Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 42 (17.10.1840)
- Date
- 1840-10-17
- Page
- Seite 602 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3225119-3225162--03051-3312569- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
602 niedere Klasse der Israeliten an Herz und Geist gebildet, den Anforderungen unserer Zeit entspräche! — A. K. —. Am 16. und 17. dieses, war auch die öffentliche Prüfung der hiesigen israelitischen Normalschule und es zeiget sich der fortwährende anhaltende Eifer der Herren Lehrer Klaber, Treuer, Koref, Kohn und Krön; welch achtbare Männer, eine Zierde unserer Giaubensgenossenschafr, nicht ermüden, trotz dem widerwärtigen, durch Privat- und Hauslehrern, ihnen bereiteten Kampf, ihr Lehrer-Amt mit strengstem, edelstem und bestem Gewissen fortzusetzen. — F. —. Daß man in Ungarn gern auf die Seite unsrer Glaubensgenossen tritt, noch dazu wenn sie so siegreich, wie durch unfern Rabb. Schwab ver- Iheidigt werden, erweist die Beurtheilung der in dieser Zeit, bereits erwähnten Broschüre Schwab's gegen P. Gasparich in der ungarischen Zeitschrift Fer Hirnöh, die so lautet: „das eben so bescheiden, als mit Sachrenntniß „und in einem schönen Stile geschriebene Werk, „verdient um so mehr unsere Aufmerksamkeit, als „wir in demselben einen jüdischen Rabbi' nicht nur „für seine Glaubensgenossenschaft, sondern auch „für die ungarische Nationalität gegeistert sprechen „hören. — Wir kennen den von P. Gasparich im „„Csarnok" erschienenen, eben so schwülstigen als „nichtssagenden Artikel, worin er in jeder Zeile zu „betheuern sucht, wie sehr er für die Araber und „Beduinen, lind Gott weiß! für welche Nationen „noch, eingenommen ist, aber dem Juden das „Bürgerrecht in unserem Vaterlande nicht vergönnen will, weil dieser (der Jude nämlich) seinem „Glaubensdogma nach" ein Feind des Ungarn sein soll. Aus diesen Herrn läßt sich'Nousseau's Satz recht gut anwenden: Cm lioimiH'S aiment los Tartares pour etre disjienses d’aimer ses propres vuisius.“ „Der Pesther Rabbi stürzt dessen.lächerliche Behauptungen energisch und geistvoll um! — (Pesther Tageblatt.) Preußen. Berlin, 5. Sept. (Privatmitth.) Aus guter Quelle erfahre ich, daß. beschlossen worden, in der Friedrichsstadt eine neue große Synagoge und einen Scharren zu bauen, weil die anderen für jenes große Viertel zu weit entlegen sind. Mögen in diesem neuen Bau sich alle guten Wünsche zum Frommen des Gottesdienstes realisiren. Magdeburg, 5. Oktober. Das Ministerialblatt des Innern No. 5. enthalt folgende, hervorzuhebende Ministerial- Verfügungen, die vom 12. Mai bis zum 1*8. Juni a. c. reichen. Und zwar S. 221 (No. 375): „Die Unterzeichneten Ministerien können, nsie der Königl. Regierung aus den Bericht vom 25. April d. I. hierdurch croffnet wird, den Antrag derselben aus Befreiung der jüdischen Schullehrer von den öffentlichcn und Kommunal-Lajten und Abgaben nicht für statthaft erachten. Die diessallige Befreiung der christlichen Schullehrer beruht auf spezieller Verordnung, wodurch die bis zum Jahre 1866 genossenen Immunitäten wieder hergestellt worden. Jüdische Lehrer haben die fraglichen Beoorrechtungen zu keiner Zeit gehabt; es ist daher auf sie die Immunitäts-Bestimmung nicht zu beziehen. Berlin, d. 12. Juni 1840. Ministerium des Innern und der Polizei, v. Rvchow. Ministerium der geistlichen, Unterrichts¬ und Medizinal-Angelegenheiten. v. Ladenberg." Unter No. 376 folgt eine, welche die Härte und Schonungslosigkeit der Unterbehörven zurückweist, und endet: „Da es übrigens eine große Härte sein würde, eine noch minderjährige 14jährige Tochter, nachdem sie den Vater verloren, von der Mutter um deswegen zu entfernen, weil die in zweiter Ehe hier verheirathete Mutter, nicht aber die Tochter, die Rechte der altländischen Juden hat, so möge das Königl. Polizeipräsidium in Zukunft, bevor dasselbe so enge Familienverhältnisse stört, wie bei Ausführung des Bescheides vom 6. März d. I. geschehen sein würde, in ähnlichen Fällen vor Erlaß einer Verfügung beim Ministerium anfragen. Berlin, am 26. Mai 1840. Ministerium des Innern. Erste Abtheilung, v. Meding."