Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1840)
- Date
- 1840-12-05
- Page
- Seite 706 (sequence 14)
- Language
- German
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706 urtheilt ja noch nicht nach protestantisch-ästhetischen Regeln, sondern nach dem Blick des Vaters und der Hand der Mutter. Fraget unzählige Juden, die als Männer sich über diesen ganzen Stand der Dinge im Vaterhause längst hinweggesetzt, mit welcher Liebe, mit welcher Wchmuth sie sich jener Zeiten erinnern. Ich habe getaufte Juden gekannt, die, wie zu einem Hcrzensschmause, sich bisweilen hinter verschlossenen Thüren niedersetzten, um von den alten Erinnerungen frei zu sprechen und zehren. Doch lassen wir dies, und beziehen uns auf die Worte, mit denen wir ansingcn. Börne war bei der Polizei in Frankfurt angestellt. „Der Senat nahm (1815) von seiner Souveränität Besitz, die Anstellung eines Juden hob sich von selbst auf." Er erhielt, vermöge einer Bestimmung der Congreßakte, eine Pension von 400 Gulden. Außerdem war Börne's Vater reich, von persönlicher Bedrängniß also keine Spur und keine Aussicht. „Den 5. Juni 1818, heißt es S. 98, that Börne einen Schritt, der ihm für sein ferneres Wirken unerläßlich schien. Er trat zum Christenthum, lutherischer Konfession, über. Er war damals 32 Jahr alt." Um bestimmter materiellen Vortheile that er dies also nicht. Auch blieb sein Religionswechscl einige Zeit ganz unbekannt. That er es ans Ueberzeugung? Auch nicht. Denn wie Gutzkow S. 255 selbst sagt: „Es ist nicht die Rede von einem besondern Verhalten zur christlichen Religion, er begnügte sich mit einer allgemeinen religiösen Stimmung, die er selbst in den verschiedensten Offenbarungen an fremden Gemüthern ehrte. Börne's innerer Mensch war zu sehr von seinen politischen Ideen beherrscht, als daß er allgemeine Philosopheme und ein bestimmtes religiöses Glaubensbekenntniß in sich hätte ausbilden sollen." Von andrer Seite heißt es S. 297: „Borne sah das Loos, das ihn als Jude geboren werden ließ, als ein Glück an; denn er behauptete, er wäre dadurch vor dem Philisterwerden geschützt gewesen." Hören wir nun Borne selbst. Im Jahre 1823 sagt er in dem Aussatze „die Apostaten des Wissens und die Neophyten des Glaubens" (Ges. Schrift. 2 Aufl. II.! S. 27.) in Bezug auf Werner, Schlegel, Steffens u. A.: „Jene Männer, die einen reuevollen Blick auf ihr früheres Leben und Denken zurück geworfen und uns mit ihrer Reue und Buße bekannt gemacht — haben sie nicht verstanden, ihr Glück im Vaterlande zu finden, daß sie hinaus geschifft nach fremden Welttheilen? Hatten sie nicht Geist, oder nicht Herz, oder nicht Lebenskraft genug?.." Wie schmerzlich erinnern diese Worte an ihn selbst! Wie haben wir diese verschiedenen Aeußerungen zusammenzuthun, daß wir sie verstehen? Also B. verließ das Judenthum, um sich ein „ferneres Wirken" zu eröffnen? Welches war dieses Wirken? S. 101 sagt es uns G. selbst — um Publizist zu werden. Die Herausgabe der „Wage" fällt mit seinem Uebertritt zusammen. Wir haben hier dieselbe Erscheinung, wie bei Gans. Also ist es doch ein ganz äußerliches Moment, und hier begann der erste große Jrrthum Börne's. Die Freunde, die er sich durch sein literarisches Streben erwarb, wären sie ihm weniger zugefallen, wenn er Jude geblieben? Dann wären sie sehr wenig des Opfers werth gewesen. Die Feinde, die er sich dadurch schuf, haben sie weniger darum gerade seine jüdische Herkunft aufgegriffen, und unter den Judenhaß ihren Privathaß geflüchtet? Und die allgemeine, stille, unsichtbare Wirkung seines Wortes — sie hängt überhaupt nicht von den Privatverhältnissen des Autors ab, und die Weltgeschichte nimmt sie als einzelne Welle in ihr großes Meer auf, ohne zu fragen, aus wessen Hand sie floß. — Wer sich durch den Austritt aus dem Judenthum eine melkende Kuh erwerben will, nun, er hat seine Verächtlichkeit bekundet, aber er irrt sich nicht. Wer sich aber eine allgemeinere geistige Wirksamkeit dadurch verspricht, wird sich immer irren, denn wer sich am Juden stößt, thut desgleichen am getauften Juden. Hier muß aber folgende moralische Beurtheilung zum Maßstabe angelegt werden. Wer einen Eid schwört, der darf ihn nicht schwören, nach seinem Sinne, sondern nach dem Sinne dessen, der ihn schwören läßt, sonst ist er meineidig. Wer sich zu einer andern Kirche bekennt, darf sich nicht zu ihr bekennen in dem Sinne, welchen er damit verbindet, sondern vollkommen nach dem Glaubensbekenntniß der Kirche, die ihn aufnimmt, sonst ist er meineidig, gotteslästerlich, lügnerisch am Heiligsten! Ich fordere Jedermann aus, mir diesen Satz zu widerlegen.