Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1840)
- Date
- 1840-09-05
- Page
- Seite 510 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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510 richtung einer Rabbinenschule im Jahre 1829 versprach uns für die Zukunft Seelsorger, welche, in den Ideen des Jahrhunderts erzogen, so viele schwankenden Meinungen, so viele Herzen, die für religiöse Begriffe erkaltet waren, zu vereinigen, die Nothwendigkeit fühlen würden. Die Revolution von 1830 hat, indem sie unserem Cultus Gleichheit mit den christlichen Culten verlieh, unfern Hoffnungen eine neue Aussicht eröffnet, sie hat nothwendiger Weise unsere Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse gelenkt, die sie entstehen ließ. Unsere Rechte hatten sich vergrößert, unsere Institution blieb in ihren ersten Grenzlinien. Um uns bewegten sich von allen Seiten Gedanken des Fortschreitens, welche dem Gesetze nach nothwendigerweise in den Geistern haben auskommen müssen; wir, die natürlichen! Häupter dieser israelitischen Bevölkerung, die so verständig,' so thätig, so voller Eifer und Leben ist, wir blieben unbeweglich. In diesen letzten Jahren verlangten mehrere Departements-Consistorien, namentlich Metz, Strasbourg und Nancy vom Central-Consistorium die Initiative eines allgemeinen Vorschlages, der den Juden Frankreichs beweisen sollte, daß man sich damit beschäftige, die Anordnungen, die unser Cultus fordert, in Einklang mit dem Zeitgeist zu bringen und soviel es die Heiligkeit der Religion erlauben würde, die Aeußerlichkeiten des Gottesdienstes, deren Beobachtung weder die Lehrsätze noch die Grundlagen des Glaubens berührt, zu verändern. So waren unsere Consistorien fast ganz ohne Macht; von den Notabeln gewählt, die sie selbst wieder wählten, und seit dem Gesetze von 1831 keine bedeutende Funktion versehend, verloren sie täglich mehr den Einfluß, den sie im Gegentheil so ausgedehnt und wohlthätig als möglich haben sollten. Das Central-Consistorium war in jeder Hinsicht nichts mehr als der Vermittler zwischen dem Consistorien und dem Minister, um, meist ohne Erfolg, für einige Lokalbedürfnisse zu sollicitiren. Erlauben Sie mir es zu sagen, meine Herren, wir waren so heruntergekommen, daß unsere Existenz ein Problem geworden; wir haben jetzt nur noch einen Schatten von einer administrativen Organisation." „Anderseits hatten unsere Rabbinen, unsere Cultusbeamten ohne bestimmte geistliche Ordnung, .ohne wirkliche Funktionen nur einiges Ansehen über den alleruntersten Theil unserer Glaubensgenossen bewahrt. Die hohe Stellung, die sie einnehmen sollen, ward weder von der Regierung noch von dem Volke begriffen; vielleicht verstanden sie dieselbe selbst nicht einmal vollkommen. Kein Band vereinigte sie untereinander, es gab in der That keinen Oberen und keinen Untergebenen unter ihnen, wenn es nicht durch den Titel oder durch die Summe ihres Gehalts war. Es gab keine Zwangsmaßregel, keinen möglichen Rechtswiderstand. Die schreckliche Maßregel der Absetzung, ohne daß schriftliche Bürgschaften in den Händen des Central-Consistoriums das Recht sie vorzuschlagen, in den Händen des Ministers das Recht, sie zu vollziehen, begranzten. Nein, meine Herren, das ist keine Einrichtung. Wir haben diesen Stand der Dinge geduldet; aber wir sehen ihn von allen Seiten einstürzen, und ich habe nicht nöthig, Sie daran zu erinnern, wie oft, meine Herren,, wir auf den Gipfel dieses Gebäudes ohne Grundstein gestellt, versucht waren, unsere schwache Stütze dieser beklagenswerthen Verfassung zu entziehen. Der Gedanke an das Wohl, welches wir stiften könnten, indem wir eine Reform Vorschlägen, war allein im Stande, uns auf unserem Posten gurückzuhalten. Heute, meine Herren, haben wir Aussicht auf eine nahe Zukunft. Der Reglementsentwurf, welchen wir der hohen Weisheit des Ministers unterbreiten werden, nachdem wir ihn entschieden adoptirt, Erfolg unserer Berathungen über die aufgeklärte weise Meinung der Departements- Consistorien, und einiger ehrenwerthen Bürger, welche uns den Tribut ihrer Einsicht gezollt, wir unserem Cultus den Rang geben, den er im Staate einnehmen muß. In der Arbeit, die ich Ihnen vorlege, werden Sie sehen, daß alle Bemerkungen der Consistorien angenommen oder niedergelegt sind. Sie werden bemerken, daß, ohne die Form, unter welcher die Beurtheilungen oder die -Widerlegungen außer den con> sistoriellen Vereinen, die sich immer so friedlich und würdig gezeigt haben, zu berücksichtigen, die Idee immer sorgfältig erwägt worden und die Lesung der Veränderungen, die ich Ihnen Vorschläge, von denen zu reden, welche die Diskussion Hervorbringen könnte, wird hinlänglich beweisen, daß weder die Commission nach das Consistorium jemals daran gedacht haben,