Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1840)
- Date
- 1840-11-21
- Page
- Seite 667 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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667 wird auch in der Regel nicht lange hinausgeschoben und findet häufig schon im zwölften Jahre der Kinder wirklich statt, wie viel Mühe sich auch die Regierung gicbt, solche Kinderheirathen zu verhindern. Aber es ist unmöglich, dem Jntriguengeist der Juden zu begegnen, die sich auf alle mögliche Art zu winden verstehen: um ihren Endzweck zu erreichen. Jndeß bietet diese Weise der Verheirathung auch manche Vortheile für die Erziehung der Kinder dar. Die bemittelten Schwiegerältern sorgen häufig für die Ausbildung der mit ihren Kindern Verlobten. Auch treffen die beiderseitigen Familien für eine dazu festgesetzte Summe mit einander das Abkommen, daß die Kinder eine Anzahl von Jahren hindurch abwechselnd bei der einen und der andern Familie in Kost gehen und zusammen leben und wohnen. Was sich auch gegen diese Gebrauche sagen läßt, so spricht sich doch ein patriarchalischer Familiensinn darin aus, der den Juden selbst in ihrer tiefsten Erniedrigung noch eigen bleibt. In der größten Verwilderung ih. rer Verhältnisse halten sie doch treu an einander und wie bitter auch Mangel und Elend werden, selten wird ein Familienmitglied ausscheiden, und die Uebrigen verlassen. Die Behörden in Krakau haben es sich m letzter Zeit besonders angelegen sein lassen, die Heirathen unter den Juden zu erschweren, und sie müssen jetzt eine gewisse Summe Geldes aufzeigen können, wenn sie die Erlaubniß dazu erhalten sollen. Wer sich von den Juden zur Verheirathung meldet, muß auch vor der Behörde eine Art von Examen bestehen und wenigstens lesen und schreiben könneneine Verordnung, welche besonders gegen die frühen Heirathen der Kinder gerichtet scheint. Der Rabbine der krakauer Judengemeinde, gegenwärtig Herr Messels, behauptet eine sehr angesehene Stellung in der jüdischen Welt und ist der dritte im Range der ganzen jüdischen Korporation, in welcher, wenn wir nicht irren, die erste Stelle der Rabbine in Amsterdam, die zweite der in Jerusalem einnimmt. Der gegenwärtige Rabbine von Krakau ist ein Mann von unermeßlichen Reichthürnern, zu denen er auf besondere Art gelangte. Er lebte nämlich als Kind im Hause seines Vaters, der Rabbine in einer kleinen polnischen Stadt war und daher, obwol arm und gänzlich unbemittelt, bei den Juden in dem hohen Ansehen stand, welches sie dem Oberhaupte ihrer Gemeinde immer zuerkennen. Denn der Rabbine hat unter den Juden den höchsten Adelsrang, und sich mit ihm und seiner Familie zu verbinden, bringt die größten Ehren. Nun lebte fern in Rußland, noch weit hinter Moskau, ein reicher Jude, der keinen Mangel an Schätzen, wol aber an adeligem Blut verspürte, denn er war weder vom Stamme Levi, noch auch konnte er sich der Verwandschaft eines Aabbinen erfreuen. Der hört durch Zufall, daß der arme Rabbine in der kleinen polnischen Stadt einen Sohn habe. Er schrieb an ihn und bot ihm seine einzige Tochter, welche erst neun Jahre zählte, zur Verheirathung mit dem Sohne dar. Das Mädchen sollte die Mitgift einer Ungeheuern Summe Geldes empfangen und außerdem noch sechs Jahre lang von ihrem Vater aus dessen Kosten erhallen werden. Dafür sollte der Rabbinensohn seiner Tochter Rang und Würde verleihen und so des Vaters Ansehen unter den Juden heben. Diese Verbindung kam zu Stande und erwarb dem jetzigen Rabbinen von Krakau das gewaltige Vermögen, das sein Ansehen am hiesigen Orte noch vermehrt. Der Rabbine ist besonders zur Ausrechthaltung der religiösen, Diät berufen, in welcher hauptsächlich das eigenste Element des jüdischen Glaubens und Lebens beruht. Die durch ihn bewirkte Reinsprechung der Speisen ist für die armen Juden mit drückenden Kosten verbunden. Auch das übrige religiöse Ceremoniell, auf dessen Beobachtung der gegenwärtige Rabbine vornämlich streng hält, und das in Polen noch mit allen seinen Wunderlichkeiten in genauester Geltung geblieben, enthalt manche Plakereien besonders für die armen Mitglieder der Gemeinde. So dürfen zur Zeit des jüdischen Osterfestes die polnischen Juden nichts besitzen, was sie in Verkehr mit der Außenwelt brächte oder ihre Interesse an dieselbe fesselte. Daher müssen sie alsdann jedes Besitzthum, mit dem sie Handel treiben , veräußern. Sie thun dies aber nur scheinbar, indem sie einen Kontrakt aufsetzen, nach welchem sie diesem oder jenem Christen ihren Laden oder ihre Fabrik verkaufen. Nach abgelaufenen Osterfesttagen aber wird dieser Kontrakt wieder vernichtet und Handel und Wandel nimmt nach wie vor seinen Fortgang. Der jetzige Rabbine von Krakau hat sich in der Aufrechthaltung dieser Ceremonie so orthodox bewiesen, daß er einmal gegen einen Juden, welcher es um