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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-12-19 · Heft 51 (19.12.1840) · p. Seite 741

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 51 (19.12.1840)
Date
1840-12-19
Page
Seite 741 (sequence 13)
Language
German
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741 Ihr Stadtbezirk war ihrer Sicherheit halber meist mit einer Mauer umfangen, um ihn bei Nacht wohl verschlossen zu halten. Die Wiener Judenmauer kommt bei dem zweiten Judenbezirk hier urkundlich vor. Die Juden hatten ihren eigenen Judengarten bei dem gegenwärtigen Judenplatz an der Stelle des gräflich Colatto'schen Gebäudes. Im Buche der Obligationen (Satzbuch) A. Seite 169 heißt es im Jahre 1400: „Mändel von Dres kirchen und prayd „(Brigitta) seine Hausfrau habent verkauft 8 Pf. „wiener Pfenning geldes auf ihrer Prantstatt, gele- „gen an der Herzogenhof zenechst dem Judengarten, „und stozzet an der geistlichen Herrn (die damaligen „weißen Brüder oder Karmeliten) Mauer." Ferner zeigt sich aus dem Buche der Käufe C. Seite 159 ihr eigenes Judenbad an den damals noch klaren Fluchen der Wien, und der Judenfreythof „Ulrich Pader vor Kernerthar zu Wien „und seine Erben verkauft in Padstuben gelegen vor „Kernerthor zu Wien zenechst dem Judenfreythof „vmb 400 Pf. und vab 5 Pf. Wiener Pfenning, „der Juden Gemain zu Wien und allen mein Er- „ben und nachkhomen als der chawbrief sagt, aktum „in die S. Blasii anno L rc. rc. rc. guinlo (1365) „Ex jussu Consilium." An vielen Stellen der Grundbücher findet sich ferner vom 14ten Jahrhundert an bis zum Jahre 1420 der Juden fl ei sch Hof im Hofgässlein (Färbergasse), dann die Juden schule in der Judengasse (jetziger Judenplatz), ihre Synagoge. Endlich zeigt sich als unbewegliches Gemeinde-Eigenthum der Juden noch grundbücherlich das Judenspital, gegenwärtig das Haus No. 354 am Judenplatz, in dessen Haus-Gewähr noch bis zum Jahre 1794 der Beisatz: „Haus welches ehemals das Judenspital gewesen" eingeschaltet blieb. Noch ist hier zu erwähnen das Judenwirths-! Haus in der Wipplingerstraße, welches unmittelbar vor der Judenvertreibung im Jahre 1421 dem Juden Meisterleyn gehörte, und in welchem der Jude Redl Wirth war, laut Buch der Käufe C. f. 312. Welch eine bedeutende Rolle dre Juden wegen ihres baaren Vermögens schon während der Regierung Ottokars in Oesterreich gespielt haben, ergibt sich daraus, daß Juden sogar die Kammergrajsen-Würde bekleideten, welche immer nur sehr reichen und angesehenen - Personen verliehen wurde, so wie z. B. im Jahre 1270 der reiche Wiej ner Bürger Paltram ebenfalls als Kammergras Ottoi kars erscheint. | Aus den Satzbüchern des 14ten Jahrhunderkes, welche mit Juden als Satzgläubigern oder: „Purkrechts" Inhabern, was eines und dasselbe war, angefüllt sind, zeigt sich, daß, wie man von dem alten Paris weiß, auch mehr als die Hälfte der Häuser in Wien ihr verpfändetes Eigenthum war. In dieser Zeit muß aber auch sonst fast alles baare Geld in ihren Händen gewesen sein, denn außer den geschichtlich bekannten Verschuldungen der Nonnen von St. Niklas und des heiligen Geiftes- Spitals in Wien im 14ten Jahrhundert finden sich von Verschuldungen der Burgbesitzer an die Juden so manche Beispiele; die Privaten in Wien und selbst die Stadt Wien mußte bei Geldverlegenheit der Stadt zu ihnen ihre Zuflucht nehmen. Fiel den Juden von den vielen verpfändeten Häusern der Stadt oder Vorstädte der Bürger außer dem Judenbezirk, eines wegen versessenen Purckrechts anheim (nach dem alten Ausdruck ist er' einem Juden „für Hauptgut" (Satzkapital) und Gesuch (die Interessen) onnderstanden) war es ihnen wegen rückständigen Purckrechts von Gericht eingcantwortet worden, nach den Wiener Burgrechts-Rechten, so mußten sie es alsogleich dem anbieten, dem sie es „zu Recht" anbieten konnten, das heißt, an einen dürgerrechtsfähigen Christen verkaufen. Es war ihnen übrigens wahrscheinlich von der frühesten Existenz Wiens her gestattet Weingärten zu besitzen, und finden sich vom Jahre 1311 an, wo urkundlich „Hr. Ott Herrn Hainrichs Suu Hern „Paltrains Enenchel und sein Hausvrawe (HauS- „frau) Margret von rechter Eehafter not und großer „Gylt, die sie Christen und Inden gelten solde» „Iren Weingarten der da leit an dem Hungerperg „(Hungclbrun), Maröschen dem Juden seiner Havs- „frave vron Mienlein und allen Iren Erben ver- „kausten," mchrern derlei Urkunden vor, welche für den ungestörten Besitz der Juden von Weingärten um die Stadl und auf dem Lande zeugen. Bekannt ist die Verordnung Herzog Albrcchls des III. 1374, daß Juden, „die mit aigen Rucky ze Wien sezzhast sind" von irem Pauwein nicht einmahl die Moststeuer der Stadt abzureichen hatten. Endlich

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