Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1840)
- Date
- 1840-12-19
- Page
- Seite 731 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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731 „Ferman, an den Ober-Kadi von Konstantinopel gerichtet, an dessen Spitze Se. K. M. mit eigener Hand geschrieben: „Was in diesem Ferman befohlen worden, „soll vollzogen werden" „Es herrschte ein altes Vorurtheil gegen die Juden. Die Unwissenden glaubten, daß die Juden den Gebrauch hätten, ein menschliches Geschöpf zu opfern, um sich bei ihrem Paffafeste seines Blutes zu bedienen. In Folge dieses Vvrurtheils wurden die Juden von Damaskus und Rhodus (die Unterthanen unsres Reiches sind) von Personen anderer Nationen verfolgt. Die gegen dieselben verbreiteten Verläumdungen und die Verfolgungen, die sie erlitten, sind zu Unsrer Kenntniß gekommen. Mehrere Juden von Rhodus, die dieses eingebildeten Verbrechens angeklagt waren, sind unlängst von dieser Insel nach Konstantinopel gebracht, hier nach den neuen Gesetzen gerichtet und für völlig unschuldig erkannt worden. So ist alles in Bezug auf sie geschehen, was die Gerechtigkeit und Billigkeit verlangten. Außerdem sind die Religionsbücher der Hebräer durch in der Theologie erfahrene Gelehrte geprüft worden. Aus dieser Prüfung ging hervor, daß es den Juden nicht allein des Menschenblutes, sondern sogar des Blutes der Thiere sich zu bedienen streng verboten ist: was deutlich erweist, daß die Anklagen gegen sie und ihren Glauben rein Verläumdungen sind. Aus diesem Grunde, und geleitet von Unsrer Liebe zu allen Unseren Unterthanen, verbieten Wir, die jüdische Nation (deren Unschuld anerkannt worden) durch irgend eine Anklage, die nicht begründet ist, zu beunruhigen und zu quälen; und in Gemäßheit des zu Gulhane proklamirten Hattischerifs werden die Personen dieses Glaubens dieselben Rechte genießen, wie die'anderen, Unsrer Macht unterworfenen Nationen. Die jüdische Nation wird geschützt und vertheidigt werden. Demzufolge haben Wir gemessene Befehle gegeben, daß die Juden in allen Theilen Unsres Reiches ebenso geschützt werden, wie die anderen Unterthanen der Hohen Pforte, und daß sie in keiner Weise in der freien Ausübung ihres Kultus noch in dem, was ihre Sicherheit und ihre Ruhe betrifft, ohne begründete Ursache beunruhigt werden. Dazu soll der gegenwärtige Ferman, der an der Spitze mit Unserem Hoomacioon (Handsiegel) geziert ist, und-aus Unserer Kaiserlichen Kanzlei ausgeht, der jüdischen Nation übergeben werden, Du, oben genannter Kadi, handele, nachdem Du Kenntniß von dem Inhalt dieses Fcrmans genommen, in Gemäßheit dessen, was er vorschreibt, trage ihn in die Archive des Gerichtshofes ein, übergieb ihn sodann der jüdischen Nation, und sorge dafür, daß Unsere Befehle vollzogen werden, denn dieser Ferman ist Unser Oberherrlicher Wille." „Geschehen zu Konstantinopel, den I2ten Ramasan 12v6 (6. November 1840.)" —. So ist denn abermals ein großer Schritt in dieser Angelegenheit geschehen, die ein für uns nur günstiges, und der Gerechtigkeit gemäßes Ziel erreicht. Die Stellung unserer orientalischen Glaubensbrüder ist hierdurch ungleich besser geworden. Durch die feierliche Erklärung des Sultans sind sie mit allen anderen GlaüV'ensparteien gleichgestellt, und zugleich der Orient überzeugt worden, daß deren Schicksal im Occident lebhaftesten Anklang findet. Mit Recht hebt aber das 4ourn. des Debats hervor, daß mit diesem Ferman überhaupt der Hattischeris von Gulhane erst eine Wahrheit, und somit die Religionsfreiheit im Oriente zum Prinzipe erhoben worden. So haben die Juden auch hier ihre Mission erfüllt, die Träger der Religionsfreiheit, der processualische Stoff der Gewissensfreiheit für die Menschheit zu sein. Wenn selbst der Juden Stellung im Oriente eine so sichere geworden, um wie .Vieles hat sich dadurch auch das Verhältniß unserer christlichen Brüder consolidirt. Schließlich empfehlen wir das Studium dieses Fermans vielen europäischen Zeitungsredaktorenj dem Univers, dem fränkischen Kourier, der Augsburger Abendzeitung, den beiden deutschen Allgemeinen ff. Sie können Etwas daraus lernen! Aegypten. Wir geben heute über die von Cremieux in Cairo gegründete Schule den vollständigen Artikel des «Jour», des Debats: „Cremieux hat hier vor Kurzem zwei jüdische Schulen gegründet, die eine für Knaben, die andere für Mädchen. Das elende Aussehen dieser Kinder war sehr rührend. Sie waren fast Me nackt oder in Lumpen und ohne Fußbekleidung. Sie litten durchgängig an der Augen-