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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-09-05 · Heft 36 (5.9.1840) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 36 (5.9.1840)
Date
1840-09-05
Page
Seite 522 (sequence 14)
Language
German
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322 zwischen dem Schofarblasen ist das 175*1 ■’JT’ entfernt. Im Mussafgebet sind nur 1^1 121^2 nrivL, bdr (für den zweiten Tag fH Tri» hxb), nv’B-’S ö» qpr wn:i, sma tenniw b27, (mit Auslassung des N2'2:«,) die iin L7'1 (mit Auslassung der Awischenpiulim), und i52£ENn Din beibehalten. Der Vorabend des Versöhnungskages beginnt auch hier mit in: "72, fahrt mit den 17?' fort, geht von sibsri J;:a sogleich zu irr-ibü *1211, 12 ü:?2tr, zu den 77112 7:7 127, und schließt an die erun V? nur die 1222* und 12k. Das Schacharitgcbet hat folgende Tagcsgebete behalten: >p *p7» bi6, in«iz» ‘pEPS, S'iiVNb 71?:n, it'rka stbie, n:7E^i7 nnsn, 77271 i->72 Ö77N , von den Sellchot 777172 N1722 72b'2, Pismon, Akcda. Das Mussafgcbet besteht aus 727 1-172SS; 77117N 1727'E , 1,277 N7277 , 87172 CE'EiSB pi2*i "px w7:er, L-n'rreb, der Aboda, den Sellchot 1271 *i*rr Lire, Plsmon, Akeda. Das Minchagebct behielt von den Zwischenpiutim außer 3 kleinen Sätzen Nichts, von den Sclichot iwldr, ''SB it<72E, 1E7E8, Akcda. Das Nilagebet ist fast ganz geblieben, nur Anfangsstrophcn für die ganzen Sätze. Für die drei hohen Feste sind sämmtliche Maarobet, Jozrot, Piutim abgcschafft, für Tal und Geschem sind die kleinen Satze nur beibehalten, so wie die Hoschiana's bei den Prozessionen. Für die Zerstörung Jerusalems sind folgende Klagelieder beibehalten: “>71N **272 Ina te'2, ‘,7:271;, den zweiten *715*, 17S7172 ibd<7L, *,7‘L *rrr, 77p *,712772. — Correspondenzen. Kassel, 15. August. (F ortsetzung.) Aus der bisherigen Schilderung wird der unparteiische Leser entnehmen, daß Hr. vr. R. bei aller Discretr'on, dennoch entschieden das streng talmudisch-rabbinische System adoptirt hat. Es kann uns dieses von seinem Standpunkte aus in keiner Weise befremden und müssen wir im Gegentheil auf den sehr verbreiteten Jrrthum aufmerksam machen, als dürfe man überhaupt und vorzüglich von den Geistlichen das Heil Jsrael's und das Licht religiöser Aufklärung erwarten. Dieser Jrrthum ist in seinen Folgen um so bedauerlicher, da derselbe einerseits zu großem Anforderungen an die Rabbinen berechtigt, als man bei der Eigenthümlichkeit ihrer Stellung hegen dürste, andererseits aber den jüdischen Gemeinden Veranlassung gibt, im Vertrauen auf die Aufklärung und zeitgemäße Wirksamkeit ihres Geistlichen sich einer trügen Ruhe hinzugeben und dem Letztem die Leitung des Cuttus und sonstiger Gemeindeangelegenheiten unbedingt zu überlassen, während doch nach jüdischkirchenrechtlichen Grundsätzen demselben eine solche ausgedehnte Autorität gar nicht zukommt. Die Kirchengewalt ruhte nach der bisherigen Synagogen-Verfassung lediglich in den Händen der Gemeinden, nicht die katholisch-hierarchische, sondern vielmehr die Synodal - beziehungsweise Presbyterialverfassung ist die der Synagoge eigenthümliche und die Wirksamkeit des Rabbinen besteht im Wesentlichen nur darin, Ae an ihn gerichteten religiösen Fragen zu beantworten. Wenn die sonst streng conservativen Rabbinen unsrer Zeit sich eine größere Autorität beilegen, so ist dieses eine Steuerung, der sie sich inconsequenterweise und im Widerspruch mit den sonst überall beliebten conservativen Prinzipien schuldig machen. — Man braucht überdies nur einen Blick in die allgemeine Kirchengeschichte zu werfen, um wahrzunehmen, wie noch zu keiner Zeit religiöse Aufklärung von den Geistlichen ausgegangen ist. Auch würde Luther ohne die kräftige Unterstützung der bei der Reformation betheiligten weltlichen Machte niemals seinen Zweck erreicht haben. Das Judenthum dagegen ist in dieser Beziehung ganz auf sich allein hingewiesen, das Licht der Aufklärung kann nur aus ihm selbst hervorgehn und nur das thatkraftige Mitwirken der bessern und gebildeten Gemeindeglieder vermag ein gedeihliches Ziel herbeizuführen. Auf die Wirksamkeit der Geistlichen darf man jedenfalls nicht zu große Hoffnung bauen. Dev Grund für diesen durch die Geschichte bekundeten Erfahrungssatz möchte nicht sehr fern zu suchen sein. Es liegt offenbar im Interesse eines jeden Geistlichen, welcher ein ruhiges und gemächliches Leben einem kampfvollen und zweifelhaften Nachruhme vorzieht, sich unbedingt in die Arme der Orthodoxie zu werfen. Der* orthodoxe Geistliche steht frei und erhaben da in seinem Beruft und ist keinem Menschen Rechenschaft schuldig. Ist er nun ein kundiger und umsichtiger Referent, der die dreizehn logischen Kunstregeln (mT2 tfpc ü!nn rTräma jrmrüma) wol anzuwenden versteht, so braucht nichts weiter seine Ruhe zu stören; der Plan, den er zu verfolgen, ist ein gegebener, er hat nicht nö-

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