Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1840)
- Date
- 1840-12-19
- Page
- Seite 733 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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733 Gemeinden als solche sich besonders Herausstellen. Darum aber sind andere statistische Beiträge nicht ausgeschlossen und unwichtig. Wenn hier nun aber gerade keine solche geliefert werden sollen, die erschöpfend sind, so hält Schreiber dieses das Mitzutheilcnde nicht für ganz zwecklos, wenn es auch nur wäre zu ähnlichen, vollständigeren Beiträgen dadurch anzuregen. Unsre Gemeinde enthalt im Ganzen zweitausend Personen beiderlei Geschlechts, von denen der größte Theil sich nur auf eine sehr beschränkte Weise ernährt, und sogar ein großer Theil durch Andere, theils durch die Gemeindekasse, theils durch Privatwohlthätigkeit, erhalten wird. Da die bürgerliche Stellung bis jetzt noch nicht erlaubte, zünftige Handwerke zu treiben, so war es natürlich, daß sich im Allgemeinen kein großer Wohlstand verbreiten konnte, denn dieser ist nur da anzutreffen, wo die Masse des Volkes sich gut ernähren kann, der gute Nahrungszweig Einzelner kann nicht.in Betracht kommen. Keine geringe Last erwächst den Verdienenden daraus, daß sie für die vielen Werdienstlosen zu sorgen haben, und bis auf die neueste Zeit sind nur wenige Legate, und zwar in keinen großen Summen, ausgesetzt gewesen, um dem Unbemittelten und Unvermögenden unter die Arme greifen zu können. Es ist vielleicht hier nicht ganz unpassend der Ansicht zu erwähnen, als ob Legate zwecklos wären, eine Ansicht, die sich auf den Grundsatz stützt, daß die Lebenden immer für die bedürftigen Mitlebenden zu sorgen haben, und daß man daher durch Stiftung von Legaten nur den Reicheren in der Weise diene, daß man ihnen zu ihrer Zeit erspare, für die Dürftigen in ihrer Mitte reichlich zu sorgen. Wenn eine solche Ansicht in einem Gesammtstaate vielleicht auch sehr richtige Seiten hat, so ist sie unseres Bedünkens, auf eine jüdische Gemeinde angewendet, nicht zulässig. Hier sind die Verhältnisse ganz anders. Der jüdische Gemeindebürger (wenn man sich dieses Ausdrucks bedienen darf) hat doppelt zu tragen, die Lasten des Staatsbürgers ohne alle die Vortheile desselben, und die Lasten der Gemeinde ohne allen materiellen Vortheil, dagegen gewöhnlich noch theurer zu bestreiten. Es kann nun nicht leicht fehlen bei den sich täglich vergrößernden Anforderungen, daß die Gemeinden im glücklichen Falle in ihrem Wohlstände, aus einen nicht gar zu langen Zeitraum, stationär bleiben, dem Naturgesetze zufolge aber bald auch sinken müssen, eine Erfahrung, die sich leider immer mehr bestätigt. Es muß also auch eine-Zeit eintreten, wo die Erschwingung der nothwendigen Ausgaben für einzelne Gemeinden, oder richtiger für die einzelnen Gemeindemitglieder unmöglich wird, und was soll dann für die Hülfebedürfenden geschehen? Daß der Staat ihren Bedürfnissen abhelfen werde, ist so leicht nicht zu erwarten, wenn auch, wie es schon in einzelnen Staaten geschieht, einige Beisteuern geleistet werden, die gleichsam als ein Gnadenakt angesehen werden. Um so wichtiger ist es also, wenn man von der obigen Ansicht über Legate abgeht, und wenn der Mildthätige somit für die Zukunft seiner Glaubensgenossen vorsorglich bedacht ist, wenn er im Stande ist, etwas zu leisten. Einiger solcher Legate erfreut sich die hiesige Gemeinde, und es ist dem Referenten um so angenehmer sie anzugeben, da sie seines Wissens nirgends mitgetheilt worden sind. Das der Zeit nach erste stiftete der verstorbene Abraham von Halle. Er setzte noch bei seinen Lebzeiten ein Kapital fest, von dessen Zinsen zu Marlini jedes Jahres 10 Leute, die durch das Loos dazu bestimmt werden, jeder 75 Thlr. zur Miethe erhält, wobei er anordnete, daß keiner wieder in das Loos gelegt werden könne, bis der Turnus um ist. Mehrere Jahre genoß er die Freude, bei der Verlosung selbst zugegen sein und das Geld selbst austragen zu können. Als einige Jahre nach seinem Tode der Miethenwerth sich anders stellte, wurde auf Anhalten seiner Familie und der Testaments-Exekutoren bei Gericht das Legat dahin abgeändert, daß 15 Leute, jeder 50 Thlr., zu der bestimmten Zeit erhalten. Vor etwa 3 Jahren starb Herr Jakob Meyer, Vorsteher des Armenkollegiums, der die Wichtigkeit einer solchen Beisteuer zur Miethe wohl erkennend, in seinem Testamente eine Summe dazu vermachte, daß von den Zinsen jährlich zur Sommermiethe 10 Leute, jeder 50 Thlr., erhält und bestimmte er, daß an seinem Sterbetage das Loos entscheide. Er setzte fest, daß ein Turnus von 10 Jahren bestehen solle, nach deren Verlauf Jeder wieder mit in das Loos kommt. Beide Legate wurden als sehr wohlthätig erkannt, und es konnte nicht fehlen, daß bei einmal gegebener Anregung rin edler, wohlthätiger Sinn auch nach dieser Seite hin sein Augenmerk richten werde.— Herr Isaak Hartwig aus Kopenhagen, der seit ei-