Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1840)
- Date
- 1840-09-26
- Page
- Seite 556 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225119-3225159--03002-3312517- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
556 Hörde nicht einmal einen zollvereins-staatlichen Gewerbschein respektiren?) Preußen. Magdeburg, 14. Sept. (Privatmitth.) Die No. 4. des mchrgedachten Ministerialblattes enthält nur eine abermalige Ministerial- Verfügung vom 26. April 1*540, nach welcher die Israeliten der neu- und wieder acquiricten Länder nur innerhalb dieser Landestheile sich srei über- oder vielmehr umsiedeln können, nicht aber von diesen nach anderen Provinzen, und umgekehrt. — Wegen schon mehrfach vorgekommener Klagen von jüdischer Seite bemerken wir, daß es durchaus nicht die Absicht der Preuß. Regierung ist, Strafgefangene zur Verletzung wesentlicher Religionsgesetze anzuhalten. So enthält gedachte Nummer eine Verfügung, daß katholische Strafgefangene außer den Hauptfesten auch an neue darin benannten Festtagen nicht zur Arbeit anzuhalten seien. — Berlin, 10. Sept. (Privatmitth.) Vieles Einzelne, was man sich von unserem jetzt regierenden Könige erzählt, giebt uns die Bürgschaft, daß ein vorurtheilslvser Geist im Einzelnen wenigstens unsre Verhältnisse durchstrvmen wird. Wir wollen hier keine Anekdoten nachberichlen, deren so Viele im Umlaufe sind, sondern erfreuen uns nur des allgemeinen Sinnes, der daraus hervorgeht. Nur das Eine sei hier berührt, was man mir als ganz gewiß versichert hat, daß bereits einige Juden in die Garde ausgenommen worden, was früher streng untersagt war. Sie haben schon in so vielen Beispielen hgrangebracht, daß so leicht in keinem Lande die Stimmung des Volkes eine günstigere gegen unsre Glaubensgenossen ist, als in Preußen. Durch eine Aenderung unsrer Verhältnisse in Preußen würden dieselben aller Orten eine entschiedenere Richtung nehmen. Möchte dann vorzüglich in kirchlicher Beziehung die strenge Konsequenz, nach der jede liturgische Veränderung, und wäre sie noch so unschuldig, als Neuerung verdammt und untersagt wird, aufgehoben, und das Gerechte nachgesehen werden, und drei Viertel der preußischen Gemeinden würden sofort Hand an's Werk legen. Jedenfalls ist es eine irrige Ansicht, wenn man glaubt, daß Gemeinde- Bestimmungen über strenge und gemessene Synagogenpolizei zur Vermeidung jeder Unordnung und Störung von den resp. Regierungen nicht legale Kraft erhielten. Wir haben neuerdings die Synagogen-Ordnungen mehrer Gemeinden gesehen, die von ihren Regierungen bestätigt und den Magistraten zur Unterstützung in der Ausführung empfohlen > wurden *). Also wenigstens in dieser Beziehung ha-! den die lässigeren Gemeinden keine Entschuldigung i für sich. — So waren es unstreitig die preußischen Zeitungen, welche in der Damasker Angelegenheit ganz auf Seiten der Juden standen, und unter dem rühmlichen Vorgänge der Preuß. Staats-Zeitung die Unschuld der Juden aufrecht erhielten. Berlin, 13. Sept. (Privatmitth.) Der rechte Grund von der Schönlein'schen Hamansrede scheint doch von Niemandem bis jetzt bemerkt worden zu sein. Schönlein hat sehr jüdische Gesichtszüge, und wurde daher vielfach in Berlin für einen getauften Juden gehalten und so benannt. Nun ist bekannt- , lich ein getaufter Jude wirklich sehr eigen gestellt — — demnächst wollte Sch. auf eine recht eklatante Weise zeigen, daß er kein getaufter Jude sei. Er benutzte einen vergessenen Zeitungsartikel, um dabei so zu sprechen, wie ein getaufter Jude nicht sprechen kann, der doch immer der Abstammung, also der „Race" Nach ein Jude bleibt. Freilich ist dieses Motiv noch kleinlicher, noch raffinirter — aber es ist so. —. Aus Schlesien wiederholen sich die Klagen, die in dieser Zeitung schon öfter vor'gebracht worden, daß man die israelitischen Schüler, die am Sabbat nicht schreiben wollen, aus den Gymnasien ausschließt. Da dies durchaus keine Ministerialverfügung ist, so müßten, wie Sie schon einmal gerathen, die Betreffenden beim hohen Ministerio sich beschwerend einkommen. Da wir keine jüdischen Gymnasien haben, haben können und haben wollen: so ist auch nicht der entfernteste rechtmäßige Grund für diesen Religionszwang vorhanden. Der einzige, daß die Schüler Nichts lernen, ist schon hinlänglich faktisch *) Uns selbst sind in jüngster Zeit zwei Synagogen- Ordnungen zur Begutachtung vorgelegt worben, die nach erfolgter Gutheißung von unsrer Seile ihre Bekräftigung höherer Seils erhielten. Rebakt.