und Neukirchen sehen lassen durfte. Die gleichzeitige Chronik Jakobs Unrcsti in Hahns Alouunivulu iiiedita führt ihre Abschaffung aus Steyermark und Kärnten ,im Jahre 1495 mir

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