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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-11-07 · Heft 45 (7.11.1840) · p. Seite 643

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 45 (7.11.1840)
Date
1840-11-07
Page
Seite 643 (sequence 11)
Language
German
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643 gegeben ist den Nicht-Juden, zu erfahren, was die israelitische Religion ihrer Jugend lehrt. III. Form, Art und Weise der Konfirmation. Im Allgemeinen fühlen wir uns mit dem hier Gesagten einverstanden. Das Alter von 13 Jahren für Mädchen finden wir unzulässig; sie sind da noch zu kindisch und zu weit ab vom Leben. Res. konsi'rmirt die Mädchen gemeinhin zum 15. Jahre, und verlassen sie dann sofort die Schulen, was bei 13jahrigen Mädchen nicht möglich ist. Den Handschlag billigen auch wir nicht. Den Segen der Eltern, so schön es sein mag, wenden wir nicht an, weil er leicht zu Lächerlichkeiten Anlaß geben kann. Das Ende des Morgengottesdienstes bleibt die passendste Zeit, weil bis zum Nachmittag die Spannung der Konfirmanden zu lang wäre. Die Frage, wer soll konsi'rrrüren? der Religionslehrer oder der Rabbine? scheint vom Verf. etwas zu lokal entschieden zu sein. Allerdings, wenn der Geistliche den Konfirmationsunterricht nicht selbst ertheilt, kann er auch kein Recht haben zu konfirmiren. Allein jeder Geistliche ist verbunden, diesen selbst zu ertheilen, und dann muß er auch konfirmiren. Im Nichtfalle muß es der Lehrer. Oie jüdischen Geistlichen haben sich seit langer Zeit dem Religionsunterrichte der Jugend entzogen. Dies ist jetzt unstatthaft. Gerade dadurch, daß der Geistliche den Konsirmationsunterricht ectheilt, wird er in den Kreis der religiösen Kindererziehung wieder gezogen, und Schute und Synagoge bleiben sich nicht entfremdet. Was der Verf. von Nachahmung und Priesterlichkeit dabei spricht, sind Subtititaten. Bon Zurücksetzung kann nicht die Rede sein, da die Konfirmation nicht in der Schule, sondern in der Synagoge geschieht, und doch Gymnasial-Professoren in derselben Stellung sind. IV. Die Gegensätze. Hier werden die Einwürse gegen unsere Institution treffend und genügend zurückgewiesen. V. Ueber die religiöse Erziehung. Gehört zwar nicht eigentlich zum Gegenstände der Schrift, entwickelt aber manch' trefflichen Gedanken, und steuert auf das, auch von uns ersehnte Ziel, den Geist unsrer Glaubensgenossen religiöser zu stimmen, und die Erziehung, die meist so oberflächlich und nichtssagend ist, vom religiösen Geiste innerlich durchtranken zu lassen. In einem Anhänge wird eine kurze Konsirmationsrede mitgetheilt. Was wir als einen wesentlichen Mangel der Schrift noch nachsagen müssen, ist, daß über die Methode und Einrichtung des Konfirmations- Unterrichtes, der doch der wesentlichste Theil der ganzen Institution ist, fast gar nichts gesagt worden. Hierin hätte um so eher etwas geschehen müssen, da leider! an vielen Orten die Konfirmation wirklich nur ein Theatercoup, und der vorhergegangene Unterricht höchst mangelhaft ist. Auch wiffen es viele Lehrer nicht recht anzugreifen, und sind mit einem Hefte eines bekannten Predigers zufrieden. Da der Verf. die hierhergehörigen Schriften gut kennt, so hätte er einen ausführlichen Aufsatz hierüber im Israelitischen Pred. und Schul-Magazin zu Grunde legen müssen. Er kennt ihn gewiß, da in diesem Magazin einige Konsirmationsreden des Verf. abgedruckt sind. Tages-Controlr. Ueber die soziale Stellung der Jude». (F ortsetzung.) Dem Auszuge aus Gutzkow's „Leben Börne's" lassen wir ein Referat über eine kleine Schrift folgen, die einen ähnlichen Inhalt hat. Es ist dies: „Worte eines Juden, nach beendeter Landestrauer um Se. Majestät den hochseligen König Friedrich Wilhelm Hl. an seine christlichen Brüder gerichtet. Von Di-. I. A. Francolm. Breslau, 1840." Lassen wir die Einleitung, die etwas gar zu erbaulich klingt, und einfacher, aber kräftiger hätte gefaßt sein sollen, bei Seite, so fragt der Verf. zuerst, ob sich die Preußischen Juden nach Erlangung des Staatsbürgerrechts bewahrt hätten? was er mit voller Seele bejahet. Er zählt die Momente auf, durch welche die Juden in den zurückgelegten 28 Jahren sich mit allen übrigen Bewohnern Preußen's auf eine Stufe geschwungen. Hierauf prüft der Verf., wie sich im Gegentheil die Christen gegen die Juden in allen den Fällen benommen, die nicht vom Gesetze abhangen. Hier beginnt die Klage. Man habe die Schritte der Juden nicht gefördert, sondern möglichst gehindert. Stellen wir einige Satze des Verf. her. „Die Gewerke sträubten sich gegen ihre Aufnahme, ganze Korporationen verweigerten ihre Zulassung; und soll ich erwähnen, daß in einer der bedeutendsten Städte des Reiches die Kaufmann-

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