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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-10-17 · Heft 42 (17.10.1840) · p. Seite 600

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 42 (17.10.1840)
Date
1840-10-17
Page
Seite 600 (sequence 4)
Language
German
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600 dann weiter): Es geht aus diesem Dokumente deutlich hervor, daß durch die bloße Anwesenheit und durch den moralischen Einfluß der von den Europäischen Juden hierher gesendeten Deputation den unglücklichen Gefangenen das Leben gerettet wurde, und die Juden können sich für ihren löblichen Eifer hinlänglich belohnt fühlen, obgleich sie für die ihnen angethane Schmach keine vollkommene Genugthuung erhalten haben. Für jeden vernünftigen und vorurtheilsfreicn Beurtheiler ist es klar, daß Mehmed-Ali das Lügen-Gewebe durchschaut hat, und daß er durch die Freilassung der Angeklagten und das Aufheben der Prozedur die sämmtlichen Juden von der ihrer Religion aufgebürdeten Schuld frei sprechen wollte. In einem Lande, in welches noch kein Schimmer von Civilisation gedrungen ist, und welches kein anderes Gesetz kennt, als den Willen des Herrschers, ist es schon viel, diese Genugthuung erlangt zu haben. Den jüdischen Abgeordneten muß man das Zeugniß geben, daß sie keine Mühe sparten, um Mehmed-Ali zu einer regelmäßigen Untersuchung und einer gesetzmäßigen Prozedur zu vermögen. Mehmed- Ali erkannte auch recht gut die gerechten Forderungen der beleidigten Juden; aber die Französische Partei, welche Herrn Ratti-Menton vor den Augen aller Welt gebrandmarkt zu sehen fürchtete, bot alles Mögliche auf, um die Entdeckung der Wahrheit zu verhindern, und Herr Thiers scheute weder Jntriguen noch Drohungen, um die Bemühungen der jüdischen Deputation zu vereiteln. Bei den jetzigen politischen Verhältnissen, wo Mehmed-Ali mit allzu großem Vertrauen auf die Hülfe Frankreichs rechnet, ist es kein Wunder, daß er die Franzosen zu schonen suchte; doch hat er das Wort Gnade, welches, wie man zuversichtlich weiß, auf Verlangen des Französischen Konsuls ursprünglich in den Befehl ausgenommen wurde, auf die energische Protestation des Herrn Cremieux ausstreichen lassen, und demselben mündlich die befriedigendsten Erklärungen gegeben, welche man nächstens in einem Ferman ausgesprochen zu sehen erwartet. Es ist bloß Hrn. Thiers beizumessen, wenn über die Sache noch ein Halbdunkel verbreitet ist, welches zwar die Ehre des Hrn. Ratti-Menton in den Augen einiger minder Aufgeklärten retten kann, das aber gewiß dem Interesse der Menschheit zuwider ist. — Die Breslauer Zeitung theilt nach einem bereits vor einigen Wochen in Glogau eingegangenen Schreiben des Deutschen Orientalisten Munk, der die Herren Montesiore und Cremieux nach Alexandrien begleitet hat, Folgendes mit: ,,I) Mehmed-Ali hat die Revision des Prozesses der Juden in Damaskus weder gestattet, noch abgeschlagen; 2) sind unmittelber in Folge der eingetroffenen Gesandtschaft die verhafteten Juden in Damaskus mild behandelt worden; 3) hat man schon damals in Alexandrien der Freilassung der Verhafteten entgegengesehen, um einer Revision des Prozesses übcrhoben zu sein. Der Inhalt des Munkschen Brieses deutet darauf bin, daß lediglich Furcht die Zeugen abhält, die Wahrheit auszusagcn, um die Scheußlichkeit des ganzen Komplotts zu enthüllen. Sollten sich die politischen Verhältnisse so gestalten, daß die Besorgniß vor einem gewissen Einflüsse schwindet, so dürfte die Wahrheit und die Unschuld bald an den Tag kommen. Die Freilassung der verhafteten Juden kann und darf nicht genügen. Die 'Anklage muß vor ganz Europa in Nichts zerfallen, damit nie mehr niedriger Eigennutz sich hinter solche scheußliche Anklage verberge, wie vor kurzem auch in Rhodus." London, 2. Okt. (Privatmitth.) Ich theile Ihnen folgendes Schreiben, das die Morning Chronicle vom 24. Sept. enthält, mit: Mein Herr Redacteur. Es ist von Sir Moses Montesiore ein Schreiben aus Alexandrien vom 29. v. M. an einen seiner Privatsreunde eingegangen, worin derselbe berichtet, daß er am 28. sich wiederum zu Sr. Hoheit dem Pascha, von dem er bis dahin keine Antwort erhalten hatte, in Begleitung der vr. Löwe und Madden und des Hrn. Wire begab und von diesem eine Entscheidung über seine Gesuche erbat, nämlich um „einen Firma», um sich nach Damaskus zu begeben, mit der Befugniß sich über alle auf die Verurtbeilung und Gefangenhaltung der Juden in jener Stadt bezüglichen Umstande Nachweisungen zu verschaffen, freies Geleit für alle Zeugen, die in dieser Angelegenheit auftreten würden, Unbedingte Entlassung > aller noch verhafteten Personen.

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