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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-10-31 · Heft 44 (31.10.1840) · p. Seite 623

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 44 (31.10.1840)
Date
1840-10-31
Page
Seite 623 (sequence 3)
Language
German
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623 gehen ließen. — Sr. Majestät hatten die Gnade, auch die Vorsteher hiesiger Judenschaft bei dem großen Gastmahle zur Tafel zu ziehen. — Am heutigen Tage um 3 Uhr Nachmittags findet ein Gottesdienst, bezüglich auf die Huldigung Sr. Majestät in der großen Synagoge statt, woselbst Herr vr. I. Auerbach die Predigt halten wird. Magdeburg, 18. Okt. (Privatmitth.) Da hier durchaus keine kirchliche Feier wegen der Huldigung Sr. Majestät unsres Königs statt fand, so hat es auch die israelitische Gemeinde für angemessen gehalten, keinen besondern Gottesdienst deshalb zu veranstalten. Nur ist der Geistliche angewiesen, in der nächsten Festpredigt (Schmini Azeret) darauf Bezug zu nehmen. Am Abend des 15». fand eine Speisung der jüdischen Armen auf Kosten der Stadtkaffe statt, während der Tafel hielt der Dr. Philippson eine angemessene Siebe, in deren Schluß die sämmtlichen Anwesenden aus vollem Herzen einsielen. In der benachbarten Stadt Schönebeck hat die kleine jüdische Gemeinde zur Speisung der Stadt- Armen für 60 Personen beigesteuert. Posen, 12.Okt. (Privatmitth.) Jüngst machte in hiesiger Provinz eine scharfe Erneuerung der Vorschrift, daß auch die Leichen der Israeliten volle 72 Stunden liegen müßten, ehe sie beerdigt werden dürften, und daß hiebei auf kein Attest eines Arztes, sondern nur eines Kreisphysikus nachzulassen sei, viel Aufsehn. So sehr auch diese Vorschrift an sich nur heilsam ist, so bringt sie doch viele Schwierigkeiten zu wege. Denn erstens schiebt sie die sieben Trauertage um 3 Tage, und wenn diese an einem Sabbat auslaufen um 4 Tage hinaus, zweitens besitzen die meisten Juden nur ein Zimmer zur Wohnlichkeit, drittens, da bekanntlich die Cohanim, die in derselben Häuserreihe mit der Leiche wohnen, sich vor der Beerdigung aus jener entfernt halten müssen, ist dies auf 3 oder 4 Tage höchst lästig für sie, endlich da das Attest des Kreisphysikus bezahlt werden muß, müssen es sich viele Arme selbst in dringenden Verhältnissen versagen. Das einzige Auswegsmittel, das sich hierbei treffen ließe, und womit auch der hiesige Oberrabbi sehr einverstanden ist, wäre die Einrichtung eines Leichenhaufes auf dem jüdischen Gottesacker, wo die Leiche unter Aufsicht bis zur Beerdigung niedergelegt würde. Hierdurch wäre dem Gesetze Genüge geschehen, alle Unbequemlichkeit entfernt, und zugleich die Verhütung des Lebendigbegrabens bewerkstelligt, eine Woylthat, die in neuerer Zeit so dringend empfohlen worden. Möchte doch die Gemeinde oder ein Einzelner sich dieser Sache annehmen, damit sie bald zur Ausführung käme! —. Ihnen ein wahres Bild der hiesigen Zustände zu geben, möchte sehr schwierig, und kaum gerathen sein, da zu viele Persönlichkeiten sich hineinmischen würden, wodurch wieder den verwirrten Verhältnissen nicht abgeholfen, sondern nur geschadet würde. Das Grundübel der hiesigen Gemeinde liegt darin, daß jährlich 14,000 Thaler Zinsen von Gemeindeschulden zu bezahlen sind. Diese Schulden rühren aus den Zeiten der Verfolgungen her, wo, um solche abzuwenden, Schuldverschreibungen statt baarer Summen gegeben wurden. Für diese Schulden sind noch dazu alle Gemeindemitglieder subsidiarisch verpflichtet, so daß an Abhülfe gar nicht zu denken ist. Dieser Krebsschaden verschlingt alle Mittel der Gemeinde, und läßt ihr keine zu wirksamen Instituten übrig. Hierzu kommen noch die unseligen Reibungen zwischen zwei großen Parteien, (die übrigens etwa mit Reformen nichts gemein haben,) und die auch auf jenen Lasten basiren. Die vor Kurzem statt gefundene neue Wahl der Corporation hat wieder vermöge des allgemeinen Stimmrechts die Reicheren aus dem Corporationskörper ausgeschlossen, und da nun mancher jener so viel wie die Mitglieder des gesammten Korporativnskörpers zu jenen Zinsen zu contribuiren hat, so finden sich jene zur thätigen Hülfe bei mangelnden Instituten durchaus nicht geneigt, und ein gemeinsames Streben läßt sich gar nicht bewirken. So hat vor Kurzem der Direktor der einzigen höhern Töchterschule allen Mädchen mosaischen Glaubens den Eintritt in die Schule öffentlich versagt. Theils ist jene Anstalt unabhängig, theils würde ein höhern Orts erzwungener Eintritt für die israelitischen Schülerinnen höchst nachtheilig sein. Es wäre daher gewiß an seinem Orte, bei der großen Zahl jüdischer Mädchen eine eigene Töchterschule zu gründen. Aber woher die Mittel nehmen? der Gemeinde fehlen sie gänzlich, die Begüterten wollen nicht, und die Einigkeit mangelt. Wir kön-

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