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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-12-05 · Heft 49 (5.12.1840) · p. Seite 701

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 49 (5.12.1840)
Date
1840-12-05
Page
Seite 701 (sequence 9)
Language
German
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70i in den Hintergrund getreten. Der Nabbine Fasset hat am vergangenen Neujahrsfeste über die Damascener Geschichte gepredigt; wie ich höre, wird die predigt im Drucke erscheinen. Die Nikolsburger Schule erfreut sich eines sehr guten Fortganges, und die damit verbundene Arbeitsanstatt übertrifft alle Erwartungen. Die Herren Kärpeles, Kolisch, Lrebitsch, Pater entwickeln eine Energie und eine Thätigkeit, die alle Anerkennung verdient. Lemberg, 4. November. (Privatmitth.) Endlich hat die Sehnsucht nach einem wahrhaft erbauen, den Gottesdienste auch die Herzen vieler hiesigen Familienväter erfüllt, und man denkt nun ganz ernstlich daran, hier nach dem Muster des Wiener Tempels ein Bethaus einzurichten, und in demselben Predigt und Ehoralgesang einzuführen. Einige Mitglieder des Vereins, der sich zu diesem Behufe gebildet hat, haben sich an ein Wiener Haus um Unterstützung ihres Wo»Habens gewendet; sie werden sich aber hoffentlich von der abschlägigen Antwort, die ihnen geworden, nicht irre machen lassen, und trotz aller Schwierigkeiten und Hindernisse ihren Plan nicht aufgeben. Wie ich höre, ist der Verein jetzt im Begriffe, sich an Herrn Mannheimer, Prediger der Israeliten in Wien, zu wenden; und gewiß wird dieser gefeierte Kanzelredner, der sich als Schöpfer der neuen gottesdienstlichen in Oestreich unsterbliche Verdienste errungen, und dessen Vortrage im Mittelpunkte der Monarchie fast alle Cultus-Reformen in den österreichischen Gemeinden in's Leben gerufen, auch den hiesigen Bestrebungen seinen Beistand in Rath und That nicht entziehen. Wien, 18. November. (Privatmitth.)— Mannheimers Machsor erfreut sich einer unbeschreiblichen Theilnahme, und es wird dieses herrliche liturgische Werk den neuen gottesdienstlichen Reformen sehr fördern, wie eS denn dieselben auch hier erst recht consvlidirt sein. Herr Mannheimer mag versichert sein, daß wir Oestreicher seine glänzenden Verdienste um Synagoge und Judenthum nicht weniger zu schätzen und zu würdigen wissen, denn seine dänischen Freunde und Verehrer; wenn wir auch noch nicht Gelegenheit hatten, ihm unsere Anerkennung durch Diner's, Überreichung von Pokalen u. s. w. auszudrücken, wie dies die Gemeinde zu Kopenhagen im vergangenen Sommer gethan. Wien, 18. November. (Privatmitth.) Gestern Mittag ist Herr Vrcmierrx auf seiner Rückreise aus dem Orient hier angelangt, und bei seinem Schwager Hrn. Bär abgestiegen. Heute Vormittag ist von den Vertretern der hiesigen Israeliten empfangen worden, morgen Abend geben mehre Dilettanten ihm zu Ehren ein Concert, Sonntag giebt ihm die Gemeinde ein glänzendes Diner, auch wird ihm eine Dankadresse überreicht werden. Die Zeit seines hüsigen Aufenthalts ist noch nicht bestimmt. Wir wünschen, daß er recht lange bei uns verweilen, und freundliche Erinnerungen an uns in sein Vaterland mitnehmen möge. Preußen. Magdeburg, 23. Nov. (Privatmitth.) Aus No. 8. des Ministerialblattes (S. 349) theilen wir folgende zwei Verfügungen mit, und gestatten uns alsdann einige Betrachtungen über dieselben. 623)Bescheid an die Vorsteherder jüdischen Gemeinde zu N., die Aufbringung der Kosten zur Erhaltung ihrer religiösen Verbindung betreffend, vom 8. September 1840. Auf Ihre Eingabe vom 23. Juli d. I. gereicht Ihnen zum Bescheide, daß das Ministerium des Innern die Erlaubniß zur polizeilichen Einziehung der bei den Mitgliedern der dortigen israelitischen Gemeinde ausstehenden Reste der gesellschaftlichen Abgaben nicht erlheilen kann. Die Juden stehen lediglich in religiöser Beziehung in einem gesellschaftlichen Verbände, und bilden in dieser Beziehung eine geduldete Religionsgesellschaft. In bürgerlicher Beziehung dagegen ist, nachdem sie durch das Gesetz vom 11. März 1812. hinsichtlich der bürgerlichen Rechte und Pflichten den christlichen Einwohnern gleichgestellt worden sind, gar keine Verbindung weiter zwischen ihnen vorhanden, indem sie vielmehr als Bürger oder Schutzverwandte lediglich der Stadtgemeinde angehören, und mit dieser Angehörigkeit jede andere, als die religiöse Verbindung unter den Juden aufgehört hat. Hieraus folgt nun von selbst, daß die Frage: in welchem Maße die zur Erhaltung ihrer religiösen Verbindung erforderlichen Kosten gedeckt, und die Beiträge dazu, wenn sie verweigert werden, aufge- 49°

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