Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1840)
- Date
- 1840-12-12
- Page
- Seite 716 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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716 gent der neuen Anstalt, die Rednerbühne. In son» nenheller Klarheit legte er die Nothwendigkeit einer solchen Anstalt dar, die zur Ausbildung tüchtiger Lehrer bestimmt ist, Lehrer für die Schule, Lehrer für das Haus, Lehrer für die Synagoge. Zur besondern Ermunterung der vielen geehrten Mitglieder der hiesigen Gemeinde, deren Wohlthätigkeitssinn fast sprüchwörrlich geworden ist, und der sich erst in der jüngstverfloffenen Zeit in der Gründung eines neuen Hospitals bei Gelegenheit der Huldigung offenbart hat, hob er den Gegensatz hervor, der in der Wohlthatigkeit und der Unterstützung solcher Anstalten besteht, aus denen neues und erwärmendes Leben für die geistigen Interessen Zsrael's hervorquillt. Durch geeignete Theilnahme für solche Anstalten kann dem Berufe des Lehrers, der, sonderbar genug und doch erklärlich, grade nicht in der höchsten Achtung bei den Juden steht, seine ihm gebührende Stelle zurückgegeben werden. . Wer diesen Mann, dessen Name von allen Kennern der jüdischen Literatur in ganz Europa mit Achtung genannt wird, reden hörte, dürfte gewiß in den Wunsch mit j einstimmen, daß ein solches Wort öfter in der Gemeinde vernommen werde. Sollte nicht die Anstalt selbst um einen bedeutenden Schritt sich ihrer Aufgabe nähern, wenn auch von dem 1)e. Zunz für! solche junge Leute einige Borlesungen eingerichtet! würden, die nach zurückgelegter Gymnasialvorbereitung sich hier befinden, um den theologischen Stu-! dien obzuliegen, und die sich in ihrem akademischen! Leben ohne Führer und. Leiter sehen. Es befinden sich viele darunter, die cs mit ihrem Beruf ernst meinen, und so könnte einer hohem Anstalt vorgearbeitet werden, die unendlichen Segen verbreiten würde. Den Schluß der Feier bildete die schöne Komposition von Julius Stern auf Pf. 150, B. 6. \ „Alles, was Odem hat, lobe den Herrn, Hallelujah!" j Schwerin, a. d. W., 2V.Nov. (Privatmitth.)! Die eigenthümliche Art, wie in unsrer Gemeinde durch einen besondern Akt der 15. Oktober gefeiert wurde, wird ihm wol noch eine Erwähnung in der AUg. Zeit, des Judenthums verschaffen. Es wurden nämlich am 15. Oktober im ersten Klassenzimmer unserer Schulanstalt, in Gegenwart einer zahlreichen Versammlung, verschiedene Handarbeiten verloost, die mehrere unserer jüdischen Damen auf Anregung des würdigen Herrn Rektor Mayer, der sich um die hiesige Schuljugend bereits mehrfache Verdienste erworben, zum Vortheile der Gemeindeschule geliefert haben. Der reine Ertrag der abgesetzten Loose belief sich auf die Summe von 59 Thlr. 15 Sgr., die zur Vermehrung der schon seit einem Jahre bestehenden Lehrer- und Jugendbibliothek und des Schulapparats verwendet werden soll. Möchte doch der schöne Zweck, den man dadurch zu erreichen beabsichtiget, den edlen Geberinnen zur Aufmunterung dienen, ihre Theilnahme am Gedeihen unserer Anstalt auch fernerhin zu bethätigen! .D. Koblenz, 28. Nov. (Privatmitth.) Beigebogen sende ich Ihnen zwei Aktenstücke, deren letzteres für die sämmtlichen Juden Preußen's von höchster Wichtigkeit ist. Denn daß diesmal eine baldige Erledigung der Judenfrage in Preußen zu erwarten steht, und das Provisorium enden werde, ist bei dem festen und weisen Charakter unsers Königs nicht zu bezweifeln, sobald Allerhöchstderselbe es einmal ausgesprochen. Die jüdischen Einwohner von Koblenz und Creutznach für sich und die übrigen Juden des König!. Preußischen linken Rheinufers, bitten unterthanigst um Aufhebung des Bonapartischen Dekrets vom 17. März 1808. Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Gnädigster König und Herr! Es wagen die gehorfamst Unterzeichneten jüdischen Einwohner von Koblenz und Creutznach im Namen sämmtlicher Israeliten des Königlich Preußischen linken Rheinufers den Stufen des Thrones Allerhöchst ihres erhabenen Monarchen in tiefster Ehrfurcht sich zu nahen, und allerunterthänigst Eurer Majestät vorzustellen daß seit Erlaß der Allerhöchsten Cabinetsordre Ihrer Majestät unseres in Gott ruhenden hochseligen Königs vom 3. März 1818, verfügend die Proragation des Bonapartischen Dekrets wider die Juden vom 17. März 1808, von den Judengemeinden und Consistorien aus allen Theilen der diesseitigen Rheinprovinz, vielfache Bitt-