Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1840)
- Date
- 1840-09-26
- Page
- Seite 554 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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554 in Frankreich aber, da man von Staatsseiten gegen die Juden auftrat, weil der französische Konsul sich als Haupturheber des Komplotts herausgestellt hatte, und dies gerade in einen Zeitpunkt fiel, wo das französ. Ministerium die gesammte Presse direkt und indirekt dominirte, einen sehr lässigen Gang nahmen: war es insonders England, wo nicht allein die Regierung und das Parlament, sondern auch das Volk, insonders alle gebildeteren Bürger, in den energischesten Ausdrücken und mit den eclatantesten Manifestationen den Unwillen gegen die Urheber und die Rechtfertigung der Juden aussprachen. Hier war es auck, wo die Juden selbst thatig zu Werke gingen, es nicht bei Worten bewenden ließen, sondern eine Commission ernannten, die nach dem Schauplatze des Frevels selbst abgehen, und die Revision des Processes unter ihren Auspicien, so wie die unpartheiischeste Ermittelung der Thatsachen fordern und fördern sollte. Während dessen war der Proceß von Rhodus vor den Divan in Konstantinopel gebracht, eine Revision der Akten vorgenommen worden, und in Folge dessen eine offizielle Freisprechung der Juden und die Absetzung des Pascha's von Rhodus resultirt. Weniger glücklich war die gedachte Kommission, denn die ägyptische Behörde schlug ihr die Revision ab. Die Resultate sind demnächst: I) die Beschuldigung gründet sich auf die Folter; 2) die Animosität der europäischen Presse wurde siegreich zurückgewiesen; 3) die Unpartheiischen und über Vorurtheil und Haß Erhabenen sprachen sich für die Juden aus; 4) die Revision des einen Processes brachte die unbedingte Freisprechung der Juden zuwege; 5) die Revision des andern Processes wurde aus politischer Komplikation abgeschlagen. Man merke nun: Wir, die Angeschuldigten, haben die Revision des Processes verlangt, und unsre Ankläger haben sie verweigert, wo sie aber nicht verweigert worden, ward unsre Unschuld dargethan. So lange man die Folter angewendet, so lange unsre Feinde unsre Richter waren, sind wir unterlegen, sobald diese beiden Umstände entfernt worden, wurden wir gerecht befunden. Gelang es uns demnach nicht, auch in dem ersten Processe unsre Unschuld klar und faktisch zu erweisen, so haben wir dennoch hiermit unsren Gegnern für die Zukunft jede Berufung auf diese Vorgänge abgeschnitten, und wir haben nur zu erwiedern: man hat uns die Revision des Processes, ohne Folter, abgeschlagen, man hat das Urtheil der Ankläger selbst ohne Appellation gelten lassen. Gegen diese Thatsache wage Einer aufzutreten! denn was wollen die Aktenstücke des Rattimenton sagen, was die Durchsicht von Seiten eines untergeordneten, des Scheines halber delegirten Subjektes sagen? Wer nur den geringsten Begriff vom Recht hat, muß diese in ihrer Einseitigkeit fallen lassen, und sagen: Ihr habet ein unpartheiisches Urtheil hintertricben — also fürchtet ihr es. . Das mögen sich denn auch die mit einem falschen Liberalismus, mit einer perfiden Freisinnigkeit marktenden und handelnden Blätter gesagt sein lassen. Diejenige Unpartheilichkeit, die sich, aus dem Motive eines geheimen Haffes, dem Hassselbst und der inhumansten Bezüchtigung als Werkzeug hin» giebt, ist eine sehr schlechte, ist gar keine. Das Herz von Millionen, das Heiligthum einer großen Masse verletzen, schonungs- und rücksichtslos verletzen, alte Gehässigkeit gegen Unschuldige nähren — ist keine Unpartheilichkeit! diese wird zu Schanden! Niederlande. Vom Haag, 2. Sept. In Mastricht fanden jüngst Unruhen statt. Dieselben waren gegen die Juden gerichtet und ereigneten sich bei der Einweihung einer neuen Synagoge. Die Juden begaben sich in feierlichem Aufzuge nach dem neuen gottesdienstlichen Gebäude, dadurch entstand ein Auflaus, ein Gedränge und es kam zuletzt zu Thätlich, keiten gegen die Juden, welche nur durch die Marechauffee beschränkt wurden. Man war wüthend ge. gen die Juden, weil sie die Erlaubniß erworben hatten, daß während des Zuges das Glockenspiel in Thatigkeit gesetzt wurde und die Militärmusik spielte, obwol bei einer kathot. Procession am 15. Aug. d. I. der Gen. v. d. Capellen dieß nicht erlaubt haben soll. (Wir haben früher über die Munisizenz Sr. Maj. des Königs der Niederlande in Bezug auf die Erbauung einer Synagoge, so wie die Schenkungen j der Stadt und einzelner Bürger an diese, berichtet; l um so schmerzlicher müssen uns diese Vorgänge bc- | rühren, da sie allerdings Ausfluß einer Ostentation